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23.01.2008, 15:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Unternehmensgründung - Voraussetzungen
Hallo liebe TP - User,
aufgrund eines Schulprojekts habe ich eine konkrete Frage zur Unternehmensgründung.
Leider konnten mir Recherchen keine Antwort hierauf liefern, weshalb ich hoffe, dass mir jemand mit Erfahrungen in diesem Gebiet weiterhelfen kann.
Hier nun die Frage:
Ab wann kann ich meine unternehmerische Tätigkeit ausüben?
Konkret - welchen Anträgen muss zugestimmt wurden sein?
Muss ich/angestellte bereits krankenversichert sein?
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen sein, bis ich das erste mal "arbeiten" kann.
Meine Frage ist also nicht, was muss ich alles tun, um ein Unternehmen zu gründen,
sondern, was muss ich alles bereits getan haben, um mit meinem Unternehmen tätig sein zu können?
Ich danke euch für eure Hilfe.
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23.01.2008, 18:10
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von manne|
was muss ich alles bereits getan haben, um mit meinem Unternehmen tätig sein zu können?
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Unternehmerisch tätig werden reicht erstmal völlig. 
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23.01.2008, 18:21
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Mit der Antwort kann ich leider nichts anfangen.
Es muss doch bei der Unternehmensgründung einen Auslöser geben ab dem ich mit meinem Unternehmen tätig sein darf... der erhalt eines bestimmten Dokuments oder ähnliches...
Diesen Auslöser wüsst ich gern
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23.01.2008, 18:42
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von manne|
Mit der Antwort kann ich leider nichts anfangen.
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Das liegt aber nicht an der Antwort ...
Zitat:
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Es muss doch bei der Unternehmensgründung einen Auslöser geben
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Ja, unternehmerisches Handeln.
Zitat:
ab dem ich mit meinem Unternehmen tätig sein darf... der erhalt eines bestimmten Dokuments oder ähnliches...
Diesen Auslöser wüsst ich gern
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Gibt's aber so nicht. Wenn Du unternehmerisch handelst, bist Du Unternehmer, auch ohne Dokument. Einen einheitlichen Rechtsbegriff für 'Unternehm_en_' gibt es auch gar nicht, nur der Unternehm_er_ ist definiert:
"In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.“."
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen
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23.01.2008, 19:12
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Ich denke ich wurde missverstanden...
also aufs neue,
ein Unternehmen wird gegründet, es geht um den Zeitpunkt ab dem ich unternehmerisch mit dem Unternehmen tätig werden kann... wann die Existenzgründung sozusagen abgeschlossen ist.
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23.01.2008, 19:26
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von manne|
Ich denke ich wurde missverstanden...
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Glaube ich nicht, nein.
Du musst Dich nur von einer Vorstellung verabschieden, die sich aus welchen Gründen auch immer schon in Deinem Kopf festgesetzt hat:
Zitat:
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ein Unternehmen wird gegründet, es geht um den Zeitpunkt ab dem ich unternehmerisch mit dem Unternehmen tätig werden kann...
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Du wirst unternehmerisch tätig. Basta. Ab dem Moment bist Du Unternehmer. Da gibt's keine hochoffiziellen Dokumente oder formalen Akte oder sowas.
Zitat:
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wann die Existenzgründung sozusagen abgeschlossen ist.
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Auch dafür gibt es keinen fixen Zeitpunkt. Wenn's gut läuft, läuft's gut. Wenn Du als Unternemer den Eindruck hast, die Phase ist vorbei, ist sie das halt.
Wenn Du eine Existenzgründerförderung bekommst und die irgendwann ausläuft heisst auch das nicht automatisch, dass die Existenzgründung abgeschlossen ist ... vll. war sie es vorher schon, Du warst längst erfolgreich und hast die Förderung nur noch 'mitgenommen', vielleicht krebst Du danach noch lange rum - niemand kann das wissen oder vorhersagen.
copy
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23.01.2008, 19:47
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klartext: das Finanzamt interessiert sich z.B. nicht für das Datum der Gewerbeanmeldung, für die gilt der Zeitpunkt der ersten unternehmerischen Handlung. Klar muss man ein Gewerbe beim Gewerbeamt oder eine freiberufliche Tätigkeit beim FA anzeigen, aber man kann vorher bspw. durchaus was verkauft haben oder auch eine Ausgabe haben.
