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21.12.2007, 13:21
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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5 Monate freiberuflich auf Stundenbasis arbeiten auf Rechnung
Hallo!
Ich bin seit November in einer Software-Entwicklungsfirma auf Stundenbasis als Tester angestellt. Eigentlich nehmen sie nur Studenten. Da ich ab Sommer auch Student bin, haben sie eine Ausnahme gemacht. Es heißt aber, ich solle nun eine Rechnung stellen. Wir haben gesagt, ich gebe keine MwST. an, da ich dabei sowieso nur etwa 500 Euro im Monat verdiene und der Job dann ab April rum zum Studentenjob wird.
Muß ich mich jetzt beim Finanzamt als Freiberufler anmelden mit Steuernummer? Soviel ich rausgefunden habe, ist Software testen freiberuflich. Kann ich auch eine Rechnung ohne Steuernummer ausstellen? Immerhin bin ich nun doch schon recht spät dran mit der Rechnung für November. Hab vorher gedacht, ich könnte die Rechnung einfach so schreiben.
Was muß ich auf die Rechnung schreiben, wenn ich keine MwST. erhebe? So was wie \\\" Meine Tätigkeit unterliegt der Besteuerung des Kleinunternehmens gem. § 19 USTG. Es fällt keine Mehrwertsteuer an.\\\" ? Bin ich denn ein Kleinunternehmen, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Daneben habe ich jetzt noch einen Job als Sprecher gemacht, für den ich auch eine Rechnung schreiben soll. Auch dafür bin ich noch nirgends gemeldet. Sprecher sind freiberuflich, daß weiß ich. Aber es ist eine gänzlich andere Tätigkeit als Softwaretesten. Wie geht das zusammen? (Erläuterung \\\"Sprecher\\\": Sprachaufnahmen für Werbung, etc.) Als Sprecher werde ich auch in Zukunft immer wieder arbeiten. Muß ich da zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten anmelden? Geht das telefonisch?
Freue mich über Antworten und wünsche allen hier schöne Feiertage und einen guten Rutsch nach 2008!
se7enth
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22.12.2007, 11:23
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Börlin
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Du kannst auf'm Finanzamt einfach ne Steuernummer anfordern. Dazu musst
du nur ein Formular ausfüllen und ein paar Tage (Wochen) später bekommst
du sie zugeschickt.
Wie das mit der MwSt ist, kann ich dir nicht sagen. Aber wieso ohne?
__________________
Nur wer sich selbst kitzelt kann lachen wann er will!!!
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22.12.2007, 11:40
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Nähe München
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Zitat:
Zitat von se7enth
Muß ich mich jetzt beim Finanzamt als Freiberufler anmelden mit Steuernummer? Soviel ich rausgefunden habe, ist Software testen freiberuflich. Kann ich auch eine Rechnung ohne Steuernummer ausstellen? Immerhin bin ich nun doch schon recht spät dran mit der Rechnung für November. Hab vorher gedacht, ich könnte die Rechnung einfach so schreiben.
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Ohne Steuernummer gibts auch keine Rechnung (die Steuernummer muss auf der von Dir erstellten Rechnung mit drauf stehen)! Du musst Deine freiberufliche Tätigkeit beim FA anmelden, geht durchaus telefonisch, die schicken Dir dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zu welchen Du ausfüllen musst. Danach kriegst Du dann "irgendwann" Deine Steuernummer (ca. 1-2 Wochen wirst Du schon warten dürfen, je nach FA).
Zitat:
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Was muß ich auf die Rechnung schreiben, wenn ich keine MwST. erhebe? So was wie \\\" Meine Tätigkeit unterliegt der Besteuerung des Kleinunternehmens gem. § 19 USTG. Es fällt keine Mehrwertsteuer an.\\\" ? Bin ich denn ein Kleinunternehmen, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
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Der Zusatz "In dieser Rechnung ist gem. §19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten." sollte vollkommen genügen, damit ist dann klar, dass Du keine USt abführst und keine MwSt. ausweisen darfst. Und ja, Du bist dann Kleinunternehmer - hat mit Gewerbe nichts zu tun sondern mit dem anfallenden Umsatz.
