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30.01.2008, 14:04
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: RE
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Existensgründung [Nagelstudio]
Hallo Leute,
ich habe mal einige Fragen zu einigen kleinen Problemchen.
Meine Frau plant sich in sehr naher Zukunft mit einem kleinem [Home]Nagelstudio selbstständig (Kleinunternehmerin) zu machen. Sie hat abgeschlossene Diplome in Sozialarbeit und Sozialpädagogik, macht seit 4 Jahren nebenbei für wenig Geld Bekannten, Freundinnen und Nachbarn (wirklich brilliant - also nicht mal eben Nägel draufkleben, lackieren, fertig - ich denke mal in einem Studio wären die Nägel auch nicht besser) die Nägel. Seit November 07 ist sie Arbeitslos und will aus gesundheitlichen Gründen den gelernten Beruf bis auf weiteres nicht mehr ausüben. Die Sache mit dem Nagelstudio hingegen ist schon seit Jahren ihr Traum, doch wie schon eingangs erwähnt, treten einige Fragen auf.
Wie sieht es mit Existensgründungszuschuss aus?
Meine Frau bekommt noch bis 19.05. ALG!
Wie sollte man am besten in einem Geschäftskonzept darlegen das sie für diese Sache geeignet ist?
Zu schreiben sie macht es schon seit 4 Jahre, quasi in Schwarzarbeit ist sicherlich nicht der Bringer oder? Da sie 'noch' kein Zertifikat hat, fehlt ihr irgendwie eine Begründung!
Wie empfiehlt sich der Vorgang?
Ist es am besten zuerst das Konzept zu schreiben und mit dem fertigen Geschäftskonzept zur ARGE zu gehen oder sollte man sein Vorhaben dort ersteinmal vorstellen?
An welche Stellen muss sich noch gewendet werden?
- Finanzamt (Vorabberatung?)
- Versicherungen
- Gewerbeamt
Wie tiefgehend sollte ein Geschäftskonzept werden?
Ich habe Beispiele gesehen die sich Oberflächlich mit der Marktsituation, möglichen Geschäftsausgaben, angesprochenem Kundenkreis und angebotenen Leistungen beschäftigen, bis hin zu Plänen, wo monatlich aufgeführt wird, mit welch ein Gewinn bzw. Verlust gerechnet wird.
Wäre sehr freundlich, wenn ihr mir und meiner Frau hier etwas helfen könntet was diese Fragen angeht. Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Grüße aus RE
Ronny
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30.01.2008, 14:18
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von r0k079
Wie sieht es mit Existensgründungszuschuss aus?
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Kann Dir hier niemand beantworten - Agentur für Arbeit fragen, die soll ihn ja auch zahlen.
Zitat:
Wie sollte man am besten in einem Geschäftskonzept darlegen das sie für diese Sache geeignet ist?
Zu schreiben sie macht es schon seit 4 Jahre, quasi in Schwarzarbeit ist sicherlich nicht der Bringer oder?
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Wohl kaum. Der Gründer muss der BfA seine persönliche und fachliche Eignung belegen - das wird verutlich weder mit 'Hab' ich mir selbst beigebracht' noch mit 'mache ich seit 4 Jahren schwarz' machbar sein.
Zitat:
Wie empfiehlt sich der Vorgang?
Ist es am besten zuerst das Konzept zu schreiben und mit dem fertigen Geschäftskonzept zur ARGE zu gehen oder sollte man sein Vorhaben dort ersteinmal vorstellen?
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Wenn eine einfache Anfrage, ob das überhaupt förderungsfähig ist, schon eine negative Antwort bringt, wäre das alles umsonst ... Eure Entscheidung.
Zitat:
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An welche Stellen muss sich noch gewendet werden?
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Bitte die festgepinnten FAQ lesen, daraus wird das alles ersichtlich. Das
Zitat:
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- Finanzamt (Vorabberatung?)
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macht keine Existenzgründerberatungen. Guckt mal bei der VHS oder IHK nach entsprechenden Kursen oder Beratungsangeboten.
Zitat:
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Wie tiefgehend sollte ein Geschäftskonzept werden?
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Am besten die AfA fragen, was die haben wollen.
copy
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30.01.2008, 14:30
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von r0k079
Hallo Leute,
ich habe mal einige Fragen zu einigen kleinen Problemchen.
