Moin!
Meine Freundin macht zu 2. ne GbR (am 01.01.200

für div. Fotodienstleistungen auf. Sie kommt auf jeden Fall unter die Grenze von 17.500 EUR.
Nun ist die Frage, ob sich beide bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19) für ne Umsatzsteuerabführung oder gegen entscheiden sollen.
Was sind hier pro und contra?
Danke schon mal vorab für Eure Hilfe!
Gruß
Greenhorn23