Hi und willkommen im TP
Zitat:
Zitat von PaMei
Genügen Rechnungen per E-Mail? Was muss darin enthalten sein (der gleiche Pflicht-Inhalt der schriftlichen Normal-Rechnungen)?
Oder muss ich meinen Kunden noch per Post eine normale Rechnung zukommen lassen?
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prinzipiell kannst du Rechnungen per email schicken,
aber:
falls du MWSt. ausweist (also kein Kleinunternehmer bist) müssen diese emails eine sog. "qualifizierte Signatur" haben, damit dein Kunde die ausgewiesene MWSt. auch als Vorsteuer geltend machen kann.
ein langer, aber informativer Thread zum Thema:
http://www.traum-projekt.com/forum/9...-signatur.html
falls du Kleinunternehmer bist und/oder nur Privat-Kunden hast, kannst du dir die elektronische Signatur klemmen, als Betriebsausgaben sind unsignierte email-Rechnungen interessanterweise nämlich gültig, nur nicht für den Vorsteuerabzug
Ansonsten gelten natürlich auch für email-Rechnungen die normalen
inhaltlichen Anforderungen wie bei jeder anderen Rechnung auch
EDIT
zu langsam
