 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
28.11.2007, 12:22
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
|
Fragen zur Selbstständigkeit
Hallo zusammen!
Erst einmal muss ich sagen, dass das Forum echt klasse ist und mir auch schon sehr gut weitergeholfen hat. Allerdings habe ich noch ein paar Fragen, bzw. möchte sicher gehen ob ich alles richtig verstanden habe.
Ich bin hauptberuflich angestellt und verdiene ca. 28000€ brutto/Jahr. Nun möchte ich nebenbei noch etwas dazu verdienen. Ist mehr oder weniger just for fun, da es auch mein Hobby ist.
Ich habe im Internet ein Unternehmen gefunden wo man als selbstständiger MA Reisen vermittelt. Man tritt hier lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Reisen bekommt man eine Provision, welche auf den Wert der Reise berechnet wird. Die Buchung, Rechnungen, etc. laufen alle komplett über das Unternehmen, da habe ich nix mit zu tun.
Da ich am Anfang Reisen nur an Bekannte, Freunde und ein paar Kollegen vemritteln werde, wird sich auch meine Provision im Überschaubaren Rahmen halten. Da ich ansonsten keine größeren Umsätze tätigen werde, sollte ich auch noch in die Kleinunternehmerregelung fallen. Welches ja für mich, denke ich zumindest, auch besser sein sollte. Da ich ja eh keine Rechnungen schreiben und keine großen Investitionen tätige. Richtig?
Der Ablauf sieht doch so aus:
- Ich gehe zum Gewerbeamt und melde ein Gewerbe an
- anschl. bekomme ich Post vom Finanzamt, wo ich denen mitteile, mit welchen Umsätzen ich rechne (in meinem Fall wäre es ja fast so Umsatz=Gewinn)
- ich bekomme keine neue Steuernummer, sondern behalte meine alte
- zum Anfang des nächsten Jahres mache ich meine ganz normal EK-Steuererklärung (EK aus nicht seöbstständiger Arbeit) und fülle zuzätzlich noch den Bogen EK aus selbstständiger Arbeit aus (gemäß Einnahmen-/Überschussrechnung)
- Mein Lohn und der Gewinn aus der selbstständigkeit wird zusammen gerechnet und hierdrauf zahle ich dann meine EK-Steuer (abzüglich Werbungskosten, Freibeträge, etc.)
Habe ich dies richtig verstanden?
Jetzt noch 2 weiterer Fragen, hoffe es wird nicht zu unübersichtlich.
Fahre dann ja auch hin und wieder zu meinen Kunden, um diese zuhause über die Reisen zu beraten. Dafür würde ich meinen privaten PKW nutzen. (Denke mal dass die gewerbliche Nutzung <10% betragen wird).
Irgnedwo habe ich gelesen, dass ich für die gefahrenen KM dann 0,30€/km als Ausgabe beim Unternehmen absetzen kann. Dafür reicht die Führung eines Fahrtenbuches wo ich halt jeden Weg eintrage (sowohl privat, als auch gewerblich?) Diese Ausgaben schmälern dann ja am Ende des Jahres meinen Gewinn. Richtig?
Letzte Frage:
Plane mir dann auch einen Laptob zu kaufen. Diesen würde ich dann natürlcih nicht nur gewerblich sondern auch privat nutzen. Wenn dieser über 410€ kostet, kann ich ja nicht den Kaufpreis als Ausgabe absetzen, sondern ich muss diesen ja über 5 Jahre abschreiben. Diese Abschreibungsbeträge mindern dann meinen Gewinn. Richtig?
Irgendwo habe ich gelesen, dass ich diesen dann ins Anlagevermögen übernehmen muss. Was bedeutet das und was muss ich tun.
Wenn ich noch anderer Ausgaben finde, die ich steuerlich absetzen kann, kann es doch auch sein, dass ich rechnerisch mit der selbstständigkeit einen Verlust mache. Schmälert dieser dann auch meine EK aus nichtseöbstständiger Arbeit, so dass ich dann insg. weniger Steuern zahlen muss?
So, ne ganze Menge zu lesen und ne ganze Menge Fragen. Hoffe ihr könnt jir trotzdem weiterhelfen. Muss ja nicht alles auf einmal beantwortet werden.