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23.01.2008, 22:30
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Okay...
Also, ich habe von meiner Berufsschule ein Projekt aufbekommen.
Das Thema ist, dass 3 Personen ein Unternehmen gründen.
Eine kleine teilaufgabe ist folgende:
"Ab welchem Termin können sie ihre unternehmerische Tätigkeit ausüben?"
Dazu hab ich Stunden recherchiert, keine Antwort gefunden und mich dann hilfesuchend hierher gewand.
Nach meinem Verständnis geht es in der Aufgabe darum, ab wann ich unter dem Namen des Unternehmens tätig werden kann.
Also ab dem Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen offiziell besteht?
Wo ich wieder bei dem Auslösemoment wäre von dem ich in den vorangegangenen Postings gesprochen habe.
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23.01.2008, 22:36
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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23.01.2008, 22:48
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Wenn ich die Posts dort richtig verstanden habe, dann wurde die Frage, ob man schon eine GbR ist,wenn man sich nur zusammentut, nicht beantwortet.
Auf jeden Fall ein Ansatz nach dem ich jetzt erstmal wieder Google'n kann 
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23.01.2008, 22:54
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Steht doch da das die zwei vor Anmeldung des Gewerbes ihr Angebot abgeben können.
Ansonsten lass dich von einem Steuerberater beraten, evtl. kannst du den ja für Falschaussagen haftbar machen. 
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23.01.2008, 23:05
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ mannel
in welchem Zusammenhang wird denn das gefragt?
Der unternehmerische Tätigkeit beginnt nämlich mit dem 1. nach außen hin erkennbaren Tätigwerden, dass auf eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gerichtet ist.
Man kann immer sofort loslegen. Spezielle Vorschriften gibt es grundsätzlich nicht, es sei denn bestimmte Gesetze sehen dies vor. Beispielsweise kann ein Geselle kein Gewerbe eröffnen, für das zwingend ein Meistertitel erforderlich ist. Insofern kann er erst anfangen wenn er diesen Titel hat.
Ansonsten verstehe ich die Frage nicht.
Gruß
Sven
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24.01.2008, 09:16
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Zitat:
Zitat von manne|
"Ab welchem Termin können sie ihre unternehmerische Tätigkeit ausüben?"
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Gegeben war: "3 Personen gründen nach ihrer Lehre ein Unternehmen".
Ich interpretier die Aufgabe so, dass es darum geht, wenn ich dabei bin eine Firma zu gründen... Gewerbe eintrage, Eintrag ins Handelsregister machen lasse usw., ab welchem Zeitpunkt ich mit dem namen meines Unternehmens tätig werden kann.
Sobald die Gewerbeanmeldung bestätigt ist, oder sobald ich ins HR eingetragen bin, oder ab welchen Zeitpunkt ich eben mit dem Unternehmen starten kann.
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24.01.2008, 10:51
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du willst uns einfach nicht glauben.
Ein Einzelunternehmen oder eine GbR müssen nicht in's HR eingetragen werden.
Beide treten auch mir ihren persönlichen Namen auf, ein "Firmenname" kann nur ein Zusatz sein.
Stell dir vor du bist auf einer Messe, siehst ein recht teures Gerät und hast die zündende Idee für ein Gewerbe.
Du kannst ganz beruhigt das Gerät sofort kaufen und bspw. 2 Wochen an deiner Idee rumfeilen und probieren. Dann gehst du das Gewerbe anmelden. Du kannst das Gerät trotzdem als gewerbliche Ausgabe geltend machen.
Ergo, die erste unternehmerische Handlung ist meistens nicht der Gang auf's Gewerbeamt.
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24.01.2008, 13:19
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Thüringen
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Ich denke die Frage ist einfach nur schlecht formuliert...
Die Frage sollte meiner Meinung nach so heissen:
"Sie gründen eine Tischlerei. Ab wann dürfen Sie das erste Möbiliar herstellen?"
Ich glaub dass unser Lehrer einfach das "unternehmerisch tätig werden" falsch verwendet hat.
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