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Alt 21.11.2007, 20:48   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt

Gez


Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der GEZ:

Angeonmmen ich wohne bei meinen Eltern, die für Fernsehen und Radio GEZ bezahlen.
Nun bin ich selbständig (Firmensitz liegt auch zu Hause) und erledige die Dinge für die Firma auf meinem privaten PC zu Hause, da kein Firmenrechner vorhanden ist.
Muss ich dann für die Firma die den Rechner mitnutzt auch GEZ Zahlen?

Bitte mit Quellenangabe, wenn möglich.

Vielen Dank im Vorraus

EDIT// Thema hat sich erledigt, bitte löschen!

Geändert von Martin Lange (21.11.2007 um 21:56 Uhr).
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.11.2007, 23:20   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
divadsa macht alles soweit korrekt
Also wie ich die GEZ kenne wollen sie Kohle haben da du ja den Rechner nutzt und nicht deine Eltern. Um diesen aus dem Weg zu gehen könntest du aber den Rechner "deiner Eltern nutzen". Verstehst du. Wenn dann noch jemand etwas will
legst du einfach einen Nutzungsvertrag für diesen Rechner vor den du mit deinen Eltern geschlossen hast.....

Vieleicht nicht ganz legal aber eine Lücke alle mal. Es
ist ja nicht verboten von einem Fremden Rechner Fernseh zu schauen....
Frage mich so wieso wer so etwas machen sollte.
divadsa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2007, 06:27   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Ich hab ne legale Lösung gefunden:

§5 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag

(3) 1 Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn

1.

die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2.

andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

2 Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 14:18   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
atomwilli bringt sich richtig einatomwilli bringt sich richtig ein
naja, die Lösung greift glaub ich nicht. Denn "die anderen Rundfunkgeräte" werden von deinen Eltern genutzt und bezahlt.

Der PC ist für deine Zwecke. Also genaugenommen kommst du nur dann drumherum, wenn DU schon andere Rundfunkgeräte angemeldet hast (es sei denn, du hast kein eigenes Einkommen, dann kannst du für die gebühren deiner Eltern "mitgucken").

Ich würd's aber auch so machen und "den Rechner Deiner Eltern nutzen", fertig!
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
atomwilli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 14:29   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
hm, es greift glaub ich schon, da es laut Gesetzestext nur auf dem selben Grundstück sein muss. Die Akademie Gmbh (www.akademie.de) macht das auch so...
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 16:36   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich denke auch das greift nicht... würde es nur, wenn du schon für den Fernseher in deinem Kinderzimmer bezahlst....
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:11   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Ok, jetzt hab ich noch was:

Die Bundesregierung ist auch der Meinung es greift so wie ich es geschildert habe:


Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte entsteht weder eine Anmeldungs- noch eine Zahlungspflicht, wenn diese Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunk- empfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).


(siehe Frage 13)

http://dip.bundestag.de/btd/16/066/1606653.pdf
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:32   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Martin Lange Beitrag anzeigen
Die Bundesregierung ist auch der Meinung es greift so wie ich es geschildert habe:
Hier geht's aber um dich und deine Geräte und nicht um deine Eltern und deren... http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#11
__________________
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:58   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
Da ich aber dieses mindesteinkommen nicht übersteige, muss ich für diesen Punkt nichts Zahlen...
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 20:53   #10
TP-Lady-Mod
 
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Wovon lebst du dann?
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 21:37   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Martin Lange macht alles soweit korrekt
ich lebe durch meine Eltern, weil ich noch zur Schule gehe und auch nicht volljährig bin.
Martin Lange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 22:16   #12
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn du jetzt nichts für ein Radio oder einen Fernseher in deinem "Kinderzimmer" zahlen müsstest, so musst du dies imho auch nicht für einen PC. Kommst du über die Einkommensgrenzen musst du aber.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 22:42   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von Eneri
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Niedernhausen
Eneri bringt sich richtig ein
Vielleicht ein interessanter Link:

http://www.akademie.de/private-finan...vorbehalt.html
__________________
Grüße, Eneri
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