Zitat:
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Daneben habe ich jetzt noch einen Job als Sprecher gemacht, für den ich auch eine Rechnung schreiben soll. Auch dafür bin ich noch nirgends gemeldet. Sprecher sind freiberuflich, daß weiß ich. Aber es ist eine gänzlich andere Tätigkeit als Softwaretesten. Wie geht das zusammen? (Erläuterung \\\"Sprecher\\\": Sprachaufnahmen für Werbung, etc.) Als Sprecher werde ich auch in Zukunft immer wieder arbeiten. Muß ich da zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten anmelden? Geht das telefonisch?
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Ich habe selbst auch zwei freiberufliche Tätigkeiten und beide wurden getrennt voneinander beim FA angemeldet und für beide wurden separate Umsatzschätzungen / Tätigkeitsbeschreibungen gefordert (steht dann alles auf diesem steuerlichen Erfassungsbogen). Die Steuernummer ist aber natürlich die gleiche, da Dir die ja als "Gesamtperson" zugewiesen wird (Ausnahme wäre wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann kriegt "Deine Firma" eine extra Steuernummer). Wie gesagt, telefonische Anmeldung in dem Sinne ist eigentlich nicht möglich, da Du diesen Bogen ausfüllen musst. Du kannst beim FA anrufen, dass die Dir den Bogen zuschicken. Theoretisch könntest Du Dir den Bogen aber auch im Internet runterladen und direkt ausgefüllt ans zuständige FA schicken, dann sparst Du Dir zumindest die Postlaufzeit vom FA zu Dir (Beichnung des Bogens: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - findet man bei Google).
Ich hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen und wünsche auch Dir schöne Feiertage und alles Gute für 2008!
Gruss
fmh
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22.12.2007, 12:19
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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in meinen Augen wird hier weder ein Gewerbe noch eine selbstständige Tätigkeit vorliegen. Hier will sich wieder jemand um die Sozialabgaben drücken - Stichwort: Scheinselbstständigkeit
Geändert von Sven (05.01.2008 um 14:04 Uhr).
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28.12.2007, 11:21
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Danke für eure Antworten! Ich hoffe, ihr hattet schöne Weihnachtsfeiertage und wünsche schon mal einen guten Rutsch!
Ich werde mir das Formular runterladen und die Steuernr. beantragen. Danke auch für die Erklärung, wie das mit zwei verschiedenen Jobs unter einen Hut zu bringen ist.
Ich habe mich nochmal in einem Buch informiert über das Thema Scheinselbständigkeit und bin sicher, daß das bei mir der Fall ist. Es gab bei der Anstellung auf Stundenbasis einfach den lapidaren Satz, ich solle eine Rechnung schreiben. Ich hab mich einfach gefreut und nicht gewußt, was das alles für mich bedeutet. Da es hier nur um einen monatlichen Verdienst von rund 500 Euro geht, hat meine Meldung bei der Krankenkasse, ich sei nun selbstständig mich quasi schon über die Hälfte des Einkommens gekostet. Ich habe dort nun einen Antrag auf Beitragsminderung gestellt. Vielleicht sollte ich einfach mit dem Weiterführen des Jobs warten, bis ich Student bin?
Bringt es was, den Job als 400 Euro Job zu machen? Wenn ich also nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen würde? Dafür bräuchte ich mich dann doch nicht beim FA anmelden?
Lg,
se7enth
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28.12.2007, 12:01
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Es macht keinen Unterschied wenn der Job trotzdem auf deiner Selbständigkeit basiert - die Höhe der Bezahlung ist irrelevant. Es bleibt eine Scheinselbständigkeit, auch wenn du Student bist.
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28.12.2007, 12:28
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Aber als Student werde ich ja keine Rechnung mehr stellen, sondern anders abgerechnet. Wie, hab ich noch nicht gefragt. Um mich herum arbeiten lauter studentische Softwaretester - ich bin auch Tester. Die bekommen am Monatsende ne Abrechnung und das Geld überwiesen. Bei denen ist das doch keine Scheinselbständigkeit.
Gibt es noch eine Option, wie ich ohne Scheinselbständigkeit an meinen Lohn kommen kann, wenn die Firma mich nicht für diesen kurzen Zeitraum anstellen möchte?
se7enth
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28.12.2007, 12:52
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von se7enth
Gibt es noch eine Option, wie ich ohne Scheinselbständigkeit an meinen Lohn kommen kann, wenn die Firma mich nicht für diesen kurzen Zeitraum anstellen möchte?
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Nein.
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28.12.2007, 13:15
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von se7enth
Vielleicht sollte ich einfach mit dem Weiterführen des Jobs warten, bis ich Student bin?
