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Alt 09.01.2008, 14:18   #1
TP-Junior
 
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Themi25 macht alles soweit korrekt

Neues Gewerbe angemeldet und einige Fragen


Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet, das ich neben meinem bisherigen Job machen möchte. Hab zwar schon einiges im Netz nachgelsen aber nun blicke ich gar nicht mehr durch. Bitte euch daher um Hilfe.

Also das ich nebenbei machen möchte und ich ja weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stehe, dachte ich das ich die Regelung für einen Kleinunternehmen gut wäre. Man darf da ja im ersten Jahr 17500 Umsatz machen und im zweiten denke ich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz. Ist das so richtig?

Jetzt frage ich mich, ob mein Einkommen durch meinen Arbeitgeber -bei dem ich ja in einem Angstelltenverhältnis bin- mit in diesen Umsatz zählt? Falls ja, zählt dann das Brutto- oder Nettogehalt? Falls dies mit rein zählt, darf ich ja dann nur 200 Euro mit meinem Gewerbe nebenbei an Umsatz machen, damit ich nicht im ersten Jahr über die 17 500 Euro komme. Ich möchte nämlich nicht das ich dann noch Steuern zahlen muß, für das was ich nebenbei mache. Ich habe geplant nicht mehr als 500 bis 600 Euro pro Monat zu machen. Zählt aber mein Gehalt da mit rein, dann kann ich diesen Umsatz mit meinem Gerwerbe ja nicht machen.

Gibt es denn auch noch eine andere Möglichkeit wo ich keine oder wenig Steuern zahlen muß? Ich mache für eine Firma Dienstleistung und am Ende des Monats stelle ich es immer in Rechnung.

Hoffe das ihr mir helfen könnt, damit ich wieder durchblicke

Danke

Themi
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Alt 09.01.2008, 14:35   #2
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hallo,

dein Einkommen aus deinem Angestelltenverhältnis zählt natürlich nicht zum gewerblichen Umsatz - wurde hier auch schon mehrfach geschrieben.

Die Kleinunternehmerregelung kannst du in Anspruch nehmen wenn deine Umsätze dauerhaft unter 17500 € bleiben. Viel Firmen wollen aber Rechnungen mit ausgewiesener MwSt..
Wenn du nur für eine Firma arbeitest ist das Scheinselbständigkeit.

Selbstverständlich werden deine Einkünfte aus dem Gewerbe deinen sonstigen Einkünften hinzugerechnet und erhöhen somit dein zu versteuerndes Einkommen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 09.01.2008, 15:02   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
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Hallo!

Danke für deine Nachricht, kannst du mir den Link mal schicken, damit ich es nachlesen kann? Ich habe hier schon gesucht und finde leider nichts.

Ich gehe schon davon aus das es dauerhaft unter 17500 Euro bleibt. Das heißt ich kann dann mit meinem Gewerbe im Jahr 17500 Umsatz machen, ohne das ich Steuer zahlen muß? Dann muß ich ja mein anderes Einkommen nicht mit berücksichtigen.

Lg

Themi
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Alt 09.01.2008, 15:23   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Die Grenze von 17500 € ist doch nur für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) interessant - hat mit deiner persönlichen Steuerlast (Einkommensteuer) überhaupt nichts zu tun.

Lies dir doch einfach mal die festgepinnten FAQ durch...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 09.01.2008, 15:28   #5
TP-Specialist
 
Benutzerbild von koenixblau
 
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koenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEkoenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEkoenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEkoenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEkoenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEkoenixblau ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Diese:

http://www.traum-projekt.com/forum/9...-gr-ndung.html

hier?
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"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."


» Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut. «

In bunt und Farbe :: könixblau.de
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Alt 09.01.2008, 15:37   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
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Danke für die Infos!

Das heißt ja das ich auf meine Einkünte vom Gewerbe ja Lohnsteuer bezahle. Ich zahle ja auch Lohnsteuer bei meinem anderen Einkommen. Beides wird aber dann getrennt voneinander oder?

Das würde doch heißen, wenn ich am Jahresende dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgabenabrechnung gebe, dann ziehen sie die Ausgaben oder zumindest einen Teil davon ab und ermitteln dann so mein Einkommen und auf dieses zahle ich Lohnsteuer.

Ist das so in etwa richtig?

Danke
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Alt 09.01.2008, 15:48   #7
TP-Veteran
 
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Themi25 Beitrag anzeigen
Danke für die Infos!