Vielen vielen Dank schon einmal im voraus!
|
|
|
28.11.2007, 18:57
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von austin2000
Da ich ja eh keine Rechnungen schreiben und keine großen Investitionen tätige. Richtig?
|
Rechnungen schreiben und Umsatz erzielen sind zwei paar Schuhe... Wenn ich Umsätze erziele muss ich diese versteuern, die Rechnung bracuht nur der Kunde um z.B. seine Ausgaben belegen zu können.
Zitat:
Zitat von austin2000
Der Ablauf sieht doch so aus:
- Ich gehe zum Gewerbeamt und melde ein Gewerbe an
- anschl. bekomme ich Post vom Finanzamt, wo ich denen mitteile, mit welchen Umsätzen ich rechne (in meinem Fall wäre es ja fast so Umsatz=Gewinn)
|
Richtig.
Zitat:
Zitat von austin2000
- ich bekomme keine neue Steuernummer, sondern behalte meine alte
|
Doch, es wird eine neue Steuernummer vergeben da Arbeitnehmer in einem anderen Veranlagungsbezirk geführt werden.
Zitat:
Zitat von austin2000
- zum Anfang des nächsten Jahres mache ich meine ganz normal EK-Steuererklärung (EK aus nicht seöbstständiger Arbeit) und fülle zuzätzlich noch den Bogen EK aus selbstständiger Arbeit aus (gemäß Einnahmen-/Überschussrechnung)
|
Und die Anlage EÜR muss ausgefüllt werden...
Zitat:
Zitat von austin2000
- Mein Lohn und der Gewinn aus der selbstständigkeit wird zusammen gerechnet und hierdrauf zahle ich dann meine EK-Steuer (abzüglich Werbungskosten, Freibeträge, etc.)
|
Richtig.
Zitat:
Zitat von austin2000
Dafür reicht die Führung eines Fahrtenbuches wo ich halt jeden Weg eintrage (sowohl privat, als auch gewerblich?) Diese Ausgaben schmälern dann ja am Ende des Jahres meinen Gewinn. Richtig?
|
Nein, um die 0,30€ pro gefahren Kilometer geltend zu machen, reicht eine Aufstellung über die betribelich gefahrenen Kilometer. Das Fahrtenbuch ist nur dann sinnvoll, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen befindet und man die 1%-Regelung nicht nutzen will.
Zitat:
Zitat von austin2000
Wenn dieser über 410€ kostet, kann ich ja nicht den Kaufpreis als Ausgabe absetzen, sondern ich muss diesen ja über 5 Jahre abschreiben. Diese Abschreibungsbeträge mindern dann meinen Gewinn. Richtig?
|
Richtig, wobei es hier auch einige Neuerungen gibt...
Zitat:
|
Zitat von Sven
Übersicht zu GWG im Betriebsvermögen:
1. AK / HK bis 150 EUR
(Zwingende) Behandlung als GWG (sofortige Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung / Herstellung / Einlage)
2. AK / HK von 151 EUR bis 1.000 EUR
(Zwingende) Gruppenbewertung mit Auflösung des Sammelpostens im Jahr der Anschaffung / Herstellung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel.
3. AK / HK über 1.000 EUR
Lineare AfA nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (grds. wie bisher, aber keine degressive AfA mehr möglich)
|
Quelle
Zitat:
Zitat von austin2000
Irgendwo habe ich gelesen, dass ich diesen dann ins Anlagevermögen übernehmen muss. Was bedeutet das und was muss ich tun.
|
Das bedeutet das du ein Anlagenverzeichnis führen musst, also eine Aufstellung in der alle Gegenstände des Anlagevermögens (also Gegenstände die auf Dauer dem Betrieb nutzen sollen, z.B. Notebook, Büromöbel, etc.) aufgeführt werden.
Zitat:
Zitat von austin2000
Wenn ich noch anderer Ausgaben finde, die ich steuerlich absetzen kann, kann es doch auch sein, dass ich rechnerisch mit der selbstständigkeit einen Verlust mache. Schmälert dieser dann auch meine EK aus nichtseöbstständiger Arbeit, so dass ich dann insg. weniger Steuern zahlen muss?
|
Ja, wobei natürlich darauf zu achten ist, dass nicht nur Verluste gemacht werden. Sollte dies dch der Fall sein, kann das Finanzamt die Gewinnerziehlungsabsicht in Frage stellen und die sog. Liebhaberei vermuten. Dies führt dann dazu, dass die Verluste rückwirkend aberkannt werden und die Steuer nachzuzahlen ist.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
29.11.2007, 12:18
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
|
Vielen Dank für die Beantowrtung der Fragen, dann habe ich ja doch einiges schon richtig verstanden. Ein paar fragen habe ich allerdings noch.