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Vielleicht solltest Du das, ja. Aber auch da gilt es einiges zu beachten: Wenn Du als Student über Deine Eltern familineversichert bist, darfst Du maximal 350,- Euro im Monat verdienen, ausser in Plichtpraktika (da während des Praktikums temporär unbegrenzt) und mit einem 400-Euro-Job eben diese 400,- Euro.
Zitat:
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Bringt es was, den Job als 400 Euro Job zu machen?
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Erstmal grds. 2 Dinge auseinanderhalten - selbstständige Tätigkeit und Angestelltenverhältnis. Eine Form der angestelten, nichtselbstständigen Tätigkeit ist der pauschal versteuerte 400-Euro-Job. Solche pauschal versteuerten Modelle gibt es für Selbstständige nicht.
Zitat:
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Wenn ich also nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen würde? Dafür bräuchte ich mich dann doch nicht beim FA anmelden?
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Einen 400-Euro-Job (Angestellteverhältnis) würde der Arbeitgeber melden und eben pauschal versteuern. Würdest Du als Selbstständiger 400,- Euro bekommen, müsstest Du Dich trotzdem beim FA melden (und eine Steuererklärung machen), auch wenn Du letztlich keine Einkommenssteuer zahlst, weil Du unter dem Freibetrag bleibst.
Zitat:
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Aber als Student werde ich ja keine Rechnung mehr stellen, sondern anders abgerechnet. Wie, hab ich noch nicht gefragt.
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Finde das raus.
Zitat:
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Um mich herum arbeiten lauter studentische Softwaretester - ich bin auch Tester. Die bekommen am Monatsende ne Abrechnung und das Geld überwiesen. Bei denen ist das doch keine Scheinselbständigkeit.
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Wenn die alle selbstständig sind und nur für diesen einen Auftraggeber tätig sind, ist das auch bei denen eine Scheinselbstständigkeit.
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28.12.2007, 14:14
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Ich werde als nächstes erst mal in die Finanz-Abteilung der Firma gehen und mich informieren, wie das am Besten gehandhabt wird. Ich habe keine Lust, Scheinselbstständig zu arbeiten. Ich will, daß alles rechtens läuft und ich auch was von meinem Geld habe.
Noch eine Frage:
Wie werden denn Studenten gewöhnlich angestellt? Solche studentischen Jobs sind doch total üblich, aber die verdienen doch auch über 400 Euro. Als was gelten die denn rechtlich?
Danke für eure Hilfe!
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28.12.2007, 14:42
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von se7enth
Noch eine Frage:
Wie werden denn Studenten gewöhnlich angestellt? Solche studentischen Jobs sind doch total üblich, aber die verdienen doch auch über 400 Euro. Als was gelten die denn rechtlich?
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Wenn sie angestellt sind, als Arbeitnehmer. Arbeiten sie auf Rechnung, als Selbstständige. Verdienen sie mehr als 350/400 Euro im Monat, fallen sie aus der Familienversicherung über die Eltern und müssen sich selbst versichern.
Verdienen sie mehr als 7680,- Euro/pa bekommen die Eltern kein Kindergeld mehr, verdienen sie mehr als 4206,-Euro/pa entfällt ggf. der Anspruch auf Bafoeg, verdienen sie mehr als 7664,- Euro/pa zahlen sie Einkommenssteuern (auf den Betrag jenseits der 7664,-).
copy
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07.01.2008, 11:34
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Hallo allerseits! Ich war über die Ferien verreist, nun bin ich wieder da und kann weiter Fragen stellen  Also: ich bin gut "gerutscht" und ich hoffe, es war bei euch allen auch so!
Ich bin nun drauf und dran, meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" fertig auszufüllen. Das Ding ist ja schon ein ganz schöner Brocken.
Ich möchte versuchen, doch ein möglichst breites Spektrum an Tätigkeiten in meiner Tätigkeitsbeschreibung unterzubringen und dachte an folgende Beschreibung bei Punkt 2.1 : "Freischaffender Künstler als Sprecher, Schauspieler, Autor und Berater für Unterhaltungs-, Bildungsmedien und Theater"
Die Tätigkeit in der Firma als Tester könnte eigentlich als Berater für Unterhaltungsmedien durchgehen, da wir auch Vorschläge zur Verbesserung machen. Oder würde ich mich damit auf Glatteis begeben? Lieber doch eine separate zweite Tätigkeit anmelden?
