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28.12.2007, 14:16
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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einmalige zahlung
ich bin soeben auf diese seite gestoßen, nachdem ich schon das halbe internet abgegrast habe und hoffe, ihr könnt mir helfen
ich bin kleinunternehmer und halte mich so über wasser, mal läuft es gut, mal überhaupt nicht
nun hatte ich einen größeren auftrag und bat meine mutter, mir bei dem schreibkram zu helfen und wollte ihr für die 3 monate 450,- geben
meine steuerberaterin konnte das aber nicht verbuchen und meinte, ich müsse einen richtigen arbeitsvertrag mit meiner mutter machen und sie auch überall anmelden und sozialversicherung und steuern ans finanzamt zahlen
es sollte aber nur eine einmalige sache sein.
wäre nett, wenn jemand was dazu sagen könnte
vieln dank
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28.12.2007, 16:50
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Entweder sie meldet selbst eine selbstständige Tätigkeit an und schreibt Dir eine Rechnung oder Du meldest sie als Angestellte an.
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02.01.2008, 15:38
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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danke :-(
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02.01.2008, 18:39
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Schau doch ob du ihr etwas über die Firma kaufen kannst.
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__________________
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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02.01.2008, 23:12
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Und bei der nächsten Steuerprüfung fragt der Prüfer dann, was das soll...
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02.01.2008, 23:23
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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ich habe es nun rausgenommen und verbuche es als privatentnahme.
das geht doch auch, oder?
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02.01.2008, 23:30
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Äh.... Klar, ist aber nicht ergebniswirksam, Du gibst Ihr das Geld also quasi aus dem privaten Geldbeutel.
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02.01.2008, 23:44
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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ja leider, aber ich sehe keine andere möglichkeit, denn sie wegen einer einmaligen sache gleich überall anmelden, wollte ich nicht...die rennerei und alles.
aber trotzdem danke!!
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03.01.2008, 11:10
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Meiner Meinung nach muss deine Mutter kein Gewerbe anmelden, da es sich um eine Einmaldige Sache handelt.
Zitat:
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Zitat von § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, [...] ist Gewerbebetrieb
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Die Voraussetzung "nachhaltig" ist in deinem Fall also nicht erfüllt.
Deine Mutter kann also in ihrer Einkommensteueruerklärung unter Eink. aus Gewerbebetrieb oder Eink. aus selbstständiger Arbeit (je nach dem was sie geleistet hat) das Entgelt eintragen und somit auch versteuern.
Für Dich wären es dann im Gegenzug Betriebsausgaben.
Als Beleg für die Betriebsausgaben reicht eine einfache "Rechnung", also ein Beleg aus dem hervorgeht was deine Mutter für Dich geleistet hat und wie hoch ihr Entgelt war.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.01.2008, 17:29
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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@ ThomasMo
Hi, ich kenne zwar nicht die Firma, aber bei einem PC, einer Cam oder ähnlichem,
und bei einer solch kleinen Summe schaut keiner wirklich 2x hin.
__________________
Sonnige Grüsse aus Avsallar, türkische Riviera, sendet Jürgen
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07.01.2008, 16:51
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#11
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TP-Member
Registriert seit: May 2004
Ort: Bayern
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Zitat:
Zitat von silence77
ich habe es nun rausgenommen und verbuche es als privatentnahme.
das geht doch auch, oder?
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omg, wo ist das problem? geb ihr das geld doch einfach bar und gut ist... 
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07.01.2008, 21:09
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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ich hätte es eben nur gern als betriebsausgabe gebucht, statt privat, denn so hab ich das geld ja nicht für mich ausgegeben
dennoch danke an euch alle!
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07.01.2008, 21:30
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Lass dir von deiner Mutter für diese einmalige Geschichte eine "Aufwandsentschädigung" schreiben, keine Rechnung ! und natürlich ohne MwSt..
Dann hast du einen Beleg für die Ausgabe.
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