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07.12.2007, 01:41
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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IHK: Anmeldung, Freistellung
Einen schönen guten Morgen,
ich habe da mal eine Frage zur Anmeldung und Freistellung bei der IHK. Vor ca. 3 Wochen habe ich mein Gewerbe für Webdesign angemeldet (nur ich, keine GbR etc.) und mir wurde gesagt, dass ich automatisch bei der IHK angemeldet werde. Bisher habe ich nur Post vom Finanzamt bekommen. Sollte ich normalerweise auch noch ein Schreiben von der IHK zur Bestätigung der Anmeldung erhalten oder wie läuft das in der Regel? Vor ca. einem Jahr habe ich mal mit einer Mitarbeiterin der IHK gesprochen, welche mir sagte, es bestünde die Möglichkeit, sich bis zu einem Verdienst von 5.200 Euro (pro Jahr) von den IHK-Abgaben freistellen zu lassen.
Ist das noch so bzw. muss man diese Freistellung erst beantragen oder werden generell keine Abgaben gezahlt, solange man unter dem Betrag bleibt (auch ohne explizite Beantragung einer Freistellung)?
Vielleicht kann mir jemand was zu dem Thema sagen. Vielen Dank schon mal!
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07.12.2007, 22:39
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Bei mir hat sich die IHK nach über einem Jahr erst gemeldet...
An sich kein Thema, Du gibst Deinen Gewinn an, und wenn der unter 5200 Euro ist war es das. In den ersten Jahren sind es sogar noch deutlich mehr die Du verdienen darfst ohne zwangsbeglückt zu werden.
Was ich aber echt "toll" fand war irgendwo versteckt auf einem Blatt das auf den ersten Blick nur dazu da war verschiedene Bröschüren anzuforden:
"[_] Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten. Sollte bei uns innerhalb von 3 Wochen kein Widerspruch eingehen, gehen wir von Ihrem Einverständnis der Weitergabe Ihrer Daten aus".
Und das lustige war noch, dass Du für den eigentlichen Fragebogen 4 Wochen Zeit hast.............
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08.12.2007, 15:31
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Nette Methode, Datenfang zu betreiben und die Informationen ungewollt weiterzugeben. Ich werde mal darauf achten, wenn ich ein Schreiben von der IHK bekomme, besten Dank für den Tipp.
Dann gehe ich einfach mal davon aus, dass ich keinen Freistellungsantrag schreiben muss, sondern bei weniger als 5.200 Euro Verdienst keine weiteren Abgaben zahlen muss. Momentan betreibe ich das Gewerbe eh als Nebenverdienst, sodass am Ende keine Riesensummen dabei herauskommen. Wie es sich später entwickelt, wird sich zeigen.
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08.12.2007, 15:39
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von the_evernow
Nette Methode, Datenfang zu betreiben und die Informationen ungewollt weiterzugeben.
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Das habe ich mir auch gedacht. Und dann wundern sich gerade solche Organisationen, warum sie einen schlechten Ruf haben 
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