Zudem noch eine wichtige Sache: ich habe ja bereits im November mit der Arbeit bei der Firma begonnen, aber keine freiberufliche Tätigkeit angemeldet, aber auch noch keine Rechnung gestellt. Kann man die Tätigkeit rückwirkend für den 1.11.07 anmelden, wenn noch keine Rechnung gestellt wurde? Ich habe dazu im Netz noch keine richtige Antwort gefunden. Mal wurde gesagt, es ginge 3 Monate rückwirkend, mal 6, aber die Antworten bezogen sich auf Gewerbe-Anmeldungen. Ich kann ja keine Rechnung ohne die Steuernummer ausstellen. Geht das nicht, würde ich die Firma fragen, ob man meine Arbeit aus Nov. und Dez. halt auf die kommenden Monate aufschlagen könnte, auch wenn mir das selbst schon nicht ganz sauber klingt... Geld geht dem FA dabei ja nicht verloren.
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung beantragen, habe aber im Netz einmal gelesen, dies gelte dann für 5 Jahre. Wenn ich im nächsten Jahr für meine Sprechertätigkeit besseres Equipment anschaffen wollen würde, könnte ich die Regelung dann nicht ändern lassen? Also quasi jährliche Chance auf Änderung? Klar, daß ich das nicht dauernd hin und her ändern möchte. Aber zu Beginn ist mir das alles gerade kompliziert genug, daß ich mich nicht noch im ersten Jahr mit der Mwst. rumschlagen möchte.
Ein anderer Gedanke ist, daß es vielleicht bei den Kunden als unprofessionell rüberkommt, wenn ich keine Mwst. ausweise. Hat da jemand Erfahrung?
Langfristig ist es für mich wichtiger, daß in meiner freiberuflichen Tätigkeit meine künstlerische Arbeit als Sprecher, Schauspieler und in Zukunft mal Autor erfasst wird, als die Spieletester-Arbeit.
Vielen Dank für eure Hilfe!
se7enth
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07.01.2008, 12:42
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ich bin nun drauf und dran, meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" fertig auszufüllen.
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dann wird die Scheinselbstständigkeitsfrage hoffentlich geklärt worden sein.
Zitat:
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Lieber doch eine separate zweite Tätigkeit anmelden?
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ob dort hü oder hott eingetragen wird ...
Ob die Tätigkeit überhaupt als gewerblich eingestuft wird und somit eine Anmeldung überhaupt erforderlich ist IMHO fraglich. Das könnten auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ( Freiberufler) sein - nicht verwechseln mit Freelancer oder freier Mitarbeiter. Inwieweit sich das mit der Testertätigkeit beißt soll das Finanzamt bzw. Gewerbeamt sich selbst den Kopf zerbrechen.
Vermutlich geht es aber nach Schema F und es wird ein Gewerbe angemeldet.
Zitat:
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Zudem noch eine wichtige Sache: ich habe ja bereits im November mit der Arbeit bei der Firma begonnen, aber keine freiberufliche Tätigkeit angemeldet, aber auch noch keine Rechnung gestellt. Kann man die Tätigkeit rückwirkend für den 1.11.07 anmelden, wenn noch keine Rechnung gestellt wurde?
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Gewerbeanmeldung und Steuerrecht sind 2 verschiedene paar Schuhe. Das Finanzamt interessiert sich nicht für das Datum der Gewerbeanmeldung. Entscheidend ist der tatsächliche Zeitpunkt der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.
Zitat:
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Ich habe dazu im Netz noch keine richtige Antwort gefunden. Mal wurde gesagt, es ginge 3 Monate rückwirkend, mal 6, aber die Antworten bezogen sich auf Gewerbe-Anmeldungen.
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die 6 Monate beziehen sich auf die Frist für das Bußgeld, dass bei vorsätzlicher Nichtanzeige erhoben werden kann.
Zitat:
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Ich kann ja keine Rechnung ohne die Steuernummer ausstellen. Geht das nicht, würde ich die Firma fragen, ob man meine Arbeit aus Nov. und Dez. halt auf die kommenden Monate aufschlagen könnte, auch wenn mir das selbst schon nicht ganz sauber klingt... Geld geht dem FA dabei ja nicht verloren.
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kannst du auch ohne Steuernummer schreiben. Der Leistungsempfänger hat dann aber keinen Vorsteuerabzugsanspruch. Da du aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst hat er den aber sowieso nicht.
Zitat:
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Ich möchte die Kleinunternehmerregelung beantragen, habe aber im Netz einmal gelesen, dies gelte dann für 5 Jahre.
