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Hallo,
bei der Barmer (gesetzl. KV) ist es so:
Barmer Mitglieder können Familienangehörige (Ehe- bzw. gleichgeschlechtliche
Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Kinder) grundsätzlich beitragsfrei
mitversichern, wenn die Angehörigen weder anderweitig gesetzlich versichert
oder versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit sind,
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 350 Euro (bei einem Mini-Job 400 Euro) übersteigt.
Wenn hauptberuflich selbständig, gibt es auch noch eine Möglichkeit:
Hauptberuflich Selbständige, deren Einnahmen unter der
Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen,
können auf Antrag zu geringeren Beiträgen versichert werden.
Und zwar errechnet sich das so:
Als Mindesteinkommen werden 1.837,50 € zugrunde gelegt.
Beitragssatz: 14,50 % (inklusive gesetzlichem Sonderbeitrag von 0,90%)
Ihr Beitrag: 270,24 Euro
Das ist zwar immer noch viel - gemessen an der beitragsfreien Mitversicherung - aber immer noch billiger, als sich privat
zu versichern. (Da werden die Beiträge ja nach Alter und Gesundheitszustand berechnet.)
Gruss
23012
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