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24.12.2007, 12:29
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2006
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Ebay verkäufe
fdgdfhdghfgh
Geändert von SPliter (04.09.2008 um 09:11 Uhr).
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24.12.2007, 12:32
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Moin,
eine Rechtsberatung ist hier nicht moeglich.
Zitat:
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ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
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Wenn du schon Fax anbietest, sollte auch eine Faxnummer vorhanden sein.
Eigene Meinung.
Ich moechte aber einwerfen, dass das Genitiv "s" nicht mit einem Apostroph und schon gar nicht mit einem Akzentstrich getrennt wird
[edit]
Zitat:
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Nur wollte ich mal fragen ob meine AGb´s so in ordnung sind
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Und bei Chal-Tec mal anfragen, ob du deren AGB nutzen darfst.
"(2) Chal-Tec behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen."
Geändert von Guin (24.12.2007 um 12:38 Uhr).
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24.12.2007, 12:49
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Guin
Und bei Chal-Tec mal anfragen, ob du deren AGB nutzen darfst.
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Peinlich 
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24.12.2007, 13:35
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2006
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ja wollte nur fragen ob es so in ordnung ist und o´b sie abmahnsicher ist?
Und was muss ich beim Ebay verkauf noch beachten oder reicht das
AGb
Wiederrufsrecht
Garantie
Batterieverordnung?
Bitte um Hilfe
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24.12.2007, 13:41
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von SPliter
ja wollte nur fragen ob es so in ordnung ist und o´b sie abmahnsicher ist?
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Eine Rechtsverbindliche Auskunft kann, darf und will Dir hier niemand geben. Geh' zum Anwalt wenn Du eine haben willst.
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25.12.2007, 11:35
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2006
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Ja klar das verstehe ich und es darf auch nicht so sein.
Aber die Frage könnt ihr mir ja beantworten was ich noch einfügen muss wie Impressum usw.?!
MFG Fröhliche weinachten
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25.12.2007, 17:20
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Man sollte es als eigentlich selbstverständlich voraussetzen, dass sich jemand, der sich mit einem Internet-Shop beschäftigt, darüber im klaren ist, dass er ein Impressum braucht...
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01.01.2008, 11:42
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Und das es ihm eigentlich lieber sein sollte, etwas Geld beim Anwalt zu investieren, anstatt später Abmahnkosten bezahlen zu müssen und dann immer noch zum Anwalt gehen zu müssen.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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01.01.2008, 21:18
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Balkan Nord-West
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zu Deinen AllgemeinenGeschäftsbedingungen`s ist mir vor allem aufgefallen, dass die mit ebay nix zu tun haben, durch Einstellen machst Du dort eine Anbot und der Käufer nimmt durch Ersteigern an.
Gruß
Martin
__________________
der BalkanTuna
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01.01.2008, 21:53
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von digimassa
zu Deinen AllgemeinenGeschäftsbedingungen`s ist mir vor allem aufgefallen, dass die mit ebay nix zu tun haben, durch Einstellen machst Du dort eine Anbot und der Käufer nimmt durch Ersteigern an.
Gruß
Martin
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Warum sollen die mit eBay nichts zu tun haben?
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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02.01.2008, 00:02
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Balkan Nord-West
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Zitat:
Zitat von SPliter
....
(2) Mit Absendung der Bestellung gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Absendung der Ware zustande.
...
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klaro?
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der BalkanTuna
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