Zitat:
Zitat von manne|
Die Frage sollte meiner Meinung nach so heissen:
"Sie gründen eine Tischlerei. Ab wann dürfen Sie das erste Möbiliar herstellen?"
|
Es ändert nichts...

Speziell der Tischler benötigt zwar seinen Meister um gewerblich Möbel herzustellen... aber wenn er den hat kann er imho vor Anmeldung des Gewerbes und vor Anmeldung bei der HWK in seiner Werkstatt zu werkeln beginnen.
Und ich finde die Frage des Lehrers gar nicht unglücklich, denn speziell zur GbR... wenn die 3 zusammen quatschen und die Idee haben und beim Bierchen so'n paar grundlegende Sachen diskutieren... dann sind sie eine GbR.