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Alt 03.01.2008, 14:54   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
texcus macht alles soweit korrekt
Unhappy

das erste Jahresende und was nun?


Hallo an alle,

ich bin neu hier und möchte ich mich erstmal vorstellen. Heiße Marcel, bin 22 Jahre Jung und komme aus der schönen Eifel. Bin per Zufall hier in eurem Forum gelandet und muss euch erstmal Loben, den ein solches Forum habe ich vergleichbar noch nicht gefunden =)

Zu meiner Frage:

Ich habe im Herbst letzten Jahres ein Nebengewerbe angemeldet. Habe bisher immer fleißig jeden Monat meine Vorsteueranmeldungen beim Finanzamt abgegeben. Jetzt ist das erste Jahresende als "Selbstständiger" erreicht und ich weiß nicht genau, was ich alles zu tun habe?

Ich verfahre nach dem System der EinnahmenÜberschussRechnung. Was muss ich nun alles machen? Inventur? (Auch dann wenn aktuell keine Waren vorhanden sind?) Jahreabschluss oder eben nur die EÜR? Bevor ich mir irgendwelchen Ärger einhandle frage ich hier lieber nach?!?

Falls es von Interesse ist, ich weise MwSt aus und ich kann auch welche absetzen, nutze also nicht die Kleinstunternehmerregelung...

Für Tipps wäre ich sehr dankbar, denn ich stehe ein wenig auf dem Schlauch im Moment

viele Grüße

Marcel
texcus ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.01.2008, 21:58   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
texcus macht alles soweit korrekt
also hab grad gelesen, dass ich machen muss:

EÜR
Einkommensteuer

fehlt da sonst noch was?

grüße

Marcel
texcus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 22:16   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Umsatzsteuererklärung
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 13:43   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
texcus macht alles soweit korrekt
danke @ ThomasMo

fehlt sonst noch was?

Muss ich also am jahresende folegnde Aufgaben als Nebenberuflicher Unternehmer erledigen:

Einkommensteuererklärung
EÜR
Umsatzsteuererklärung

Sonst nichts mehr? Versteht mich bitte nicht falsch, aber ich habe einfach keine Lust vom Finanzamt nen Brief mit irgend ner dicken Forderung zu bekommen nur weil ich irgend was verpennt habe....

grüße

Marcel
texcus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 19:34   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
murby81 macht alles soweit korrekt
Hallo Leute,

ich bin seit dem 01.10.2007 auch Nebenberuflich Selbstständig.

Leider hab ich mir eingebildet, dass man im ersten Jahr noch keine Ust. Voranmeldung machen muss!!! Wurde aber gerade eben des besseren belehrt. Vom FA hab ich auch nichts bekommen.

Was meint ihr? Soll ich schnell Okt. Nov. u. Dez. die Voranmeldung hinschicken? Oder ne Quartalsmeldung?

Die Umsatzsteuererklärung hat ja Zeit bis 31.05.08, oder?

Bis wann ist die EÜR und die Einkommensteuererklärung fällig?

Danke für eure Antworten.

Gruß

murby81
murby81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 20:27   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Was hast du denn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben?
Kleinunternehmerregelung, freiwillig zur Regelbesteuerung optiert oder wegen der Umsatzschätzungen sowieso regelbesteuert?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 20:32   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
murby81 macht alles soweit korrekt
oh shit, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Ich hab angekreuzt: Das ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichte. Das im nächsten Satz das mit der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung steht, hab ich wohl übersehen, man man shit.

Was hat das jetzt für mich für Folgen? Vom FA hab ich seit Meitteilung der Steuernummer nichts mehr gehört. Das war am 26.11.07

Was würdest du tun?
murby81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 21:08   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Die monatlichen USt.VA online per Elster nachreichen.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 22:23   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
murby81 macht alles soweit korrekt
danke, habs jetzt noch schnell eingeschickt. Bin mal gespannt, was vom FA kommt?!?
murby81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 13:32   #10
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Och, ich hatte Okt., Nov. und Dez. auch noch nicht gemacht - bissl gebummelt durch Umzug und so - hab die am 02.01. alle 3 per Elster-Online eingereicht. Jedesmal mit USt.-Zahlung durch das FA - gestern hatte ich mein Geld auf dem Konto - für alle 3 Monate.
Wenn man selbst USt. zahlen muss, sollte man das allerdings gleich erledigen, sonst kann es Verspätungszuschläge geben.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 20:08   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
Kuehni macht alles soweit korrekt
Wenn wir schon beim Thema sind...

Ich nehm die Regelung (§ 19 USG) in Anspruch.

Mein Nebengwerbe hab ich im Oktober ´07 angemeldet. Hab auch schon vom FA einen Brief mit meiner Steuernummer erhalten. Da stand auch drin für welche Steuerarten diese Nummer ist. Demnach muss ich nur Einkommenssteuer abgeben. Und was is mit EÜR? Auch oder? Muss es hierfür das EÜR Formular sein oder reicht eine einfache Aufführung.

Wann muss ich das eigentlich einreichen?

Bin mal gespannt wie ich das hin bekomm, kenn mich mit dem Steuerzeugs so gut wie garnicht aus.
Kuehni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 20:20   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Och, ich hatte Okt., Nov. und Dez. auch noch nicht gemacht - bissl gebummelt durch Umzug und so - hab die am 02.01. alle 3 per Elster-Online eingereicht. Jedesmal mit USt.-Zahlung durch das FA - gestern hatte ich mein Geld auf dem Konto - für alle 3 Monate.
Wenn man selbst USt. zahlen muss, sollte man das allerdings gleich erledigen, sonst kann es Verspätungszuschläge geben.
Innerhalb von 3 Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt, na Dein Geschäft muss ja bombig laufen.
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 21:38   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
texcus macht alles soweit korrekt
aller Anfang ist schwer @bobbysix...

back to topic.... pls

bis wann muß die einkommensteuererklärung sowie ust.erklärung und eür abgegeben sein?

grüße

Marcel
texcus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2008, 21:42   #14
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
31.5.

und da 2007 ein statistisches Jahr ist, ist auch noch die Anlage St abzugeben

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 12:24   #15
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Anlage ST? Was ist das denn? Gut das Du es sagts...

Zitat:
Demnach muss ich nur Einkommenssteuer abgeben. Und was is mit EÜR? Auch oder? Muss es hierfür das EÜR Formular sein oder reicht eine einfache Aufführung.
Die EÜR ist als ein Teil der Einkommenssteuererklärung abzugeben. Bis 17.500 Euro Umsatz reicht eine formlose EÜR, Du kannst aber auch das Formular verwenden.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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