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03.01.2008, 14:54
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
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das erste Jahresende und was nun?
Hallo an alle,
ich bin neu hier und möchte ich mich erstmal vorstellen. Heiße Marcel, bin 22 Jahre Jung und komme aus der schönen Eifel. Bin per Zufall hier in eurem Forum gelandet und muss euch erstmal Loben, den ein solches Forum habe ich vergleichbar noch nicht gefunden =)
Zu meiner Frage:
Ich habe im Herbst letzten Jahres ein Nebengewerbe angemeldet. Habe bisher immer fleißig jeden Monat meine Vorsteueranmeldungen beim Finanzamt abgegeben. Jetzt ist das erste Jahresende als "Selbstständiger" erreicht und ich weiß nicht genau, was ich alles zu tun habe?
Ich verfahre nach dem System der EinnahmenÜberschussRechnung. Was muss ich nun alles machen? Inventur? (Auch dann wenn aktuell keine Waren vorhanden sind?) Jahreabschluss oder eben nur die EÜR? Bevor ich mir irgendwelchen Ärger einhandle frage ich hier lieber nach?!?
Falls es von Interesse ist, ich weise MwSt aus und ich kann auch welche absetzen, nutze also nicht die Kleinstunternehmerregelung...
Für Tipps wäre ich sehr dankbar, denn ich stehe ein wenig auf dem Schlauch im Moment
viele Grüße
Marcel
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03.01.2008, 21:58
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
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also hab grad gelesen, dass ich machen muss:
EÜR
Einkommensteuer
fehlt da sonst noch was?
grüße
Marcel
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03.01.2008, 22:16
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Umsatzsteuererklärung
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04.01.2008, 13:43
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
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danke @ ThomasMo
fehlt sonst noch was?
Muss ich also am jahresende folegnde Aufgaben als Nebenberuflicher Unternehmer erledigen:
Einkommensteuererklärung
EÜR
Umsatzsteuererklärung
Sonst nichts mehr? Versteht mich bitte nicht falsch, aber ich habe einfach keine Lust vom Finanzamt nen Brief mit irgend ner dicken Forderung zu bekommen nur weil ich irgend was verpennt habe....
grüße
Marcel
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04.01.2008, 19:34
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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Hallo Leute,
ich bin seit dem 01.10.2007 auch Nebenberuflich Selbstständig.
Leider hab ich mir eingebildet, dass man im ersten Jahr noch keine Ust. Voranmeldung machen muss!!! Wurde aber gerade eben des besseren belehrt. Vom FA hab ich auch nichts bekommen.
Was meint ihr? Soll ich schnell Okt. Nov. u. Dez. die Voranmeldung hinschicken? Oder ne Quartalsmeldung?
Die Umsatzsteuererklärung hat ja Zeit bis 31.05.08, oder?
Bis wann ist die EÜR und die Einkommensteuererklärung fällig?
Danke für eure Antworten.
Gruß
murby81
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04.01.2008, 20:27
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was hast du denn im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben?
Kleinunternehmerregelung, freiwillig zur Regelbesteuerung optiert oder wegen der Umsatzschätzungen sowieso regelbesteuert?
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04.01.2008, 20:32
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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oh shit, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich hab angekreuzt: Das ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichte. Das im nächsten Satz das mit der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung steht, hab ich wohl übersehen, man man shit.
Was hat das jetzt für mich für Folgen? Vom FA hab ich seit Meitteilung der Steuernummer nichts mehr gehört. Das war am 26.11.07
Was würdest du tun?
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04.01.2008, 21:08
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die monatlichen USt.VA online per Elster nachreichen.
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04.01.2008, 22:23
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2007
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danke, habs jetzt noch schnell eingeschickt. Bin mal gespannt, was vom FA kommt?!?
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05.01.2008, 13:32
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Och, ich hatte Okt., Nov. und Dez. auch noch nicht gemacht - bissl gebummelt durch Umzug und so - hab die am 02.01. alle 3 per Elster-Online eingereicht. Jedesmal mit USt.-Zahlung durch das FA - gestern hatte ich mein Geld auf dem Konto - für alle 3 Monate.
Wenn man selbst USt. zahlen muss, sollte man das allerdings gleich erledigen, sonst kann es Verspätungszuschläge geben.
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05.01.2008, 20:08
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
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Wenn wir schon beim Thema sind...
Ich nehm die Regelung (§ 19 USG) in Anspruch.
Mein Nebengwerbe hab ich im Oktober ´07 angemeldet. Hab auch schon vom FA einen Brief mit meiner Steuernummer erhalten. Da stand auch drin für welche Steuerarten diese Nummer ist. Demnach muss ich nur Einkommenssteuer abgeben. Und was is mit EÜR? Auch oder? Muss es hierfür das EÜR Formular sein oder reicht eine einfache Aufführung.
Wann muss ich das eigentlich einreichen?
Bin mal gespannt wie ich das hin bekomm, kenn mich mit dem Steuerzeugs so gut wie garnicht aus.
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05.01.2008, 20:20
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von dorintia
Och, ich hatte Okt., Nov. und Dez. auch noch nicht gemacht - bissl gebummelt durch Umzug und so - hab die am 02.01. alle 3 per Elster-Online eingereicht. Jedesmal mit USt.-Zahlung durch das FA - gestern hatte ich mein Geld auf dem Konto - für alle 3 Monate.
Wenn man selbst USt. zahlen muss, sollte man das allerdings gleich erledigen, sonst kann es Verspätungszuschläge geben.
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Innerhalb von 3 Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt, na Dein Geschäft muss ja bombig laufen. 
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05.01.2008, 21:38
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: der Eifel
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aller Anfang ist schwer @bobbysix...
back to topic.... pls
bis wann muß die einkommensteuererklärung sowie ust.erklärung und eür abgegeben sein?
grüße
Marcel
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05.01.2008, 21:42
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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31.5.
und da 2007 ein statistisches Jahr ist, ist auch noch die Anlage St abzugeben
Gruß
Sven
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06.01.2008, 12:24
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Anlage ST? Was ist das denn? Gut das Du es sagts...
Zitat:
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Demnach muss ich nur Einkommenssteuer abgeben. Und was is mit EÜR? Auch oder? Muss es hierfür das EÜR Formular sein oder reicht eine einfache Aufführung.
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Die EÜR ist als ein Teil der Einkommenssteuererklärung abzugeben. Bis 17.500 Euro Umsatz reicht eine formlose EÜR, Du kannst aber auch das Formular verwenden.
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