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Zitat von Eyes
1. Obwohl er Kleinunternehmer sein wollte hat er seine Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben (Grund: seine Kunden wollten das so)
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Ja, gewerbliche Kunden wollen das meistens.
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2. Dadurch dass er im ersten Jahr mit Umsatzsteuer seine Rechnungen geschrieben hat, überschreitet sein Brutto-Umsatz die Grenze von 17.000Euro
3. Im zweiten Jahr ist er allerdings wieder unter der 50.000Euro Grenze
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Wenn er hätte dauerhaft Kleinunternehmer bleiben wollen, hätte er sowieso auch dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben müssen.
Jetzt ist es aber eh im Prinzip egal - mit der Umsatzsteuererklärung (und die muss er ganz dringend machen!) optiert er zur Umsatzssteuer. Daran ist er dann fünf Jahre gebunden. Formal ist er dann immer noch Kleinunternehmer, solange er unter den Umsatzgrenzen bleibt, Umsatzsteuer muss er trotzdem ausweisen/einnehmen/abführen.
Er stellt also auch in Zukunft Rechnungen zzgl. Umsatzsteuer aus, meldet die USt dem FA an und überweist sie dann. Im Gegenzug kann er jetzt selbst Vorsteuer geltend machen:
Wenn er sich für seinen Gartenbau 'nen Rüttler kauft, zieht er seine, von ihm gezahlte Umsatzsteuer von der abzuführenden ab und überweist entsprechend weniger dem FA.
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1. könnte er Kleinunternehmer bleiben, auch wenn er mit Umsatzsteuer Rechnungen ausgestellt hätte, aber trotzdem unter der 17.500Euro Grenze geblieben wäre.
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Könnte, wenn, wäre ... welche Vorteile verspricht er sich denn eigentlich davon?
Was er tun müsste, wäre, seinen Kunden neue Rechnungen zu stellen und die eingenommene Umsatzsteuer an die Kunden zurückzuzahlen.
Wie groß sind wohl die Chancen, dass das funktioniert - bei Kunden, die Rechnungen mit ausgewiesener USt haben wollten? Die die USt gar nicht wieder haben wollen? Deren gesamte Buchführung durcheinander kommt?
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2. Gehe ich der richtigen annahme, dass er keine Chance hat Kleinunternehmer zu bleiben, oder hat er die Chance verpatzt indem er die Rechnungen mit Umsatzsteuer berechnet hat???
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"Chance verpatzt" halte ich für fatalistisch und grundfalsch, das hat ja keine dramatischen Folgen, ausser dass sein Aufwand jetzt um die Umsatzsteuervoranmeldung und die Abführung minimal erhöht ist. Dafür kann er wie gesagt Vorsteuer geltend machen. Er hat also auch einen Vorteil.
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3. Ist er jetzt dadurch auch verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?
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Nein, wieso? Wenn er Bareinnahmen hat ist das aber empfehlenswert. Es hilft _ihm_, den Überblick zu behalten.
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4. Weiß jemand wo man einen Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG finden kann wonach man sich richten kann.
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Googel doch mal, ausserdem gibt es beim Finanzamt einen Vordruck.
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5. Wie sieht es jetzt für Ihn aus im ersten und im zweiten Jahr? Muss er jetzt die Umsatzsteuer die er in Rechnung gestellt hat an das Finanzamt zurückbezahlen?
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"_Zurück_bezahlen"? Die Umsatzsteuer kommt ja nicht vom Finanzamt, sondern von seinen Kunden.
Die muss er
ganz flott dem FA anmelden und überweisen. Im Moment hinterzieht er die nämlich.
Am besten geht er da morgen mal hin und redet mit denen und lässt nicht Dritte in einem Forum nachfragen ...
Er wollte doch selbstständig sein.
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