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Alt 15.01.2008, 19:51   #1
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Selbstständige Nebentätigkeit – Freiberufler oder Gewerbe?


Hallo.
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Alt 15.01.2008, 20:11   #2
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Zitat:
Zitat von lars.schroeter Beitrag anzeigen
Ich plane folgendes: Mediengestalter/Designer im Bereich Web (Webdesign, Flash…) Print (Flyer, Logo, Plakate…) Film (Schnitt, Postproduktion, Animationen…) DVD-Authoring (Firmen + Home Videos + DVD Menü …) Präsentationen (Power Point, Flash Präsentationen…)
Also irgendwie alles und nichts. Da beginnen schon die Probleme. Man müsste bei jeder Einzeltätigkeit angucken, ob das gewerblich ist oder nicht. Fangen wir mal bei Print an: Sobald Du mehr als das reine Design machst und bspw. die Druckabwicklung übernimmst, ist das gewerbliches Handeln ...

Zitat:
…wie würdet ihr das sehen. Anfrage beim Gewerbeamt ist schon gestellt,
Falscher Ansprechpartner. Das Finanzamt erkennt Dich als Freiberufler an - oder eben nicht.

Zitat:
würde aber ggf schon gerne passende Gegenargumentation bringen können wenn die das als Gewerbe einstufen (meine bisherigen Recherchen sagen, dass man als Freiberufler besser weg kommt)
Inwiefern? Was versprichst Du Dir davon? Da solltest Du ansetzen.

"Besser weg" kommst Du erst, wenn Du mehr als 24.500 Euro Gewinn (!) machst und ggf. Gewerbesteuer zahlen müsstest - aber gerade da gucken die Finanzämter auch bei Freiberuflern gerne noch mal _sehr_ genau hin, ob da nicht doch gewerbliche Tätigkeit vorliegt ...

Was vergibst Du Dir denn Deiner Meinung nach, wenn Du gleich ein Gewerbe anmeldest?

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Alt 15.01.2008, 22:15   #3
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Alt 16.01.2008, 02:07   #4
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Zitat:
Zitat von lars.schroeter Beitrag anzeigen
Erst mal dank für die rasche Antwort.

Kurz am Anfang noch was zu der Aussage "Irgendwie alles und Nichts". Kann ich nicht so stehen lassen.
Ich wollte damit nicht Deine Tätigkeiten herabwürdigen, sondern darauf hinaus, dass der 'Freiberuf' über die Katalogberufe und katalogähnliche Berufe, auch über die Rechtsprechung des EuGH etc. doch recht klar umrissen ist.

Wenn Du dann mit einer ganzen Palette von Tätigkeiten ankommst, ist das eher kontraproduktiv. Weil man eben bei jeder einzelnen Tätigkeit erneut die Frage stellen muss: Ist das wirklich eine freiberufliche Tätigkeit oder eine gewerbliche?

Zitat:
und warum wenn ich alle Lizenzen und Fähigkeiten habe soll ich dann auch nicht anbieten einen einzelnen Flyer zu gestalten oder nen Werbeclip für das Regionale TV zu machen?
Es geht beim Freiberuf nicht um irgendwelche Lizenzen oder darum, was Du alles _hast_ oder anbieten _kannst_ (wobei auf der Haben-Seite ein Hochschulstudium oder eine vergleichbare umfangreiche, hochschulähnliche Ausbildung schon von enormem Vorteil ist), sondern darum, was Du als Freiberufler _darfst_.

Zitat:
1) Tatsächlich würde ich dann Sachen wie Druck nach außen verlagern.
Wobei verlagern nicht reicht, Du darfst im Grunde nichts damit zu tun haben, auch keine Provison nehmen, keine Rechnungen durchleiten, niemanden beauftragen etc. pp. Alternative: Ein Gewerbe für gewerbliche Tätigkeiten zusätzlich zum Freiberuf anmelden.

Zitat:
Ebenso erstelle ich nur das Rohimage für eine DVD. Die Vervielfältigung wird dann auch von anderer Seite übernommen.
Vielleicht reicht das für die Anerkennung, vielleicht nicht. Wenn Du an ein konservatives Finanzamt gerätst, könnten die sagen, 'Sie brauchen einen PC für die ganze Authoring-Geschichte, das sind Ihre Werkzeuge ohne die sie nicht arbeiten können und damit steht nicht mehr die eigenschöpferische Tätigkeit im Vordergrund, sondern das Arbeiten mit dem Werkzeug und das ist gewerblich'. Wie gesagt, könnten.

