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Alt 04.12.2007, 01:10   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
SandraD. macht alles soweit korrekt

Minijobber einstellen


Hallo zusammen,

ein Bekannter hat vor kurzem einen Gewerbeschein beantragt für das Betreiben seiner Single-Community. Seine Verdienste sind nur über Google und ähnliche Anbieter. Einnahmen sind wohl so zwischen 600 und 800€.

Die komplette Anmeldung ist noch nicht durch und so fehlen ihm auch noch viele Infos. Klar er ist Kleinunternehmer, kann man sich ja so durchrechnen.

Aber wir überlegen halt mich als Minijobber einzustellen. So auf 200 € monatlich vielleicht.

Jetzt kommen die eigentlichen Fragen:

Wie viel hat er überhaupt von diesem oben genannten Einnahmen abzuführen?

Und wie viel wäre für mich als Minijobber abzuführen bei ca. 200€? Und dies minimiert doch auch den Umsatz, also doch auch die Abgaben an den Fiskus oder?

Danke für die Antworten.

Bye, Sandra
SandraD. ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.12.2007, 02:01   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Und dies minimiert doch auch den Umsatz
das minimiert den Gewinn, nicht den Umsatz. Als Kleinunternehmer ist der Umsatz begrenzt, nicht der eigentliche Gewinn.

Habe auch §19 aber keine Minijobber, deshalb weiß ich das nicht genau. Aber beim Umsatz von max. 800,- sollte die Abgabe nicht allzu hoch sein.

Wieso machst Dir nicht einfach auch nen Gewerbeschein und stellst ihm ne Rechnung aus?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 02:40   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
moin zusammen,

Minijob kostet den Arbeitgeber pauschal 30% des Lohn an die Knappschaft.

Wenn du also 200 € bekommst, zahlt dein AG noch mal 60 € zusätzlich

Zitat:
Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt seit dem 1.7.2006 15 %, die Pauschale zur Krankenversicherung 13 %. Zusammen mit der Steuerpauschale von 2 % liegen die Gesamtabgaben nun bei 30 %.
Quelle
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
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