Das heißt ja das ich auf meine Einkünte vom Gewerbe ja Lohnsteuer bezahle.
Nein - Du bezahlst auf Dein gesamtes Einkommen Einkommenssteuer. Und ab 24.500 Euro Gewinn aus Gewerbe zusätzlich Gewerbesteuer.

Zitat:
Ich zahle ja auch Lohnsteuer bei meinem anderen Einkommen. Beides wird aber dann getrennt voneinander oder?
Nein. Dein gesamtes Einkommen, egal woher, wird addiert und die Summe wird versteuert.

Zitat:
Das würde doch heißen, wenn ich am Jahresende dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgabenabrechnung gebe, dann ziehen sie die Ausgaben oder zumindest einen Teil davon ab und ermitteln dann so mein Einkommen und auf dieses zahle ich Lohnsteuer.
Einkommenssteuer, auf Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Ja, es gibt Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, Abschreibungen etc. pp. bitte mal die FAQs lesen.

copy
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Alt 09.01.2008, 16:25   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
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Danke!

Naja das hilft auch nicht richtig weiter, da steht einfach zu viel von allen möglichen Formen. Gibt es nicht etwas, in dem nur alle Grundlagen eines Kleingewerbes stehen?

Lg

Themi
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Alt 09.01.2008, 16:47   #9
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Zitat:
Zitat von Themi25 Beitrag anzeigen
Danke!

Naja das hilft auch nicht richtig weiter, da steht einfach zu viel von allen möglichen Formen. Gibt es nicht etwas, in dem nur alle Grundlagen eines Kleingewerbes stehen?
Da sind die selben wie für 'normale' Gewerbe auch. Der einzige Unterschied ist eben, dass auf die Ausweisung, Einnahme, Abführung der USt. bei Umsätzen bis 17.500 Euro im ersten und 50.000 Euro im Folgejahr verzichtet werden kann.

Wenn Du Dich selbstständig machen willst - hier fängt die Selbstständigkeit an. Damit, dass Du Dich reinarbeitest.

copy
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Alt 09.01.2008, 17:17   #10
TP-Junior
 
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Hab noch ne Frage

Was ich nicht ganz verstehe ist folgendes:

Ich zahle doch von meinem Lohn, das ich aus meinem Arbeitsverhältnis habe und nicht zum Gerwerbe zählt auch schon Lohnsteuer. Warum kommt das dann mit ins Gewerbe und zählt mit in die Einkommenssteuer? Von dem Lohn sind doch schon die Steuern weg?

Müßte ich dann nicht nur ein paar hundert Euro mit meinem Gewerbe machen, nicht das ich dann viel Einkommensteuer zahlen muß?

Lg

Themi
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Alt 09.01.2008, 18:29   #11
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Zitat:
Zitat von Themi25 Beitrag anzeigen
Warum kommt das dann mit ins Gewerbe
Das kommt nicht mit ins Gewerbe, sondern ins _Einkommen_.

Nochmal: "Dein gesamtes Einkommen, egal woher, wird addiert und die Summe wird versteuert."

Deine Lohnsteuervorauszahlungen (Abzug vom Bruttolohn des Angestelltenverhältnisses) werden natürlich berücksichtigt.

copy
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Alt 09.01.2008, 18:34   #12
TP-Lady-Mod
 
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Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Deine Lohnsteuervorauszahlungen (Abzug vom Bruttolohn des Angestelltenverhältnisses) werden natürlich berücksichtigt.
Genau, deswegen heißen die auch Vorauszahlungen.

Es kann dir halt passieren das du durch die zusätzlichen Einkünfte aus Gewerbe über einen Schwellwert rutschst und dann für deine gesamten Einkünfte ein höherer Steuersatz festgelegt wird.
__________________
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Alt 09.01.2008, 19:14   #13
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Aber gibt es denn nicht einen Betrag, den ich monatlich durch mein Gewerbe dazu verdienen darf, der dann steuerfrei ist? Der Betrag richtet sich ja dann nach meinem Einkommen des Arbeitgebers

Zumindest habe ich das ja gehört und mir geht es ja darum

lg

Themi
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Alt 09.01.2008, 19:25   #14
TP-Lady-Mod
 
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Nein, so etwas gibt es nicht!
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Alt 09.01.2008, 19:29   #15
TP-Junior
 
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Aber ein Steuerberater hat mir das gesagt, das es das gibt im Kleingewerbe?
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