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nein, da stand sicherlich, dass man an den Verzicht der Kleinunternehmerregelung 5 Jahre gebunden ist. Nicht aber auf die Anwendung dieser Regelung.
Zitat:
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Wenn ich im nächsten Jahr für meine Sprechertätigkeit besseres Equipment anschaffen wollen würde, könnte ich die Regelung dann nicht ändern lassen?
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dann kann man wechseln, ist dann aber 5 Jahre an die Entscheidung gebunden.
Zitat:
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Langfristig ist es für mich wichtiger, daß in meiner freiberuflichen Tätigkeit meine künstlerische Arbeit als Sprecher, Schauspieler und in Zukunft mal Autor erfasst wird, als die Spieletester-Arbeit.
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siehe oben genanntes Abgrenzungsproblem gewerbliche Tätigkeit und selbstständige Tätigkeit.
Gruß
Sven
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07.01.2008, 21:08
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von Sven
dann wird die Scheinselbstständigkeitsfrage hoffentlich geklärt worden sein.
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Das werde ich morgen in der Firma machen.
ob dort hü oder hott eingetragen wird ...
Zitat:
Ob die Tätigkeit überhaupt als gewerblich eingestuft wird und somit eine Anmeldung überhaupt erforderlich ist IMHO fraglich. Das könnten auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler) sein - nicht verwechseln mit Freelancer oder freier Mitarbeiter. Inwieweit sich das mit der Testertätigkeit beißt soll das Finanzamt bzw. Gewerbeamt sich selbst den Kopf zerbrechen.
Vermutlich geht es aber nach Schema F und es wird ein Gewerbe angemeldet.
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Ich hoffe ja, daß die Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft wird und wollte deshalb bei der Rechnung nicht unbedingt "Spieletesten" sondern so was wie "Beratung" angeben. Da will ich morgen mal mit der Firma drüber sprechen.
Es bringt ja keinem was, wenn ich ein Gewerbe anmelde, daß ich in drei vier Monaten schon wieder abmelden will, wenn ich dann als Student beschäftigt werde.
Zitat:
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Gewerbeanmeldung und Steuerrecht sind 2 verschiedene paar Schuhe. Das Finanzamt interessiert sich nicht für das Datum der Gewerbeanmeldung. Entscheidend ist der tatsächliche Zeitpunkt der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.
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In dem Fall hätte ich meine Anmeldepflicht also schon lange versäumt, weil ich schon seit 1.11. arbeite, aber bisher eben ohne Lohn und ohne Rechnung.
Zitat:
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kannst du auch ohne Steuernummer schreiben. Der Leistungsempfänger hat dann aber keinen Vorsteuerabzugsanspruch. Da du aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst hat er den aber sowieso nicht.
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Wenn ich das eher gewußt hätte, hätte ich schon lange eine Rechnung gestellt. Ich dachte, ohne Steuernummer geht das nicht. Aber auch dann müßte ich trotzdem die Tätigkeit anmelden, oder?
Inzwischen habe ich von der KK grünes Licht bekommen, daß meine Beiträge gemindert werden. Ich mußte ja plötzlich fast 300 Euro zahlen, weil selbständig. Wenn ich es schaffe, genügend als Künstler zu verdienen, versuche ich auch in die KSK zu kommen.
Lieben Dank und Gruß, se7enth
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07.01.2008, 22:10
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Nähe München
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Zitat:
Zitat von se7enth
Wenn ich das eher gewußt hätte, hätte ich schon lange eine Rechnung gestellt. Ich dachte, ohne Steuernummer geht das nicht. Aber auch dann müßte ich trotzdem die Tätigkeit anmelden, oder?
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Gem. den FAQ für Kleinunternehmer muss die Steuernummer auch auf der Rechnung stehen. Ich muss selbst für meine Tätigkeit als Dozent an einer Schule die Steuernummer mit drauf schreiben (sowohl vom FA gefordert als auch von der Schule), obwohl diese Leistungen sowieso steuerfrei sind und somit auf keinem Weg ein Vorsteuerabzug möglich wäre...
Kann man sich das jetzt also theoretisch doch sparen?! Mir persönlich ist das ziemlich egal, zumindest bei der Tätigkeit als Dozent. Bei meiner anderen freiberufl. Tätigkeit würde es mich aber auch nicht stören, wenn meine Steuernummer nicht jedem bekannt wäre ;-)
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