Ich persönlich habe übrigens auch arge Zweifel daran, dass Cutter Freiberufler sein sollen. In der üblichen TV/Filmhierachie steht der Cutter nicht gerade ganz oben, soll heissen er schneidet im Auftrag - wie er schneidet, entscheiden andere ... (und hier keine 'Kunst oder nicht Kunst'-Diskussion eröffenen, das hat damit nichts zu tun). Ich kenne Fälle, in denen das mit 'Cutter' und 'Freiberufler' gut funktioniert hat - bis zur Steuerprüfung. In deren Rahmen wird dann jede Rechnungsformulierung unter die Lupe genommen und wehe, da ist ein Zweifelsfall dabei ... Ich glaube nicht, dass es sich rentiert, den ganzen potentiellen Stress auf sich zu nehmen und am 'Freiberufler' zu kleben ...

Zitat:
2) Ja aber das örtliche Gewerbeamt stellt mir doch den Gewerbeschein aus?
Als Freiberufler brauchst Du aber keinen Gewerbeschein und hast mit dem Gewerbeamt auch sonst nichts zu tun.

Zitat:
Dieser muss doch beim Einreichen des "Steuerlichen Erfassungsbogen" beigelegt werden.
Nur wenn Du ein Gewerbe betreibst. Wie gesagt - Freiberufler = kein Gewerbe = kein Gewerbeschein. Wenn Du auf dem Erfassungsbogen den Freiberuf ankreutzt und dann einen Gewerbeschein beiliegst, war es das sowieso

Zitat:
Beim Ausfüllen des Fragebogens muss ich doch aber schon wissen ob ich das ganze Freiberuflich machen kann. Ok, also mein nächster Gang sollte zum Finanzamt gehen meinst du?
Definitiv. Übrigens kann der Status als Feiberufler, wenn er mal zuerkannt wurde auch jederzeit wieder aberkannt werden (siehe oben, etwa nach einer Steuerprüfung) - das Damoklesschwert schwebt immer über Dir.

Deshalb würde ich mich an Deiner Stelle nochmal ernsthaft befragen, wo eigentlich die Vorteile des Status als Freiberufler liegen. 'Klingt elitärer/geiler/künstlerischer' ist kein Argument.

Zitat:
3) Bei den 24500€ hast du sicher auf den Freibetrag Gewerbesteuer angespielt.
Ja, hab' ich ja geschrieben - Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn Du mehr als 24.500 Euro Gewinn machst ...

Zitat:
meinst du jetzt, das es generell erst interessant wird wenn ich den Betrag überschreite? Oder das wenn ich drunter bleibe eine der beiden Vorteile hat? Wenn ja welche und warum?
Nein, ich meine, dass das der Punkt sein könnte, bei dem Deine Aussage 'Als Freiberufler kommt man "besser weg"' zutreffen könnte.

Schreib' Du doch mal lieber, was Du Dir unter dem "besser wegkommen" vorstellst?

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Alt 16.01.2008, 17:03   #5
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Nachfrage die zweite


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Alt 18.01.2008, 22:00   #6
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Zitat:
Zitat von lars.schroeter Beitrag anzeigen
1) Wenn meine Einnahmen unterhalb von 17500€ bleiben habe ich die Wahl das Ganze als „Kleingewerbe“ an zu melden. Wann ist eine Kleinunternehmerschaft zu empfehlen. Kann man dies wirklich hauptsächlich am Kundenkreis (Unternehmer, privat) fest machen? Unternehmer können die Umsatzsteuer anschließend ja wieder absetzen, Privatleute nicht.
Tja, das ist immer eine individuelle Entscheidung. Wenn Du überwiegend oder ausschließlich für Unternehmen tätig bist, empfiehlt sich eigentlich immer die Ausweisung der Umsatzsteuer.

Zitat:
2) Kann ich mit dieser selbstständigen Nebenberuflichen Tätigkeit wirklich prinzipiell so viel wie möglich verdienen
Ja.

Zitat:
ohne den Status „Nebenberuf“ zu verlieren so lange der zeitliche Aufwand für das Studium weiterhin überwiegt?
Jein. Du kannst weder über die Familienversicherung Deiner Eltern versichert sein noch Dich selbst als Student zum Studententarif krankenversichern, sobald Du regelmäßig mehr als 350,- Euro im Monat verdienst.

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