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Zitat von Premutos666
Bei ausnahmslos ALLEN haben die jeweiligen Finanzämter ohne mit der Wimper zu zucken den Status der Freiberuflers gewährt.
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Du hast aber schon seit mehreren Jahren für Deine Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet.
Und willst jetzt _nachträglich_ als Freiberufler anerkannt werden - um weniger Steuern zu bezahlen. Das ist der Unterscheid.
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Ich dachte, diese steuerrechtlichen Regelungen sind bundeseinheitlich.
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Die FAs haben durchaus Ermessensspielraum und wie gesagt, bei Dir ist der Fall anders gelagert, als bei jemandem, der sich _direkt_ als Freiberufler dem FA meldet. Und wie ich bereits schrieb:
"Das FA kann auch einmal anerkannte Freiberufler nachträglich als Gewerbetreibende einstufen. Gerade wenn es in Bereiche geht, in denen eben Gewerbesteuer bezahlt werden müsste, gucken die FAs gerne genau hin, ob da wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Und dann muss von den Betroffenen ggf. Gewerbesteuer für mehrere Jahre nachgezahlt werden."
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