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Alt 11.01.2008, 14:53   #1
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Registriert seit: Jan 2008
CHIKO macht alles soweit korrekt

USt-Id-Nr und Steuernummer?


hallo miteinander,

und zwar hab ich vor 2 tagen einen Gewerbeschein beantragt um bei großhänlder einkaufen zu können und es im nachhinein im ebay zu verkaufen...aber ich muss mich bei jedem großhändler erst davor regestrieren um bei ihnem einkaufen zu können. Das problem ist das ich eine USt-Id-Nr und eine Steuernummer brauche. da wollte ich fragen ab wann ich die bekomme oder bekomme ich sie überhaupt noch???

Ich bitte euch um eine schnelle antwort ich bin zu tiefst dankbar.

MFG

CHIKO
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Alt 11.01.2008, 15:29   #2
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Meine Erfahrung: die wenigsten Großhändler wollen die USt.-ID, eher eine Kopie der Gewerbeanmeldung. Man könnte ja auch Kleinunternehmer sein.

Eine andere Steuernummer bekommst du automatisch vom FA, die USt.-ID muss beantragt werden. Das FA schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, darin kann man das machen. Wenn du persönlich zum FA gehst kannst du das Ganze beschleunigen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2008, 21:56   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
CHIKO macht alles soweit korrekt
Und bei wem beantrage ich die USt.-ID nummer???
und wie lange dauert die bearbeitungs zeit für alles...allso für die steuernummer und so
CHIKO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2008, 14:37   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Hi,

Die USt.-ID kannst du hier beantragen: http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...dnr/index.html

kostet nix, bei mir ging das damals binnen weniger Tage ganz fix und unbürokratisch

habe hier im TP aber des öfteren schon gelesen, dass die USt.-ID bei Neuanmeldern/Existenzgründern mittlerweile wohl meistens automatisch vom örtlichen FA gleich mitvergeben wird, vielleicht dort erst mal nachfragen

ansonsten muss ich dorintia Recht geben: die Großhändler interessiert i.d.R. erst mal nur deine Gewerbeanmeldung, die solltest du ja schon haben, schiebst du denen einfach durchs Fax und fertig
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 20:02   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Mercenary macht alles soweit korrekt
Hallo Zusammen!

Eine recht einfache Frage, die ich aber DRINGEND geklärt haben muss, bezüglich der Steuernummer.

Ich habe mir diese Woche ein Gewerbe angemeldet (Online/Affiliate Marketing) und habe direkt den Fragebogen fürs Finanzamt mitbekommen. So, nun bin ich gerade dabei diesen auszufüllen und muss meinen Umsatz schätzen.

Die Frage, die sich mir nun bezüglich der Steuernummer stellt ist folgende:

Erhält man, sofern man NICHT die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, auch bei einem kleinen Schätzungsbetrag (sagen wir mal: 3000€ fürs erste Jahr) eine Steuernummer? Oder wird man bis zu dem Freibetrag von 7664 nicht steuerlich erfasst und kriegt keine Steuernummer?

Ich bin deshalb ein wenig verwirrt, da ein Bekannter in ICQ bei seinem Fragebogen fürs FA 4500€ angegeben hat (allerdings Kleinunternehmerregelung) und wird nicht steuerlich erfasst - und hat somit auch keine Steuernummer gekriegt.

=> Hat er keine Steuernummer erhalten, weil er in der Kleinunternehmerregelung ist, oder weil er in seiner Schätzung von 4500€ nicht über die 7664€ gekommen ist?

Ich vermute zwar, dass ersteres gilt, aber ich muss mir dabei wirklich sicher sein. Ich erwarte im ersten Jahr nämlich keine großartigen Umsätze und erst recht keine 7664€ an Gewinn, möchte aber durchaus gerne die Anschaffungen absetzen können, also steuerlich erfasst werden.

Kann aber auch sein, dass ich im moment einen anderen Grundlegenden Denkfehler habe... jeder fängt mal klein an

Bin für eine Antwort sehr dankbar!
Mercenary ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 21:20   #6
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Zitat:
Zitat von Mercenary Beitrag anzeigen
Erhält man, sofern man NICHT die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, auch bei einem kleinen Schätzungsbetrag (sagen wir mal: 3000€ fürs erste Jahr) eine Steuernummer?
Ja. Auf Wunsch auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
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designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 21:22   #7
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Mercenary macht alles soweit korrekt
Ok Vielen Dank!
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Alt 18.01.2008, 21:33   #8
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Zitat:
Zitat von Mercenary Beitrag anzeigen
Oder wird man bis zu dem Freibetrag von 7664 nicht steuerlich erfasst und kriegt keine Steuernummer?
Von welcher Steuernummer redest du denn nun?

Keine Sorge, auch dein Bekannter wurde steuerlich erfasst. Er muss weiterhin nach Jahresende seine Einünfte darlegen, das FA hat ja (noch) keine Glaskugel.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 22:07   #9
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Registriert seit: Jan 2008
Mercenary macht alles soweit korrekt
Hallo,

Ich spreche von der normalen Steuernummer, die man vom FA erhält. Nicht die USt-Id.Nr.

Zu dem Bekannten: mit "steuerlich nicht erfasst" meinte er wohl lediglich, dass er unter dem Freibetrag liegt und soweit noch keine Steuern zahlen muss.

edit: wo ich gerade an dem Fragebogen sitze: Man soll auch seine Ausweisnummer eintragen. Ist das nun die riesig lange Zahl am unteren Ende des Personalausweises oder reicht die kürzere Nummer, welche sich oben rechts auf dem Ausweis befindet? Bin noch blutiger Anfänger, was die deutsche Bürokratie angeht als angehender Abiturient kommt man eher selten mit den Ämtern in Kontakt
Mercenary ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 22:12   #10
TP-Specialist
 
Benutzerbild von designfanatiker
 
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Zitat:
Zitat von Mercenary Beitrag anzeigen
Ich spreche von der normalen Steuernummer, die man vom FA erhält. Nicht die USt-Id.Nr.
Man erhält keine zusätzliche Steuernummer. Die vorhandene wird einfach nur durch eine andere ersetzt.
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