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Alt 20.11.2007, 15:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt

Vormundschaftsgericht


Hallo.

Es geht um die Firmengründung eines Minderjährigen. Da ich in der Suche nichts zu meinem Problem gefunden habe, schildere ich es hier.
Ich brauche schnell Hilfe wegen dem Vormundschaftsgericht. Nach der formlosen Antragsstellung bekam ich gerade folgenden Brief:

[...]
Laut Kommentar Palandt, § 112 BGB kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn der Minderjährige selbst die erforderlichen Fähigkeiten über gewisse kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann ( z.B. Bescheinigung über Kurse für Jungunternehmer bei der IHK o.ä.
[...]

Davon habe ich hier noch nichts gelesen... also doch nichts mit Vorladung und Gespräch mit dem Richter? Was soll ich jetzt am schlausten machen? bzw. wie antworten?


Noch eine Frage:

[...]
Außerdem möge dargelegt werden, wie der Gewerbebetrieb finanziell ausgerüstet werden soll bzw wer die finanziellen Mittel für die Gründungsphase (bis zu welcher Höhe) zur Verfügung stellt.
[...]

Reicht es, wenn ich (bzw. meine Eltern)da schreibe(n), dass " bei dieser Art Gewerbe (Webdesign) kaum kosten anfallen und ein Betrag bis ca. 500€ aus privatem Vermögen des Minderjährigen/seiner Eltern zur Verfügung steht" ?


Vielen Dank für eure Antworten schonmal!
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.11.2007, 18:03   #2
TP-Insider
 
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Martin Lange Beitrag anzeigen
Hallo.

Es geht um die Firmengründung eines Minderjährigen. Da ich in der Suche nichts zu meinem Problem gefunden habe, (...)
http://www.traum-projekt.com/forum/9...rst-lesen.html

+

http://www.traum-projekt.com/forum/9...gruendung.html

copy
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Alt 20.11.2007, 20:35   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Ich hab die dinger schon gelesen!
Das hilft mir bei diesem speziellen Problem aber leider nicht weiter...
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 20:47   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Martin Lange Beitrag anzeigen
Ich hab die dinger schon gelesen!
Das hilft mir bei diesem speziellen Problem aber leider nicht weiter...
Viel weiter wird Dir hier auch niemand helfen können. Was dem Vormundschaftsrichter reicht und was nicht, weiss er nur selbst und wie Du 'kaufmännische Kenntnisse' nachweisen kannst, müsstest Du selbst wissen, wir kennen Dich und Deine Kenntnisse ja nicht.

copy
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Alt 20.11.2007, 22:08   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Aber genau das weis ich ja nicht, wie ich diese Kenntnisse nachweisen kann. Es muss doch ne Möglichkeit geben, die nicht mit so nem Kurs bei der IHK verbunden ist.

Ich denke schon, dass mir da jemand hier sagen kann was man da machen kann...
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 22:20   #6
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Eine Ausbildung zum
- Bürokaufmann
- Industriekaufmann
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Sorry, soll Dir nun einer bescheinigen, dass Du die Bücher "Buchhalter I" und "BWL - Der Einsteiger" gelesen hast?
Wenn Du so etwas vorlegen musst, dann musst Du halt zusehen, diese Vorlagen zu erfüllen und wenn Du dazu einen Kurs belegen musst, was durchaus sinnig ist, musst Du es halt machen.
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Alt 20.11.2007, 22:35   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Nun, ist es denn wirklich notwendig, dass man das auf diese Art und Weise nachprüft? Der Brief strammt übrigens nicht vom Richter sondern von einer Rechtsberaterin. Andere Leute die sowas gemacht haben haben nie was davon geschrieben, dass sie sowas machen müssen. da ging es eher um Vorladungen...

Ist der "Kommentar Palandt" rechtsbindend oder "nur" ein anhaltspunkt?
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 22:44   #8
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Der Richter kann selbst entscheiden, ob er sich an diesen Kommentar hält oder nicht. Deiner hat es offenbar vor.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 22:48   #9
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Das wird wohl ebenfalls im Ermessen des Richtes liegen.
Der § sagt dazu nichts, jedoch werden solche Kommentare oft einbezogen ...
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