Zum einen bzgl. der Fahrtkosten.
Ich habe einen PKW der hauptsächlich privat genutzt wird. Wenn ich jetzt zum Kunden fahre und die 0,30€ je km geltend machen will, reicht dem FA eine einfach Übersicht? z.B. 10.12.2007 - Fahrt zum Kunden xyz ->30km->9€
25.1.2008 - Fahrt zum Kunden abc ->30km->9€
Und so eine Aufstellung lege ich dann meiner Steuererklärung bei und sas reicht schon? Das FA will nicht nachgewiesen haben, dass ich da auch wirklich war, oder so??
Zum anderen noch eine Frage zur AFA.
Das mit der Abschreibung habe ich glaube verstanden. Bsp.: Ich kaufe ein Notebook für €1000,00, dann schreibe ich dies über 5 Jahre, jedes Jahr mit €200,00 ab, diese €200,00 mindern dann meinen Gewinn in der Selbstständigkeit. Richtig?
Das mit dem Anlagenverzeichnis habe ich noch nicht ganz verstanden. Wie sieht dies genau aus und wie ist es zu führen.
Inwieweit muss ich da etwas beachten, wenn ich, um beim Beispiel zu bleiben, das Notebook nicht nur für meine selbstständigkeit, sondern auch privat nutze? Muss ich dem FA dann irgendwie nachweisen wieviel ich privat und wieviel gewerblich nutze?
Besten Dank schon mal!
|
|
|
29.11.2007, 12:26
|
#4
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
|
Achso, mir ist gerade noch etwas eingefallen...
Wenn ich mir jetzt Fachbücher kaufe, oder Zeitschriftenabos von Reisemagazinen bestelle, dann kann ich diese doch auch als Ausgaben geltend machen, oder?
Ist dies schlimm, wenn ich die unter meinen privatem Namen bestelle? Weil ich bekomme ja eingetlich keinen richtigen Firmennamen?!
|
|
|
29.11.2007, 18:29
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von austin2000
[...] reicht dem FA eine einfach Übersicht? z.B. 10.12.2007 - Fahrt zum Kunden xyz ->30km->9€
25.1.2008 - Fahrt zum Kunden abc ->30km->9€
Und so eine Aufstellung lege ich dann meiner Steuererklärung bei und sas reicht schon? Das FA will nicht nachgewiesen haben, dass ich da auch wirklich war, oder so??
|
Ja, das reicht dem Finanzamt.
Zitat:
Zitat von austin2000
Zum anderen noch eine Frage zur AFA.
Das mit der Abschreibung habe ich glaube verstanden. Bsp.: Ich kaufe ein Notebook für €1000,00, dann schreibe ich dies über 5 Jahre, jedes Jahr mit €200,00 ab, diese €200,00 mindern dann meinen Gewinn in der Selbstständigkeit. Richtig?
|
'Du musst die Abschreibung monatsgenau aufteilen. Kaufst du das Notebook im Januar eines Jahres ist deine Rechnung richtig, kaufst du es aber z.B. im Februar, dann darfst du im ersten Jahr lediglich 11/12 von den 200,- abschreiben und dann im letzten Jahr der Nutzung 1/12 von 200,-.
Zitat:
Zitat von austin2000
Das mit dem Anlagenverzeichnis habe ich noch nicht ganz verstanden. Wie sieht dies genau aus und wie ist es zu führen.
Inwieweit muss ich da etwas beachten, wenn ich, um beim Beispiel zu bleiben, das Notebook nicht nur für meine selbstständigkeit, sondern auch privat nutze? Muss ich dem FA dann irgendwie nachweisen wieviel ich privat und wieviel gewerblich nutze?
|
Hier hast du ein Muster für einen Anlagenverzeichnis/Anlagenspiegel
Ich würde gegenüber dem FA so argumentieren:
Das Notebook ist für berufliche Zwecke, der PC "unterm Schreibtisch" für private Zwecke. (Setzt voraus das du noch einen PC hast) Das sollte dann z.B. als Argument genügen. Wie willst du denn den privaten Anteil der Nutzung belegen? Das geht m.E. sehr schlecht...
Zitat:
Zitat von austin2000
Achso, mir ist gerade noch etwas eingefallen...
Wenn ich mir jetzt Fachbücher kaufe, oder Zeitschriftenabos von Reisemagazinen bestelle, dann kann ich diese doch auch als Ausgaben geltend machen, oder?
