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Alt 27.01.2008, 15:52   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Darth Vader macht alles soweit korrekt

Gewerbeanmeldung und noch ein paar fragen


Hallo,

ich bin grade dabei die Gewerbe-Anmeldung auszufüllen.

Habe mir die FAQ auch schon durchgelesen aber trotzdem hab ich noch ein paar Fragen dazu

Frage 1

Doch da stellt sich bei mir die Frage bei Art des angemeldeten Betriebs?

Ich mache mich Nebenberuflich Selbständig im Bereich PC und Konsolen Service.

Darunter fällte die Reparatur von PC´s und Konsolen und der Ankauf von defekten Konsolen, die später Repariert werden und danach verkauft werden.

Dazu soll in naher Zukunft auch der Verkauf von PC und Konsolen Zubehör kommen.

Ist das ein Handel oder ein Handwerk?

Frage 2

Ab wann darf ich Aktiv werden? Also mit meiner Nebenberuflicher Tätigkeit?
Wenn ich denn Gewerbeschein in der Hand habe? Wie lang dauert das nach der Abgabe der Anmeldung?

Frage 3

Der Firmenname steht auch schon fest. Bei der Gewerbeanmeldung steht dazu aber nichts.

Wo kann man seinen Firmenname eintragen lassen?

Soweit ich weiß darf ich auch einen Phantasienamen verwenden, oder?
Also z.B. Konsolenland oder muß da noch was dazu oder reicht das aus?


Danke für die Hilfe.
Darth Vader ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.01.2008, 17:17   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
Darunter fällte die Reparatur von PC´s und Konsolen und der Ankauf von defekten Konsolen, die später Repariert werden und danach verkauft werden.
...
Ist das ein Handel oder ein Handwerk?
Das ist ein zulassungpflichtiges Handwerk. Arbeiten an elektrischen Anlagen, mit einer Versorgungsspannung von mehr als 25 Volt setzen entsprechende berufliche Qualifikation vorraus. Zur Zeit ist das der Meistertitel. Du darfst also diese Reparaturen nicht machen. Solltest Du es doch tun, haftest Du natürlich, wenn etwas passiert. Und zwar mit Deinem gesamten Vermögen. Und wenn die Handwerkskammer Wind von Deiner Tätigkeit bekommt, bist Du schneller weg vom Fenster, als Du 'Piep' sagen kannst.

Kurz: Lass es. Such' Dir eine andere Geschäftsidee.

Zitat:
Ab wann darf ich Aktiv werden? Also mit meiner Nebenberuflicher Tätigkeit? Wenn ich denn Gewerbeschein in der Hand habe? Wie lang dauert das nach der Abgabe der Anmeldung?
Du darfst jetzt schon "aktiv" werden. Allerdings nicht, so wie Du Dir das vorgestellt hast. Siehe oben

Zitat:
Der Firmenname steht auch schon fest. Bei der Gewerbeanmeldung steht dazu aber nichts.
Interessiert auch beim Gewerbeamt keinen, als Einzelunternehmer bist *Du* das Unternehmen und so musst Du auch am Markt auftreten.

Zitat:
Wo kann man seinen Firmenname eintragen lassen?
Das kommt darauf an, was Du darunter verstehst. Einen Namen schützen lassen kannst Du beim Deutschen Patent und Markenamt. Vorausgesetzt natürlich, jemand anderes hat das nicht schon getan und es ist überhaupt zulässig. Informtionen unter www.dpma.de

Wenn Du nur mit einem Firmennamen auftreten möchtest, musst Du im Handelsregister eingetragen sein. Als Einzelunternehmer geht das aber nicht, da musst Du schon eine andere Rechtsform wählen. Eine GmbH zum Beispiel. Mindesteinlage (noch) 25.000 Euro. Und das hat auch sonst einige Konsequenzen, etwa was die doppelte Buchführung etc. angeht ... Glaube mir, das willst Du nicht.

Zitat:
Soweit ich weiß darf ich auch einen Phantasienamen verwenden, oder?
Bei Einzelunternehmern nur _zusätzlich_ zu Deinem vollen Vor- und Nachnamen.

Zitat:
Also z.B. Konsolenland oder muß da noch was dazu oder reicht das aus?
Nein, das reicht nicht.

Ich würde Dir empfehlen, mal eine Gründerberatung aufzusuchen oder einen Kurs bei der IHK oder VHS zu machen. Mit ein bisschen FAQ lesen und nachfragen scheint mir das hier nicht getan zu sein. Du solltest wissen, was Du tust, bevor Du Dein Gewerbe anmeldest. Denn alles hat Konsequenzen.

copy
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Alt 27.01.2008, 18:00   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Darth Vader macht alles soweit korrekt
Erstmal danke für die Antwort.

