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Alt 29.11.2007, 00:07   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
BWertheim macht alles soweit korrekt
Question

Mal wieder: Ein "Neuer" mit Fragen ....


Hallo zusammen
Ich lese hier schon seit einiger Zeit eifrig mit und habe mich auch bemüht alle FAQ´s zu lesen und vor allem zu verstehen. Zweiteres war nicht immer leicht und so haben sich doch einige Fragen ergeben.
Ich würde mich freuen vielleicht den einen oder anderen Tip oder Hinweis zu bekommen ob meine Gedankengänge hinhauen oder ob ich mir das vielleicht alles etwas zu einfach mache.

Ich möchte mich nebenberuflich selbstständig machen.
Das ganze als Kleinunternehmer ohne Regelbesteuerung:

Das Produkt:
Ich kaufe bei Firma A Holzbretter für 20 Euro und zahle dafür 19% Umsatzsteuer an A.
Ich kaufe bei Firma B Klebstoff für 5 Euro und zahle dafür 19 % Umsatzsteuer an B.
Ich kaufe bei Firma C eine Grafik für 20 Euro und zahle dafür 19% Umsatzsteuer an C.
Ich klebe die Grafik auf das Holz und verkaufe das fertige Produkt für 100 Euro.

45 Euro Material und 8,55 Euro Steuer = 53,55 Euro
Verpackungsmaterial = 2 Euro
Verkauf in Deutschland 100 Euro plus Porto = 44,45 Euro Gewinn
Portokosten = Umsatz

Doppelte Steuer ?
Gewerbliche Kunden/Weiterverkäufer sehen es aber sicher lieber wenn ich ihnen mein Produkt mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkaufe. Haben diese „gewerblichen Kunden“ eine UStID müssen sie doch beim Weiterverkauf meines Produktes an Privatleute eine Umsatzsteuer ausweisen …. Würde diese Umsatzsteuer also doppelt bezahlt. Schön für das FA … aber doch unsinnig.

Bei Versand in die USA:
Kommen Versandkosten mit in den Umsatz? Ich erhalte sie vom Kunden in den USA und bezahle sie am Postschalter. Die Portokosten schreibe ich als Unkosten auf, den Gesamtbetrag (Produkt + Porto) als Gewinn.

Die Tätigkeit:
Wäre die Tätigkeit „Aufkleben der Grafik auf ein Stück Holz“ schon produzierendes
Gewerbe ? Müsste ggf. dafür schon eine anerkannte Qualifikation (Gesellen, oder Meisterbrief) vorhanden sein? Möchte für diese „Produktion“ die Handwerkskammer mich als Mitglied begrüßen und kassieren?! Wird man meinen „Basteldachboden“ zum produzierenden Betrieb adeln ?

Jährliche Steuern:
Bei einem erwarteten jährlichen Umsatz von 10.000 Euro und einem erwarteten Gewinn von 3.000 Euro gäbe ich bei der Einkommensteuer die 3000 Euro Gewinn aus selbstständiger Arbeit an. Werden diese dann wie mein Haupteinkommen versteuert oder gibt es da auch einen Grenzbetrag den ich überschreiten muss bevor Steuern fällig werden? Kann man die zu zahlenden Steuern auf ein „Stück Produkt“ umrechnen ?

Das Gewerbe:
Wie ihr erahnen könnt, soll hier aus einem Hobby ein Nebenverdienst werden. In meiner Freizeit restauriere ich alte Automaten und sammele sie. Die oben erwähnten Bretter sollen eine Ergänzung für bestimmte Automaten sein. Ein kleiner Nischenmarkt ist mir gewiss.
Wie melde ich dieses Gewerbe am besten an um mir auch Spielräume zu schaffen:

- Ankauf / Verkauf / Aufstellung von Unterhaltungsautomaten
Vielleicht für die Zukunft

- Herstellung und Vertrieb von Automatenzubehör
Deckt wohl vieles ab inkl. Der Herstellung und dem Verkauf meiner o.a. Produkte

Ich denke Worte wie „Reparatur“ lasse ich besser weg da ich keinen elektrotechnischen Beruf habe. Hier könnte man wohl auch schnell Probleme bekommen wie z.B. Garantie auf das Gerät geben zu müssen oder ein Kunde bekommt einen Stromschlag durch ein von mir restauriertes Gerät.

Ich würde mich über ein paar Kommentare, Berichtigungen oder Hinweise zu Denkfehlern freuen. Beschäftige mich schon länger mit dem Thema und möchte das gerne im nächsten Jahr realisieren. Als eine „Art Beamter“ habe ich mir als ersten Schritt bereits die Erlaubnis meiner Vorgesetzten zum Nebenerwerb geholt. Das Formblatt für die Gewerbeanmeldung liegt auch schon parat.


Grüße aus der Kölner Ecke

Bernd
BWertheim ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.12.2007, 21:21   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Würde diese Umsatzsteuer also doppelt bezahlt. Schön für das FA … aber doch unsinnig.
Nein, nix doppelt, jeder Regelbesteuerte kann sich ja die Vorsteuer seiner Ausgaben vom FA erstatten lassen.

