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10.01.2008, 12:08
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Besondere Vorschriften für Verkauf von Lebensmitteln?
Hallo,
Ich überlege momentan, meine bereits vorhandene selbständige Tätigkeit als Webdesigner durch einen eigenen Internetshop, in dem ich abgepackte Lebensmittel verkaufen möchte, zu erweitern. Unter abgepackte Lebensmittel verstehe ich z.B. solche Sachen wie Wein, Essig & Öl, Konserven, Nudeln, Süßigkeiten, Schokolade, etc (generell also nichts Frisches und schnell Verderbliches).
Mich würde nun interessieren, ob mit dem oben beschriebenen Shop-Vorhaben bereits die umfangreichen Sondervorschriften der deutschen Lebensmittelüberwachung auf mich zutreffen? Z.B. also solche Sachen wie verpflichtende Hygieneschulungen, Erforderliche Abnahme und regelmäßige Kontrolle der Lagerstätte für die Lebensmittel, regelmäßige Kontrolle der Lebensmittel etc.
Oder gelten diese Sondervorschriften nur für frische und leicht verderbliche Lebensmittel (wie z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte)?
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10.01.2008, 15:00
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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moin auch,
für frische Lebensmittel gelten (zum Teil) noch mal verschärfte Vorschriften.
aber die grundlegenden lebensmittel-spezifischen Vorschriften gelten schon, wenn du nur eine Flasche Ketchup verkaufen möchtest
also Schulung nach HACCP, Belehrung durch Gesundheitsamt, sanitäre Einrichtungen nach gewissen Vorschriften (eigenes Handwaschbecken, fließend warm Wasser, Einweg-Handtücher ...), unangemeldete Hygienekontrollen in deinem Betrieb usw.
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26.07.2008, 01:48
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Das Thema ist zwar schon Monate alt, aber ich würde es gerne noch auffrischen, da ich aktuell ein ähnliches Vorhaben plane:
->HACCP, unangemeldete Hygienekontrollen usw -> klar, kenne ich bereits, da ich damals in nem Lebensmittelladen Ausbildung gemacht hab & stellvertr. Filialleiter war
ABER: Gilt das auch, wenn ich die Ware nicht selbst lagere, sondern direkt versende? Nicht so gängig, ich weiß, aber es ist so geplant:
Kunden bestellen im Shop, der Wareneinkauf + Versand erfolgt 1x pro Woche. Das heißt: Ich fahre zB. freitags zum Großhändler, kaufe exakt die benötigte Menge (alles, was bestellt wurde), bringe die Waren nach Hause, verpacke sie & versende sie direkt.
Es gibt quasi keine "Lagerung" o.Ä. sondern erfolgt alles "in einem Zug".
Weiß da jemand was näheres drüber bzw. schonmal Erfahrungen o.Ä.
(nur abgepackte Lebensmittel + kein TK o.Ä., also langes MHD)
(Background: Der Shop verkauft spezielle Nischenprodukte, für Marketing wird seit 1 Jahr gesorgt & es gibt mittlerweile diverse Kooperationspartner, auch in einem Buch eines bekannten Autors wird darüber geschrieben, welches in wenigen Monaten veröffentlicht wird.)
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26.07.2008, 03:04
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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du bist auch in diesem Fall der Inverkehrbringer und somit gegenüber deinen Kunden "haftbar" für die Waren ...
da es sich um Lebensmittel handelt, gelten dafür m.E. auch die ganz normalen (Hygiene-)Vorschriften wie für einen "normalen" Laden auch.
(sagt zumindest mein Bauchgefühl, weil es logisch wäre)
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26.07.2008, 13:35
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Ich meine ich "besitze" die Ware selbst maximal 2 Stunden. Eine im Auto, die andere im Büro während ich alles in Päckchen packe. Darüber habe ich nirgendws was gefunden, auch nicht bei der IHK.
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26.07.2008, 13:44
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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die zuständige Lebensmittelaufsicht (weniger die IHK) sollte in diesem Fall der richtige Ansprechpartner sein.
bei uns in NRW sind das die Veterinärämter, k.A. wie das bei auch organisiert ist (Lebensmittelaufsicht/Hygienekontrolle ist schrägerweise Länderangelegenheit)
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26.07.2008, 17:06
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Los Angeles
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Es gab da mal einen Fall das eine Dose Katzenfutter explodiert ist aufgrund der Bildung von Gasen wegen falscher Lagerung. Es entstand ein Streit zwischen dem Hersteller und dem Discounter, welcher dieses Futter vertrieb, wer den nun die Dosen falsch gelagert hatte.