Ich geh jetzt erstmal auf das erste ein! Weil wenn das nicht geht kümmert mich im Moment erstmal der rest eh nicht.

Kurze Beschreibung der Reparatur die ich eigentlich hauptsachlich machen werde. Konsole aufmachen und die GPU mit einem Heizluftfön bearbeiten und wieder zu machen. In der ganzen Elektronik mach ich so nichts! Löten gehört auch nicht dazu.
Und defekte Laufwerke ausbauen und durch neue ersetzen.

Und dafür braucht man einen Meistertitel oder nur wenn man an der Konsole / PC rumlötet?
Darth Vader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 00:18   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
Konsole aufmachen und die GPU mit einem Heizluftfön bearbeiten und wieder zu machen.
Aha. Hört sich für mich eher nach Voodoo an, als nach Reparatur.
Welche Art von Schäden repariert man denn mit einem Fön?

Da ich davon noch nie gehört habe, sprichst Du am besten Mal ganz unverbindlich mit der Handwerkskammer. Vielleicht ist das Heissluftfönen offener Spielkonsolen nicht zulassungspflichtig. Da muss ich echt passen.

copy
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Alt 28.01.2008, 11:18   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Darth Vader macht alles soweit korrekt
Voodoo nene aber das geht schon! Dadurch werden kalte Lötstellen beseitigt.

Hab mal was von der IHK gefunden. Da steht aber nirgends wo das man da ein Meister sein muß!!!!!

Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Computerreparatur
Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihren
Tätigkeitswunsch – wie jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit – zwar anzeigen müssen, aus Ihrem Tätigkeitswunsch
ergibt sich (in Bezug auf die Gewerbeanmeldung) jedoch kein besonderer Genehmigungsbedarf.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die
Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie, die wir in den
folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung
erforderlich sind.
Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, in Deutschland ein selbstständiges Gewerbe auszuüben. Sie brauchen
nur Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen; dazu reicht Ihr Personalausweis aus.
Einzelunternehmen müssen nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Deshalb benötigen Sie bei der
Gewerbemeldung auch keinen Existenznachweis über Ihr Einzelunternehmen. Wenn Sie sich als Einzelunternehmer
(freiwillig) für die Eintragung ins Handelsregister entscheiden, nimmt Ihr Einzelunternehmen die Rechtsform
„Eingetragener Kaufmann“ an. Als „Eingetragener Kaufmann“ benötigen Sie zur Gewerbeanmeldung als Existenznachweis
einen Handelsregisterauszug.
Diese Dokumente benötigen Sie
Sie sehen die Dokumente, die Sie für die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle benötigen. Wir zeigen
Ihnen gleichzeitig, wo sie die genannten Dokumente beantragen können, und welche Bearbeitungszeiten und Gebühren
auf Sie zukommen.
Die Zahl der notwendigen Dokumente ergibt sich aus Ihrer gewünschten Tätigkeit sowie ihrer Staatsangehörigkeit und
der von Ihnen gewählten Rechtsform.
Unterlagen für die Gewerbemeldung nach § 14 GewO:
Personalausweis oder Reiseausweis mit Meldebescheinigung
Sie benötigen keinen Existenznachweis für Ihr Einzelunternehmen. Nur für den Ausnahmefall, dass Ihr Einzelunternehmen
in das Handelsregister eingetragen ist („Eingetragener Kaufmann“) benötigen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister,
den Sie beim Amtsgericht beantragen können.
Anmeldeformular für ein Gewerbe nach § 14 GewO Gewerbeanmeldung
Die Gewerbemeldung können Sie schriftlich oder in der Gewerbemeldestelle Ihrer Kommune vornehmen. Die Gebühr für
die Bescheinigung der Gewerbemeldung beträgt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes 10,23
Euro. Ihre Kommune hat die Möglichkeit abweichende Gebühren festzusetzen. Bei Vollständigkeit Ihrer Unterlagen erfolgt
die Gewerbemeldung unverzüglich.
Dieses Merkblatt soll nur eine Information geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit
größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Und nochwas habe ich gefunden.

http://www.wirtschaft-lahndill.de/do...pdf/merkdv.pdf

Geändert von Darth Vader (28.01.2008 um 11:28 Uhr).
Darth Vader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 21:34   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Darth Vader Beitrag anzeigen
Voodoo nene aber das geht schon! Dadurch werden kalte Lötstellen beseitigt.

Hab mal was von der IHK gefunden. Da steht aber nirgends wo das man da ein Meister sein muß!!!!!
Dann sprich doch einfach mal ganz unverbindlich mit Deiner zuständigen IHK. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann und darf Dir hier niemand geben. Wenn Du ein bisschen googelst, wirst Du immer wieder auf Leute stoßen, die Schwierigkeiten mit ihrer IHK haben. Du kannst das für Dich nur vor Ort wirklich klären.

copy
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