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Bei Versand in die USA:
Kommen Versandkosten mit in den Umsatz? Ich erhalte sie vom Kunden in den USA und bezahle sie am Postschalter. Die Portokosten schreibe ich als Unkosten auf, den Gesamtbetrag (Produkt + Porto) als Gewinn.
Eingenommene Versandkosten sind Umsatz (Einnahmen), egal ob nun aus USA oder sonstwo. Die bezahlten Portokosten halt Ausgaben.

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Werden diese dann wie mein Haupteinkommen versteuert oder gibt es da auch einen Grenzbetrag den ich überschreiten muss bevor Steuern fällig werden?
U.U. unterliegen deine gesamten Einkünfte einem anderen Steuersatz, da die Einkünfte aus dem Gewerbe deinem Haupteinkommen hinzugerechnet werden.

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
- Ankauf / Verkauf / Aufstellung von Unterhaltungsautomaten
Vielleicht für die Zukunft
- Herstellung und Vertrieb von Automatenzubehör
Deckt wohl vieles ab inkl. Der Herstellung und dem Verkauf meiner o.a. Produkte
Ich weiß es nicht wirklich... aber ist bei so "Automaten" nicht noch mehr zu beachten?

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Hier könnte man wohl auch schnell Probleme bekommen wie z.B. Garantie auf das Gerät geben zu müssen oder ein Kunde bekommt einen Stromschlag durch ein von mir restauriertes Gerät.
Gewährleistung musst du geben. Und mit dem o.g. "Risiko" wär wohl 'ne gute Versicherung nicht schlecht .
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 21:09   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
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Thumbs up

Hallo Dorintia
vielen lieben Dank, dass Du dich "meiner erbarmst" und auf meinen Thread eingehst.

Das mit der Vorsteuer ist verstanden worden, Portokosten ist auch einleuchtend (Einnahme/Ausgabe ... gut ist).

Zitat:
U.U. unterliegen deine gesamten Einkünfte einem anderen Steuersatz, da die Einkünfte aus dem Gewerbe deinem Haupteinkommen hinzugerechnet werden.
Okay .. also erst nochmal mit einem "Steuerkundigen" kurzschließen ab wann ich den nächsthöheren Steuersatz erreichen würde. Im Hinterkopf hatte ich eh, die Hälfte des Gewinn ruhen zu lassen ... wobei Gewinn ja recht fiktiv ist wenn ich auch Unkosten abrechnen darf. Das sollte also die ersten 2 jahre nicht viel sein, wenn überhaupt ein Gewinn.

Automaten: Mhh .. ich denke es sind Gebrauchsgegenstände wie gebrauchte Kühlschränke, einzig die Glücksspielsteuer fiele mir da noch ein, ich verkaufe meine Geräte wenn an private Sammler und in erster Linie geht es mir um die o.a. "Bretter" als Zubehör ... die sind natürlich etwas aufwändiger als beschrieben, aber im Kern trifft es die Sache.

Mit der Versicherung ist ein guter Hinweis, erstmal wird die Rechtschutz erweitert ... desweiteren kläre ich schon fleißig Copyrightklamotten, das kann für mich auch noch eine böse Falle werden. Vielleicht starte ich noch einen Thread zu dem Thema, hier tummeln sich ja doch viele "alte Hasen".

Vielen Dank für deine Ausführungen, empfinde ich als wertvoll da ich doch so einige Mitmenschen recht blauäugig an das Thema "selbstständigkeit" herangehen sehe.

Gruss
Bernd
BWertheim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 10:28   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Hallo Dorintia
vielen lieben Dank, dass Du dich "meiner erbarmst" und auf meinen Thread eingehst..
Gern geschehen.

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Portokosten ist auch einleuchtend (Einnahme/Ausgabe ... gut ist)..
U.U. nicht ganz. Nimmst du z.B. Leistungen der Deutschen Post (mehrwertsteuerbefreit) in Anspruch und unterliegst ansonsten der Regelbesteuerung, musst du auch das Porto in deiner Rechnung mit 19% "belasten". Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung - sollte man halt beim kalkulieren beachten.

Zitat:
Zitat von BWertheim Beitrag anzeigen
Im Hinterkopf hatte ich eh, die Hälfte des Gewinn ruhen zu lassen ....
Das funktioniert so nicht. Alles was "über" bleibt ist grob dein Gewinn und muss versteuert werden. Einfach sagen: "das leg ich jetzt beiseite" geht nicht, da muss dann schon was "handfestes" her, Stichwort: Ansparabschreibung.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 21:40   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
BWertheim macht alles soweit korrekt
Salve

Zitat:
Das funktioniert so nicht. Alles was "über" bleibt ist grob dein Gewinn und muss versteuert werden. Einfach sagen: "das leg ich jetzt beiseite" geht nicht, da muss dann schon was "handfestes" her, Stichwort: Ansparabschreibung.

Ich meinte auc eher, dass ich das Geld festhalte um ggf. bei der Einkommensteuererklärung keine Überraschungen erlebe.

habe heute mit dem Steuerverein gesprochen, die wollen mir morgen ausrechnen was ich maximal an Gewinn machen kann bevor es teuer wird ... und haben mich natürlich direkt darauf hingewiesen, dass ich als Kleingewerbler bei ihnen nicht bleiben kann

Naja, However ....

Gruss
Bernd
BWertheim ist offline   Mit Zitat antworten
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