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Alt 30.01.2008, 21:36   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Eyes macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer?


Ich bin da so etwas irritiert.

Hoffe Ihr könnt mir Helfen.

Ein Freund hat bei der Gründung seines Unternehmens (Gartenarbeiten..) einige fehler gemacht:

1. Obwohl er Kleinunternehmer sein wollte hat er seine Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben (Grund: seine Kunden wollten das so)

2. Dadurch dass er im ersten Jahr mit Umsatzsteuer seine Rechnungen geschrieben hat, überschreitet sein Brutto-Umsatz die Grenze von 17.000Euro

3. Im zweiten Jahr ist er allerdings wieder unter der 50.000Euro Grenze


Meine Fragen:

1. könnte er Kleinunternehmer bleiben, auch wenn er mit Umsatzsteuer Rechnungen ausgestellt hätte, aber trotzdem unter der 17.500Euro Grenze geblieben wäre.

2. Gehe ich der richtigen annahme, dass er keine Chance hat Kleinunternehmer zu bleiben, oder hat er die Chance verpatzt indem er die Rechnungen mit Umsatzsteuer berechnet hat???

3. Ist er jetzt dadurch auch verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?

4. Weiß jemand wo man einen Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG finden kann wonach man sich richten kann.

5. Wie sieht es jetzt für Ihn aus im ersten und im zweiten Jahr? Muss er jetzt die Umsatzsteuer die er in Rechnung gestellt hat an das Finanzamt zurückbezahlen?


Bin auf jede hilfreiche Antwort sehr Dankbar.
Eyes ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.01.2008, 23:00   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
1. könnte er Kleinunternehmer bleiben, auch wenn er mit Umsatzsteuer Rechnungen ausgestellt hätte, aber trotzdem unter der 17.500Euro Grenze geblieben wäre.
Ich würd ja sagen nein, da dies dem freiwilligen optieren zur Regelbesteuerung gleichkommt. Und an diese Entscheidung ist man 5 Jahre gebunden.

Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
2. Gehe ich der richtigen annahme, dass er keine Chance hat Kleinunternehmer zu bleiben, oder hat er die Chance verpatzt indem er die Rechnungen mit Umsatzsteuer berechnet hat???
siehe 1.

Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
3. Ist er jetzt dadurch auch verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?
Nein.

Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
4. Weiß jemand wo man einen Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG finden kann wonach man sich richten kann.
Das Formular EÜR steht im Internet als Download bereit. Ich nutze zum buchen bspw. EasyCash&Tax.

Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
5. Wie sieht es jetzt für Ihn aus im ersten und im zweiten Jahr? Muss er jetzt die Umsatzsteuer die er in Rechnung gestellt hat an das Finanzamt zurückbezahlen?
Ja, gleichzeitig ist er aber vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich rate zu einem Gespräch mit dem FA.
Angenommen er würde jetzt zur Kleinunternehmerregelung zurück kehren... was ist dann mit den Kunden die Rechnungen mit MwSt. wollen???
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 23:02   #3
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zu 1+2+5) Ausgewiesene Umsatzsteuer muß auch abgeführt werden, zumal die Kunden diese vermutlich als Vorsteuer abgezogen haben, wenn sie schon darauf bestanden haben. Darüber hinaus ist es nicht möglich, einen Teil der Rechnungen unter die Kleinunternehmerregelung fallen zu lassen und einen anderen Teil nicht -> Umsatzsteuer muß für alles abgeführt werden, im Gegenzug kann die Vorsteuer für angefallene Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Im übrigens muß er dauerhaft unter 17.500 Euro bleiben um die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, die 50.000 Euro sind weitestgehend unbedeutend da nur für die Schätzung des nächsten Jahres relevant.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 23:02   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Eyes Beitrag anzeigen
1. Obwohl er Kleinunternehmer sein wollte hat er seine Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben (Grund: seine Kunden wollten das so)
Ja, gewerbliche Kunden wollen das meistens.

Zitat:
2. Dadurch dass er im ersten Jahr mit Umsatzsteuer seine Rechnungen geschrieben hat, überschreitet sein Brutto-Umsatz die Grenze von 17.000Euro
3. Im zweiten Jahr ist er allerdings wieder unter der 50.000Euro Grenze
Wenn er hätte dauerhaft Kleinunternehmer bleiben wollen, hätte er sowieso auch dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben müssen.

Jetzt ist es aber eh im Prinzip egal - mit der Umsatzsteuererklärung (und die muss er ganz dringend machen!) optiert er zur Umsatzssteuer. Daran ist er dann fünf Jahre gebunden. Formal ist er dann immer noch Kleinunternehmer, solange er unter den Umsatzgrenzen bleibt, Umsatzsteuer muss er trotzdem ausweisen/einnehmen/abführen.

