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Alt 04.01.2008, 13:13   #1
TP-Member
 
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DanielSchwab macht alles soweit korrekt

Einzelunternehmer und Gesellschafter?


Ein gesundes neues Jahr, liebe Gemeinde!

Folgendes Beispiel:

Ein Unternehmer stellt einer GmbH Rechnungen. Nun wird der Unternehmer Gesellschafter dieser GmbH. Kann er seine Einzelunternehmung der GmbH dann weiterhin Rechnungen stellen?

Kann man dies als "Insichgeschäft bezeichnen?"

Danke

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.01.2008, 13:35   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Kann man dies als "Insichgeschäft bezeichnen?"
nein, weil die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Zu prüfen ist jedoch, ob die abgerechnete Leistung einem Fremdvergleich stand hält, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vorliegt.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2008, 13:58   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Aber auch eine verdeckte Gewinnausschüttung müsste durch den Einzelunternehmer versteuert werden. Vermutlich ist die Besteuerung bei der Gewinnausschüttung (20%?) höher, als man sie beim Einzelunternehmer erwarten kann - oder es soll gegen Einzelunternehmungen vorgebeugt werden, welche nur kurzfristig existieren und überwiegend Verlust erwirtschaften...

Wenn also die Leistungen in angemessenem Rahmen abgerechnet werden, ist das in Ordnung.

Darf die Einzelunternehmung trotzdem Gewinn aus diesen Geschäften mit der GmbH erzielen (z. B. beim Verkauf einer Webseite, welche durch ein drittes Unternehmen erstellt wurde)?

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 11:42   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von DanielSchwab Beitrag anzeigen
Wenn also die Leistungen in angemessenem Rahmen abgerechnet werden, ist das in Ordnung.
Wenn die Leistungen wie unter fremden Dritten (angemessen) abgerechnet werden, ja!

Zitat:
Darf die Einzelunternehmung trotzdem Gewinn aus diesen Geschäften mit der GmbH erzielen
Natürlich darf das EU Gewinne aus Geschäften mit der GmbH erzielen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2008, 11:48   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
danke euch für die antworten!

schönen sonntag.

daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2008, 22:35   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
ich hätte nun noch eine variante -
ich versuche das einmal vereinfacht auszudrücken:

Einzelunternehmung A ist Gesellschafter der GmbH B und stellt dieser für Dienstleistungen angemessene Rechnungen.

so weit waren wir schon.

Kann die Einzelunternehmung A nun einen von der Arbeitsagentur geförderten Arbeitnehmer anstellen und ihn, z. B. für Vertriebs- und Marketingtätigkeiten im Sinne der GmbH B beschäftigen? Diese Tätigkeiten würde die Einzelunternehmung A im Rahmen der Dienstleistungstätigkeiten abrechnen.

danke

daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
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