Voodoo

nene aber das geht schon! Dadurch werden kalte Lötstellen beseitigt.
Hab mal was von der IHK gefunden. Da steht aber nirgends wo das man da ein Meister sein muß!!!!!
Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Computerreparatur
Die von Ihnen gewählte Tätigkeit ist in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle anzeigepflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihren
Tätigkeitswunsch – wie jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit – zwar anzeigen müssen, aus Ihrem Tätigkeitswunsch
ergibt sich (in Bezug auf die Gewerbeanmeldung) jedoch kein besonderer Genehmigungsbedarf.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anzeige einreichen müssen. Damit wir Ihnen die für die
Anmeldung notwendigen Dokumente angeben können, brauchen wir weitere Informationen über Sie, die wir in den
folgenden Schritten abfragen. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste über jene Dokumente, die für Ihre Gewerbeanmeldung
erforderlich sind.
Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, in Deutschland ein selbstständiges Gewerbe auszuüben. Sie brauchen
nur Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen; dazu reicht Ihr Personalausweis aus.
Einzelunternehmen müssen nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Deshalb benötigen Sie bei der
Gewerbemeldung auch keinen Existenznachweis über Ihr Einzelunternehmen. Wenn Sie sich als Einzelunternehmer
(freiwillig) für die Eintragung ins Handelsregister entscheiden, nimmt Ihr Einzelunternehmen die Rechtsform
„Eingetragener Kaufmann“ an. Als „Eingetragener Kaufmann“ benötigen Sie zur Gewerbeanmeldung als Existenznachweis
einen Handelsregisterauszug.
Diese Dokumente benötigen Sie
Sie sehen die Dokumente, die Sie für die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle benötigen. Wir zeigen
Ihnen gleichzeitig, wo sie die genannten Dokumente beantragen können, und welche Bearbeitungszeiten und Gebühren
auf Sie zukommen.
Die Zahl der notwendigen Dokumente ergibt sich aus Ihrer gewünschten Tätigkeit sowie ihrer Staatsangehörigkeit und
der von Ihnen gewählten Rechtsform.
Unterlagen für die Gewerbemeldung nach § 14 GewO:
Personalausweis oder Reiseausweis mit Meldebescheinigung
Sie benötigen keinen Existenznachweis für Ihr Einzelunternehmen. Nur für den Ausnahmefall, dass Ihr Einzelunternehmen
in das Handelsregister eingetragen ist („Eingetragener Kaufmann“) benötigen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister,
den Sie beim Amtsgericht beantragen können.
Anmeldeformular für ein Gewerbe nach § 14 GewO Gewerbeanmeldung
Die Gewerbemeldung können Sie schriftlich oder in der Gewerbemeldestelle Ihrer Kommune vornehmen. Die Gebühr für
die Bescheinigung der Gewerbemeldung beträgt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes 10,23
Euro. Ihre Kommune hat die Möglichkeit abweichende Gebühren festzusetzen. Bei Vollständigkeit Ihrer Unterlagen erfolgt
die Gewerbemeldung unverzüglich.
Dieses Merkblatt soll nur eine Information geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit
größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Und nochwas habe ich gefunden.
http://www.wirtschaft-lahndill.de/do...pdf/merkdv.pdf