Wenn jetzt durch irgend einen Zufall einer deiner Kunden durch "deine" Ware erkrankt, wird dieser sich an dich wenden, da er von dem Großhändler höchstwahrscheinlich nichts weiss. Du wiederum, willst den Schaden allerdings nicht übernehmen, da die Ware lediglich "2 Stunden" in deinem Besitz warst.Also wendest du dich an den Großhändler. Dieser wiederum erkennt keine Eigenschuld und sucht die Schuld bei dir, dem Zwischenhändler, und verweist auf falsche Lagerung in deiner "Firma".
Spätestens dann kommt die Lebensmittelaufsicht, um den Fall zu untersuchen. Der Großhändler lagert seine Ware in speziellen Lagerhallen. Du jedoch lagerst
Zitat:
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Eine im Auto, die andere im Büro während ich alles in Päckchen packe
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Auch wenn die Schuld in diesem Fall "glücklicherweise" beim Großhändler liegen sollte, wirst du spätestens dann eine Abmahnung erhalten.
Ich würde an deiner Stelle direkt sauber und ordentlich anfangen...
P.S. Im ersten Fall lag die Schuld beim Hersteller ... falls es jemanden interessiert 
__________________
"Fences are made for those who cannot fly"
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26.07.2008, 18:24
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Hi doCOMP, vielen Dank für Deine Schilderung, ist sehr einleuchtend.
Zitat:
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Ich würde an deiner Stelle direkt sauber und ordentlich anfangen...
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...wie genau kann ich mir das vorstellen, "sauber und ordentlich" anzufangen?
Fakt ist: Ich kann und möchte das finanzielle Risiko nicht eingehen, dass ich 100 Stück von Ware XXX kaufe und in einer Lagerhalle lagere (=Miete usw.), und dann nur 10 Stück verkauft werden. Fakt ist aber auch, dass das ganze Vorhaben schon gute Chancen hat, aber ob es vom Nebenberuf zum Hauptjob wird in den Sternen steht (ist immerhin ein Unterschied ob das soo gut läuft, dass ich mir ne Lagerhalle mieten kann oder einfach nur. nettes Zusatzeinkommen ist).
Deshalb möchte ich exakt den Bedarf kaufen und direkt versenden. Wie stelle ich das denn nun "ordentlich und sauber" an? Muss der Kofferraum, in dem ich es vom Grosshandel zu mir transportiere, besondere Merkmale haben  ?
Könnte es ja auch zB. direkt beim Grosshändler abpacken & versenden?
Ich kann mir unter dieser Ausführung im Moment nichts konkreteres vorstellen ?
Und: Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel (Lebensmittelbereich). Muss ich sonstige Qualifikationen vorweisen? Muss ich mein Gewerbe (aktuell: "Internet- und PC-Dienstleistungen") ändern?
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26.07.2008, 19:02
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Letzteres ist ja wohl klar, ansonsten folge dem Rat von Thomas.
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26.07.2008, 19:18
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von rami8585
Ich meine ich "besitze" die Ware selbst maximal 2 Stunden. Eine im Auto, die andere im Büro während ich alles in Päckchen packe. Darüber habe ich nirgendws was gefunden, auch nicht bei der IHK.
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Warum auch - Du hast sie zwei Stunden, in denen Du sie lagern musst. Und da gelten eben die Lagerbedingungen wie sonst auch. 2 Stunden, 2 Tage, 2 Wochen - das spielt keine Rolle.
Zitat:
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Fakt ist: Ich kann und möchte das finanzielle Risiko nicht eingehen, dass ich 100 Stück von Ware XXX kaufe und in einer Lagerhalle lagere (=Miete usw.), und dann nur 10 Stück verkauft werden.
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Fakt ist, das Du Dein Vorhaben dann überdenken solltest. Das ist nun mal unternehmerisches Risiko. Wenn Du das scheust - werde kein Unternehmer.
Zitat:
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Deshalb möchte ich exakt den Bedarf kaufen und direkt versenden. Wie stelle ich das denn nun "ordentlich und sauber" an?
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Indem Du Dich an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften hältst. Das ist doch wohl klar?
copy
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26.07.2008, 20:09
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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copy, nichts gegen dich, aber mit solchen "ultimatum"-antworten kann ich im moment wirklich nichts anfangen. "risiko nein, also werde kein unternehmer" hilft mir nicht weiter. ich bin seit 3 Jahren unternehmer und scheue kein Risiko, aber in der Lebensmittelbranche gibt es sehr viele Risiken und ich möchte mich gründlich informieren, bevor ich 5 jahre im knast lande weil eine erdnuss komisch riecht. nichts für ungut, aber ich danke dir trotzdem für dein feedback.