Ist dies schlimm, wenn ich die unter meinen privatem Namen bestelle? Weil ich bekomme ja eingetlich keinen richtigen Firmennamen?!
|
Da du Einzelunternehmer bist, ist dein Name deine "Firma". Als Anschrift sollte die Anschrift verwendet werden, die auch bei der Gewerbeanmeldung und beim Finanzamt als Betriebssitz angegeben wurde.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
29.11.2007, 18:41
|
#6
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
|
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Ja, das reicht dem Finanzamt.
|
Kannst Du dies mit Paragraphen belegen oder sind das Erfahrungswerte?
Wie verhält es sich bei Fremd-PKWs, die nicht auf den eigenen Namen zugelassen sind. Hier müsste dann theoretisch nur noch Halter und ggf. Kennzeichen der Aufstellung hinzugefügt werden, oder?
|
|
|
29.11.2007, 18:47
|
#7
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Die Aufstellung über die gefahrenen Kilometer ist der Beleg. Das Finanzamt unterstellt ja nicht jedem Steuerpflichtigen das er Steuern hinterziehen will.
Ob es da einen Paragraphen zu gibt weiß ich nicht, aber ich arbeite jetzt seit über sechs Jahren in Steuerbüros und das Finanzamt hat solche Aufstellungen noch nie angezweifelt.
Warum musst du dem FA denn mitteilen, dass es sich um einen Pkw handelt, der Dir nicht gehört. Du kannst die KM-Pauschale auch dann abrechnen, wenn du mit dem Rad, dem Buss, einem Kanu oder einem anderen Verkehrsmittel fährst...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
30.11.2007, 15:40
|
#8
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
|
Vielen Dank für die Infos.
Eine Frage noch zu den Abschreibungen. ISt es aber ab nächsten Jahr nicht so, dass Anschaffungsgegenstände bis 1.000,00€ in 5 Jahren, jeweils zu 1/5 abgeschrieben werden müssen?
s. Beitrag von MaWeSol
"[i]2. AK / HK von 151 EUR bis 1.000 EUR
(Zwingende) Gruppenbewertung mit Auflösung des Sammelpostens im Jahr der Anschaffung / Herstellung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel"
Eine Frage habe ich noch. Meine im FAQ Kleinunternehmer gelesen zu haben, dass diese keine monatl. Vorsteueranmeldung machen müssen (ist ja auch eigentlich schwachsinn, da diese eh keine wiederbekommen). Jetzt habe ich in einem anderen Forum jedoch das Gegenteil gelesen. "Auch Kleinunternehmer müssen eine monatl. Vorsteueranmeldung beim FA abgeben, auch wenn da "0" draufsteht." Was ist denn nun richtig?
|
|
|
30.11.2007, 17:58
|
#9
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von austin2000
Eine Frage noch zu den Abschreibungen. ISt es aber ab nächsten Jahr nicht so, dass Anschaffungsgegenstände bis 1.000,00€ in 5 Jahren, jeweils zu 1/5 abgeschrieben werden müssen?
s. Beitrag von MaWeSol
"[i]2. AK / HK von 151 EUR bis 1.000 EUR
(Zwingende) Gruppenbewertung mit Auflösung des Sammelpostens im Jahr der Anschaffung / Herstellung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel"
|
Nach neuem Recht ja, da gelten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis 1.000,- als GWG, worauf dann die sog. "Pool-Abschreibung" anzuwenden ist.
Nach altem Recht gilt bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 410,- liegen, die Regel Pro rata temporis...
Zitat:
Zitat von austin2000
Eine Frage habe ich noch. Meine im FAQ Kleinunternehmer gelesen zu haben, dass diese keine monatl. Vorsteueranmeldung machen müssen (ist ja auch eigentlich schwachsinn, da diese eh keine wiederbekommen). Jetzt habe ich in einem anderen Forum jedoch das Gegenteil gelesen. "Auch Kleinunternehmer müssen eine monatl. Vorsteueranmeldung beim FA abgeben, auch wenn da "0" draufsteht." Was ist denn nun richtig?
|
Kleinunternehmer müssen keine monatliche USt-Voranmeldung abgeben, aber eine Jahreserklärung. Hier werden dann die Jahresumsätze eingetragen, sowie ein Kreuz bei "Kleinunternehmer" gemacht. Es muss aber keine USt abgeführt werden.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:45 Uhr.
|
 |