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20.11.2007, 15:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Vormundschaftsgericht
Hallo.
Es geht um die Firmengründung eines Minderjährigen. Da ich in der Suche nichts zu meinem Problem gefunden habe, schildere ich es hier.
Ich brauche schnell Hilfe wegen dem Vormundschaftsgericht. Nach der formlosen Antragsstellung bekam ich gerade folgenden Brief:
[...]
Laut Kommentar Palandt, § 112 BGB kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn der Minderjährige selbst die erforderlichen Fähigkeiten über gewisse kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann ( z.B. Bescheinigung über Kurse für Jungunternehmer bei der IHK o.ä.
[...]
Davon habe ich hier noch nichts gelesen... also doch nichts mit Vorladung und Gespräch mit dem Richter? Was soll ich jetzt am schlausten machen? bzw. wie antworten?
Noch eine Frage:
[...]
Außerdem möge dargelegt werden, wie der Gewerbebetrieb finanziell ausgerüstet werden soll bzw wer die finanziellen Mittel für die Gründungsphase (bis zu welcher Höhe) zur Verfügung stellt.
[...]
Reicht es, wenn ich (bzw. meine Eltern)da schreibe(n), dass " bei dieser Art Gewerbe (Webdesign) kaum kosten anfallen und ein Betrag bis ca. 500€ aus privatem Vermögen des Minderjährigen/seiner Eltern zur Verfügung steht" ?
Vielen Dank für eure Antworten schonmal!
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20.11.2007, 20:35
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Ich hab die dinger schon gelesen!
Das hilft mir bei diesem speziellen Problem aber leider nicht weiter...
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20.11.2007, 20:47
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Martin Lange
Ich hab die dinger schon gelesen!
Das hilft mir bei diesem speziellen Problem aber leider nicht weiter...
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Viel weiter wird Dir hier auch niemand helfen können. Was dem Vormundschaftsrichter reicht und was nicht, weiss er nur selbst und wie Du 'kaufmännische Kenntnisse' nachweisen kannst, müsstest Du selbst wissen, wir kennen Dich und Deine Kenntnisse ja nicht.
copy
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20.11.2007, 22:08
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Aber genau das weis ich ja nicht, wie ich diese Kenntnisse nachweisen kann. Es muss doch ne Möglichkeit geben, die nicht mit so nem Kurs bei der IHK verbunden ist.
Ich denke schon, dass mir da jemand hier sagen kann was man da machen kann...
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20.11.2007, 22:20
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Eine Ausbildung zum
- Bürokaufmann
- Industriekaufmann
- usw.
Sorry, soll Dir nun einer bescheinigen, dass Du die Bücher "Buchhalter I" und "BWL - Der Einsteiger" gelesen hast?
Wenn Du so etwas vorlegen musst, dann musst Du halt zusehen, diese Vorlagen zu erfüllen und wenn Du dazu einen Kurs belegen musst, was durchaus sinnig ist, musst Du es halt machen.
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20.11.2007, 22:35
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
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Nun, ist es denn wirklich notwendig, dass man das auf diese Art und Weise nachprüft? Der Brief strammt übrigens nicht vom Richter sondern von einer Rechtsberaterin. Andere Leute die sowas gemacht haben haben nie was davon geschrieben, dass sie sowas machen müssen. da ging es eher um Vorladungen...
Ist der "Kommentar Palandt" rechtsbindend oder "nur" ein anhaltspunkt?
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20.11.2007, 22:44
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Der Richter kann selbst entscheiden, ob er sich an diesen Kommentar hält oder nicht. Deiner hat es offenbar vor.
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20.11.2007, 22:48
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#9
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Das wird wohl ebenfalls im Ermessen des Richtes liegen.
Der § sagt dazu nichts, jedoch werden solche Kommentare oft einbezogen ...
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