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Die Differenz darf ich behalten.
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wenn der Betrag negativ ist dann ja, ansonsten ist der positive Betrag an das FA zu zahlen.
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2. Was ist am Jahresende zu tun? Muss ich da auch weiterhin eine Einnahmen/Überschussrechnung machen oder wird das aufgrund der Steuerproblematik anders/schwieriger?
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gleiches Spiel wie bisher, nur das die USt als Betriebseinnahme bzw. -ausgabe erfasst werden muss
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3. Das Einzelunternehmen betreibe ich nebenberuflich. Ich habe also auch noch Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit. Bisher wurde mir der Reingewinn meines Kleinunternehmens auf mein zu versteuerndes Einkommen draufgeschlagen und ich habe da dann noch kräftig Steuern zahlen müssen. Wie ist das wenn ich jetzt eine Steuer ausweisen muss?
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auch wie bisher. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind strikt zu trennen.
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4. Da ich zukünftig expandieren will und auch weiterhin mit meiner kleinen Firma Gewinn machen will, gibt es evtl. eine Möglichkeit die Steuerlast zu verkleinern?
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Gestaltungsberatung erfolgt beim Steuerberater
Gruß
Sven