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Alt 28.11.2007, 12:24   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Andiii macht alles soweit korrekt

Bin Kleinunternehmer - Fragen


Hallo!

Ich bin ein Kleinunternehmer, weise auf meinen Rechnungen also keine MwSt. aus und mache am Ende des Jahres eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung.

Dieses Jahr wird mein Umsatz über 17.500€ liegen, daher wird mich das Finanzamt jetzt wohl zu einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verdonnern und ich muss auf meinen Rechnungen die MwSt. ausweisen.

Fragen dazu.

1. Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung genau? Nach meinen Informationen muss ich dann bis zum 10. Jedes Monats meine Steuern vom letzten Monat dem Finanzamt mitteilen. Also meine Mwst. die ich auf meinen Rechnungen ausgewiesen habe minus der Steuern die meine Lieferanten von mir wollen. Die Differenz darf ich behalten.

2. Was ist am Jahresende zu tun? Muss ich da auch weiterhin eine Einnahmen/Überschussrechnung machen oder wird das aufgrund der Steuerproblematik anders/schwieriger?

3. Das Einzelunternehmen betreibe ich nebenberuflich. Ich habe also auch noch Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit. Bisher wurde mir der Reingewinn meines Kleinunternehmens auf mein zu versteuerndes Einkommen draufgeschlagen und ich habe da dann noch kräftig Steuern zahlen müssen. Wie ist das wenn ich jetzt eine Steuer ausweisen muss?

4. Da ich zukünftig expandieren will und auch weiterhin mit meiner kleinen Firma Gewinn machen will, gibt es evtl. eine Möglichkeit die Steuerlast zu verkleinern? Z. B. durch Gründung einer Ltd. oder so? Bisher war ich Student und daher musste ich auf den Gewinn der Firma keine Steuern zahlen, da ich ja sonst keine Einkünfte hatte, aber jetzt wo ich wieder berufstätig bin, schlägt das ganz schön an…

Danke für eure Hilfe...
Andiii ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.11.2007, 20:29   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Die Differenz darf ich behalten.
wenn der Betrag negativ ist dann ja, ansonsten ist der positive Betrag an das FA zu zahlen.

Zitat:
2. Was ist am Jahresende zu tun? Muss ich da auch weiterhin eine Einnahmen/Überschussrechnung machen oder wird das aufgrund der Steuerproblematik anders/schwieriger?
gleiches Spiel wie bisher, nur das die USt als Betriebseinnahme bzw. -ausgabe erfasst werden muss

Zitat:
3. Das Einzelunternehmen betreibe ich nebenberuflich. Ich habe also auch noch Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit. Bisher wurde mir der Reingewinn meines Kleinunternehmens auf mein zu versteuerndes Einkommen draufgeschlagen und ich habe da dann noch kräftig Steuern zahlen müssen. Wie ist das wenn ich jetzt eine Steuer ausweisen muss?
auch wie bisher. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind strikt zu trennen.

Zitat:
4. Da ich zukünftig expandieren will und auch weiterhin mit meiner kleinen Firma Gewinn machen will, gibt es evtl. eine Möglichkeit die Steuerlast zu verkleinern?
Gestaltungsberatung erfolgt beim Steuerberater

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2007, 19:37   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Andiii Beitrag anzeigen
Nach meinen Informationen muss ich dann bis zum 10. Jedes Monats meine Steuern vom letzten Monat dem Finanzamt mitteilen.
Hier empfiehlt es sich eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.
__________________
vianetz.com
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