Meine Frau plant sich in sehr naher Zukunft mit einem kleinem [Home]Nagelstudio selbstständig (Kleinunternehmerin) zu machen. Sie hat abgeschlossene Diplome in Sozialarbeit und Sozialpädagogik, macht seit 4 Jahren nebenbei für wenig Geld Bekannten, Freundinnen und Nachbarn (wirklich brilliant - also nicht mal eben Nägel draufkleben, lackieren, fertig - ich denke mal in einem Studio wären die Nägel auch nicht besser) die Nägel. Seit November 07 ist sie Arbeitslos und will aus gesundheitlichen Gründen den gelernten Beruf bis auf weiteres nicht mehr ausüben. Die Sache mit dem Nagelstudio hingegen ist schon seit Jahren ihr Traum, doch wie schon eingangs erwähnt, treten einige Fragen auf.
Wie sieht es mit Existensgründungszuschuss aus?
Meine Frau bekommt noch bis 19.05. ALG!
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Es gibt den sogenannten Gründungszuschuß vom AA (Früher Ich-AG und Überbrückungsgeld, jetzt zusammengefasst)... Deine Frau muss einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen haben. Der Zuschuß wird 9 Monate gezahlt und obendrauf noch mal 300 € für die soziale Absicherung. Die 300 € können für weiter 6 Monate beantragt werden. Dafür muss dann nachgewiesen werden, dass das Unternehmen "läuft".
Zitat:
Wie sollte man am besten in einem Geschäftskonzept darlegen das sie für diese Sache geeignet ist?
Zu schreiben sie macht es schon seit 4 Jahre, quasi in Schwarzarbeit ist sicherlich nicht der Bringer oder? Da sie 'noch' kein Zertifikat hat, fehlt ihr irgendwie eine Begründung!
Wie empfiehlt sich der Vorgang?
Ist es am besten zuerst das Konzept zu schreiben und mit dem fertigen Geschäftskonzept zur ARGE zu gehen oder sollte man sein Vorhaben dort ersteinmal vorstellen?
An welche Stellen muss sich noch gewendet werden?
- Finanzamt (Vorabberatung?)
- Versicherungen
- Gewerbeamt
Wie tiefgehend sollte ein Geschäftskonzept werden?
Ich habe Beispiele gesehen die sich Oberflächlich mit der Marktsituation, möglichen Geschäftsausgaben, angesprochenem Kundenkreis und angebotenen Leistungen beschäftigen, bis hin zu Plänen, wo monatlich aufgeführt wird, mit welch ein Gewinn bzw. Verlust gerechnet wird.
Wäre sehr freundlich, wenn ihr mir und meiner Frau hier etwas helfen könntet was diese Fragen angeht. Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Grüße aus RE
Ronny
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Es gibt sog. Coachingstellen, die mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Die beraten, erstellen mit dir gemeinsam ein Konzept und vereinbaren auch Termine mit IHK oder HWK, da du von denen eine "Bestätigung über die Tragfähigkeit des Unternehmens" benötigst.
Abgerechnet wird deren Arbeit mit dem Arbeitsamt. Das heißt, du zahlst keinen Cent.
Frag einfach beim Arbeitsamt nach, die können dir sagen, wer in eurer Nähe soetwas macht und geben meist auch gleich die Unterlagen dafür mit und sagen, was sie sonst noch alles benötigen
lg Tears
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04.02.2008, 17:38
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Genau, du brauchst den Gründungszuschuß. Und Tears hat recht mit den 3 Monaten.
Du solltest deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sagen, was du vor hast. Der gibt dir dann die notwendigen Formulare und sagt dir, was du machen mußt. In erster Linie benötigst du eine sog. "Stellungsnahme einer Fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung". Um das von z.B. einem Steuerberater oder Unternehmensberater zu bekommen mußt du ein ein Geschäftskonzept schreiben sowie Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentbilitätsvorschau etc darlegen.
Im Internet gibt es dazu einiges an Informationen, google mal nach Gründungszuschuß. Es gibt auch Geschätskonzepte zu kaufen aber das ist nicht notwendig.
Wenn du deine Qualifikationen glaubwürdig darlegen kannst brauchst du keine Zeugnisse.
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06.02.2008, 13:31
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Bochum
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Hallo Ronny,
warum möchte Ihre Frau mit dem Konzept zur ARGE gehen?
Wenn Sie ALG-I erhält und einen Restanspruch von noch 90 Tagen besitzt, dann muss sie zur Arbeitsagentur gehen und nicht zur ARGE, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Das Konzept muss dann spätestens am 19. Februar bei der Arbeitsagentur sein (Quittung der Abgabe nicht vergessen!!!), also halten Sie sich ran.
Vielleicht geben Sie uns nochmals eine Antwort.
MfG
MGB-Consulting
__________________
Beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter. Coach, Experte, Gutachter und Mentor für Finanzierungen und Businessplanerstellung bei den Gründerwettbewerben Bochum2015 in Bochum und start2grow in Dortmund.
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