Zitat:
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Indem Du Dich an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften hältst. Das ist doch wohl klar?
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Hätte ich mir so - wirklich nicht böse gemeint - auch selbst beantworten können. War aber eigentlich auf die 2-Stunden-"Lagerung" ( wenn man das so bezeichnen kann) bezogen und an doCOMP gestellt, weil seine Antwort kompetent klang und ich deshalb davon ausgehe, dass er evtl. schon Erfahrungen im Lebensmittelverkauf gemacht hat.
Speziell für copy: Die Lagerbedingungen gelten - die HACCP-Regelungen usw. - demnach darf ich die Ware nicht auf den Boden stellen, sondern mind 25cm drüber auf Paletten o.Ä. und viele weitere solcher Dinge -> ALLE diese Dinge treffen ja nicht zu, wenn ich die Ware im Auto transportiere. Verstehst du, worauf ich hinaus will  ? Und: Mein Vorhaben wird seit 2-3 Jahren durchdacht und ich möchte es jetzt ins Rollen bringen, Gespräche mit Lieferant usw. liefen bereits und für Marketing ist bestens gesorgt - ich will mich lediglich noch wegen der rechtlichen Sache informieren - also es geht letztlich nur um diese blöden 2 Stunden von Grossmarkt -> Büro -> Post. "Mehr nicht" 
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27.07.2008, 00:15
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von rami8585
Hätte ich mir so - wirklich nicht böse gemeint - auch selbst beantworten können.
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Ja. Auch nicht böse gemeint: Hättest Du.
Zitat:
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Und: Mein Vorhaben wird seit 2-3 Jahren durchdacht (...)
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Ja, klar. Und in den 2-3 Jahren Durchdenken war es Dir nicht möglich, das mal mit der zuständigen Behörde abzuklären, und Dir das alles schwarz-auf-weiss geben zu lassen. Und deshalb fängst Du nach 2-3 Jahren "durchdenken" jetzt an, in einem Forum zu fragen, das mit Lebensmitteln nicht die Bohne zu tun hat, weil Du Dir einredest, dass Du das Zeug ja gar nicht lagerst, sondern nur ein bisschen durch die Gegend karrst oder im Büro stapelst ... Seeeehr durchdacht.
Ist gerade Märchenstunde, rami?
copy
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27.07.2008, 01:13
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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@copy: mal ganz ehrlich, nun sind wir doch bei nem völlig anderem thema angelangt  aber ich wundere mich, woher du all das "wissen" zum thema "lebensmittelrecht" hast.
hast / hattest du denn direkt was damit zu tun? weil mir deine antworten (ich freue mich ja, wenn man versucht mir zu helfen) eher allgemein sind.
Das Forum geht um Gründung / Selbständigkeit
...damit fängt´s ja schon an: wer ist die zuständige behörde?
Nachtrag: Hab jetzt mal ne eMail an die Lebensmittelbehörde / Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen Stuttgart geschrieben, mal sehen wann da eine Antwort kommt. Ich glaube ich gehe da einfach am Montag persönlich vorbei...
nein keine märchenstunde copy, aber ich plane das ganze schon seit 2-3 jahren, es ist aber so dass ich das nebenbei machen möchte da ich hauptsächlich kundenaufträge umsetze. und ich hatte wirklich in den letzten 2 jahren fast keine zeit, mich um meine eigenen projekte zu kümmern, jetzt habe ich die zeit und erfahre dass es von der rechtlichen seite diese paar problemchen gib, das hat mich halt bissle genervt  vom marketingtechnischen her läufts prima, der shop ist noch nicht mal gestartet und schon bei passenden keywords auf platz 1 bei google, viele interessenten & telefonate, einige bestell-anfragen, ein auto wird darüber in seinem buch schreiben etc. deshalb will ich das so schnell wie möglich ins rollen bringen 
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27.07.2008, 13:27
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von rami8585
Könnte es ja auch zB. direkt beim Grosshändler abpacken & versenden?
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Trotzem ist die Ware kurzzeitig in Deinem Besitz und Du bist für die vorschriftsmäßige Verpackung und den Transport zuständig.
Wobei sich mir die dumme Frage stellt: Wenn's das Zeug ganz normal beim Großhändler gibt, denkst Du wirklich das wird spätestens dann auch noch eine Marktlücke bleiben, wenn Du Erfolg hast?
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27.07.2008, 14:14
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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wenn´s nur einen einzigen Großhändler gibt, dann schon
hmm ih glaube das beste ist einfach mal direkt zum amt zu gehen und intensiv zu besprechen...
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