Er stellt also auch in Zukunft Rechnungen zzgl. Umsatzsteuer aus, meldet die USt dem FA an und überweist sie dann. Im Gegenzug kann er jetzt selbst Vorsteuer geltend machen:

Wenn er sich für seinen Gartenbau 'nen Rüttler kauft, zieht er seine, von ihm gezahlte Umsatzsteuer von der abzuführenden ab und überweist entsprechend weniger dem FA.

Zitat:
1. könnte er Kleinunternehmer bleiben, auch wenn er mit Umsatzsteuer Rechnungen ausgestellt hätte, aber trotzdem unter der 17.500Euro Grenze geblieben wäre.
Könnte, wenn, wäre ... welche Vorteile verspricht er sich denn eigentlich davon?

Was er tun müsste, wäre, seinen Kunden neue Rechnungen zu stellen und die eingenommene Umsatzsteuer an die Kunden zurückzuzahlen.

Wie groß sind wohl die Chancen, dass das funktioniert - bei Kunden, die Rechnungen mit ausgewiesener USt haben wollten? Die die USt gar nicht wieder haben wollen? Deren gesamte Buchführung durcheinander kommt?

Zitat:
2. Gehe ich der richtigen annahme, dass er keine Chance hat Kleinunternehmer zu bleiben, oder hat er die Chance verpatzt indem er die Rechnungen mit Umsatzsteuer berechnet hat???
"Chance verpatzt" halte ich für fatalistisch und grundfalsch, das hat ja keine dramatischen Folgen, ausser dass sein Aufwand jetzt um die Umsatzsteuervoranmeldung und die Abführung minimal erhöht ist. Dafür kann er wie gesagt Vorsteuer geltend machen. Er hat also auch einen Vorteil.

Zitat:
3. Ist er jetzt dadurch auch verpflichtet ein Kassenbuch zu führen?
Nein, wieso? Wenn er Bareinnahmen hat ist das aber empfehlenswert. Es hilft _ihm_, den Überblick zu behalten.

Zitat:
4. Weiß jemand wo man einen Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG finden kann wonach man sich richten kann.
Googel doch mal, ausserdem gibt es beim Finanzamt einen Vordruck.

Zitat:
5. Wie sieht es jetzt für Ihn aus im ersten und im zweiten Jahr? Muss er jetzt die Umsatzsteuer die er in Rechnung gestellt hat an das Finanzamt zurückbezahlen?
"_Zurück_bezahlen"? Die Umsatzsteuer kommt ja nicht vom Finanzamt, sondern von seinen Kunden.

Die muss er ganz flott dem FA anmelden und überweisen. Im Moment hinterzieht er die nämlich.

Am besten geht er da morgen mal hin und redet mit denen und lässt nicht Dritte in einem Forum nachfragen ... Er wollte doch selbstständig sein.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2008, 13:02   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Eyes macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Danke!!!


vielen vielen Dank für die Hilfe. Ihr seid ein Schatz. War mit meinem Wissen dann doch nicht so falsch. Und habe doch noch was dazugelernt.

Ein Lob noch an diejenigen die dieses Forum erfunden haben, wo man Erfahrungen austauschen kann. Habe per Zufall dieses Forum gefunden.
Eyes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 20:10   #6
TP-Veteran
 
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ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Dann mal danke, dass Du uns hier lobst und dann die Beiträge (zumindest meinen) ohne weiteren Kommentar / ohne Begründung mit "Ich finde den Beitrag nicht gut" bewertest. DAS muß ich jetzt hoffentlich wirklich nicht verstehen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 20:39   #7
TP-Lady-Mod
 
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Dito.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 20:52   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Eyes macht alles soweit korrekt

Sorry, :=(((


O, Mann sorry , da habe ich auf die falsche stelle angeklickt. Ich wollte was gutes tun und mit der Positiven Bewertung mich bei euch noch Persönlich bedanken.

Kann ich diese abgegebene Bewertung nicht rückgängig machen??? Wenn dies der Administrator lesen sollte bitte ich Ihn hiermit meine negativ abgegenenen Bewertungen für dieses Thema zu löchen und auf positiv einzutragen.

Ihr seit schon seit längerem hier, habt Ihr ein Rat für mich wie ich es Rückgängig machen kann?

Ist mir jetzt wirklich sehr peinlich :=(((

Man sollte nicht zwei Sachen gleichzeitig erledigen (telefonieren und bewerten)

Wirklich sorry, sorry, sorry... :=(((
Eyes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 20:55   #9
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Na dann ist ja gut. Die Bewertung an sich ist mir relativ egal, hatte mich nur über die Diskrepanz zwischen der Aussage hier im Thread und der Bewertung gewundert...
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 21:03   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Eyes macht alles soweit korrekt
Habe ein e-mail an das Forum geschrieben bzgl. dieser Misere, mit der Bitte um korrektur. Ich hoffe das der Administrator es ändern kann.

Ich hoffe es klappt so.
Eyes ist offline   Mit Zitat antworten
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