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Alt 03.12.2007, 12:20   #1
TP-Newbie
 
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tamarab macht alles soweit korrekt
Smile

nächsts jahr selbständig ....aber


......im internet und in foren gibt es massenhaft ansammlungen über das gewerbe und alles rundherum... aber dennoch ist die materie so komplex das ich grad einfach überfordert bin ...

ich mache mich auf nachfrage des kunden meines mom. arbeitgebers nächstes jahr in der gebäudereinigung selbsständig ... denn die sind nicht zufrieden wie es momentan mit der firma läuftund haben mich angesprochen mich selbstständig zu machen und den kunden zu übernehmen. ich brauche keine grossen anschaffungen. alles was ich brauche ist schnell besorgt oder hab ich schon. also fange ich mit null finanzierung an und das ist auch gut so. ich weiss das ich mich gkv bis 3950 € freiwillig versichern kann ..
ich kenne den unterschied zum kleingewerbe bzw. ust-freistellung und so weiter....

meine fragen
1
kann ich das gewerbe jetzt schon anmelden auch wenn ich erst im februar anfange zu arbeiten als selbstst. ?
2
ab wann liefe dann der kram beim fikus und bei der gkv?
3
im mom sieht es so aus als wenn es erst mal nur ein kunde ist ... spricht man dann sofort von einer scheinselbst..?
4
lohnt es sich auf den ganzen hick hack wie ust. zu verzichten ( laut kleingewerbe )
5
wird trotzdem die einkommensteuer erhoben ?
6
welche abgaben fallen generell an ausser gkv beitrag ?
7
besser einen steuerberater oder selber durch?
was kosten die im schnitt für den papierkram zu machen im monat? einer erfahrungen?

danke erstmal ...

sollte was unklar sein ich bleib online ...
tamarab ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.12.2007, 13:29   #2
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Hi, der Krankenkasse meldest Du die Selbstständigkeit, sobald Du damit beginnst. Erst dann werden evtl. auch Beiträge erhoben. Also erst im Februar.

Grüße
Michael
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Alt 03.12.2007, 13:53   #3
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
1
kann ich das gewerbe jetzt schon anmelden auch wenn ich erst im februar anfange zu arbeiten als selbstst. ?
Mach es jetzt mit "Beginn der gewerblichen Tätigkeit" 1.1.2008. Ansonsten müsstest du für 2007 noch eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen.

Zitat:
2
ab wann liefe dann der kram beim fikus und bei der gkv?
beides dürfte sich an der ersten Tätigkeit am Markt orientieren. Deine erste Anschaffung oder Veräußerung stellt also den Beginn der gewerblichen Tätigkeit dar.

Zitat:
3
im mom sieht es so aus als wenn es erst mal nur ein kunde ist ... spricht man dann sofort von einer scheinselbst..?
jein, es muss zu erkennen sein, dass man bemüht ist andere Kunden zu gewinnen. Die Beweislast liegt bei dir.

Zitat:
4
lohnt es sich auf den ganzen hick hack wie ust. zu verzichten ( laut kleingewerbe )
das muss man im Einzelfall durchrechnen.

Zitat:
5
wird trotzdem die einkommensteuer erhoben ?
ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR ist Einkommensteuer zu zahlen.

Zitat:
7
besser einen steuerberater oder selber durch?
Ein Einführungsgespräch ist sicherlich nie verkehrt. Danach muss man selbst schauen ob man sich die Buchführung selbst zutraut.

Gruß
Sven
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Alt 03.12.2007, 14:48   #4
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tamarab macht alles soweit korrekt
danke sehr aber es ist doch zum beispiel schon klar das man nicht im ersten monat oder so 10 kunden an land hat oder? betr. schein.st.

und mit der anschaffung das heisst also sollte ich jetzt schon einen sauger gekauft haben dafür weil ich weiss das ich im feb. anfange den kann ich dann nicht absetzen weil ich gewerbe erst nächstes jahr anfange? ok auch net schlimm.

umzusetzen hab ich allemal die putzmittel dauerfristig gesehen und fahrtkosten mit auto zb .. sonst wär eigentlich nicht viel ... soviel zum thema ust. ( durchrechnen ob ´s sich lohnt )

angenommen ich hab im jahr einen verdienst von 17000 € dann werden mir also die 7.... € freibetrag abgezogen und der rest wird versteuert über diese einkommenssteuer? boah die wollen aber auch nur haben
tamarab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 15:02   #5
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von tamarab Beitrag anzeigen
6
welche abgaben fallen generell an ausser gkv beitrag ?
Sinnvollerweise Rentenversicherung, ggf. Arbeitslosenvericherung, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft, Versicherungen gegen Schäden, die Du im Rahmen Deiner Tätigkeit anrichtest (die private Haftpflicht greift dann nämlich nicht ) ...

copy
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Alt 03.12.2007, 15:24   #6
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
und mit der anschaffung das heisst also sollte ich jetzt schon einen sauger gekauft haben dafür weil ich weiss das ich im feb. anfange den kann ich dann nicht absetzen weil ich gewerbe erst nächstes jahr anfange? ok auch net schlimm.
dann wäre deine erste gewerbliche Tätigkeit bereits im Jahr 2007 erfolgt und es müsste 2007 angegeben werden und natürlich auch eine Gewinnermittlung beim Finanzamt abgegeben.

Merke: Das Finanzamt orientiert sich nicht an den Angaben im Gewerbeschein. Entscheidend ist die erste gewerbliche Handlung für den "Beginn der gewerblichen Tätigkeit". Ist dies in 2007 gewesen ist auch in 2007 eine Gewinnermittlung beim FA einzureichen.

Zitat:
angenommen ich hab im jahr einen verdienst von 17000 € dann werden mir also die 7.... € freibetrag abgezogen und der rest wird versteuert über diese einkommenssteuer? boah die wollen aber auch nur haben
nein, es wird der Gewinn (Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben) genommen und davon noch diverse Ausgaben (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. - würde zu weit führen) abgezogen. Dann wird der Grundfreibetrag von 7.664 EUR abgezogen und auf den übersteigenden Betrag sind Steuern zu zahlen.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 15:33   #7
TP-Newbie
 
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Ort: köln
tamarab macht alles soweit korrekt
ah danke sehr das war schon sehr hilfreich also braucht man im endeffekt mal keine so grosse angst zu haben vor der einkommenssteuer wenn ich das so versteh. naja ist schon viel was da auf einen abprallt wenn man sowas vorhat.

in wiefern orientiert man sich denn am besten ob man ein kleingewerbe also nicht ust. oder normal selbstst. also ust.pflicht.
Zitat:
4
lohnt es sich auf den ganzen hick hack wie ust. zu verzichten ( laut kleingewerbe )
das muss man im Einzelfall durchrechnen.



ich weiss das der verdienst so im monat ungef. ohne mwst auszuweisen bei ca 1100,- liegt.

irgendwie finde ich es sehr schwer sich für die richtige art zu entscheiden ... gibt es da ein paar hilfreiche tips?

und bezüglich einem steuerberater ? da weiss ich noch garnet ob sich das lohnt ... bzw. wie teuer die so sind
tamarab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2007, 20:39   #8
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Frag doch mal deinen "ersten" Kunden ob er unbedingt Rechnungen mit MwSt. haben möchte....
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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