Zitat:
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Kann man dies als "Insichgeschäft bezeichnen?"
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nein, weil die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Zu prüfen ist jedoch, ob die abgerechnete Leistung einem Fremdvergleich stand hält, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vorliegt.
Gruß
Sven