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Alt 02.02.2008, 17:07   #1
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Frage zum Stand des Freiberuflers


Hallo allerseits!

Ich habe derzeit ein Problem, das mich sehr beschäftigt - ich muss dafür etwas weiter ausholen.

Im August 2004 habe ich mich im Rahmen der sogenannten ICH-AG selbständig gemacht. Mein Berufsberater beim Arbeitsamt meinte damals, ich muss zwingend ein Gewerbe anmelden, sonst bekäme ich keinen Existenzgründerzuschuss. Gesagt, getan.

Ach ja, meine Tätigkeit: Nach meiner Ausbildung zum Informatik-Kaufmann war ich über ein Jahr bei einer Agentur angestellt und habe als Journalist gearbeitet - der Begriff selbst ist ja nicht geschützt, trifft meine Tätigkeit aber am besten. Sprich: Ich erstelle Rezensionen, Newsmeldungen, Interviews etc. für Online- und Printmagazine auf Auftragsbasis. Da die Agentur aufgrund finanzielle Schwierigkeiten meine Anstellung kündigen musste, habe ich mich im August 2004 mit eben diesem Tätigkeitsfeld selbständig gemacht - damals als Gewerbe.

Im vergangenen Jahr hat mir ein Steuerberater nach Sichtung meiner Unterlagen jedoch erklärt, dass ich "umsonst" Gewerbesteuer abführen würde, da ich ganz klar als Freiberufler gelten würde.

Dafür spricht unter anderem auch meine aktive Mitgliedschaft beim DPV (Deutscher Presse Verband) sowie meine Kranken- und Rentenversicherung via KSK (Künstersozialkasse). Beide Einrichtungen nehmen nur neue Mitglieder/Kunden nach intensiver Sichtung der Unterlagen und Nachweise auf.

Als ich jetzt beim Finanzamt rückwirkend meine Freiberuflichkeit anmelden wollte, war das zunächst kein Problem. Heute jedoch flattert mir ein Brief im Haus, in dem meine Freiberuflichkeit angezweifelt wird. Ich solle Unterlagen (Verträge etc.) sowie eine Beschreibung meiner journalistischen Tätigkeit einreichen - ebenfalls kein Problem

Jetzt kommt es aber: Ich soll gleichzeitig meine fachliche Ausbildung sowie den beruflichen Werdegang schildern und Belegen untermauern. DA sehe ich mein Problem. Eine journalistische Ausbildung habe ich nie genossen, sondern war quasi Autodidakt, der schon in der Schule (Mitwirken in der Schülerzeitung, Veröffentlichung von Kurzgeschichten etc.) einen großen Hang zum Schreiben hatte.

Hier kommt die etwas schwammige Formulierung zur Abgrenzung von Freiberuflern ins Spiel. Dort heißt es "Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Die Ausbildung kann ich nicht vorweisen (in Deutschland gibt es IMO viele freiberufliche Journalisten, die als Quereinsteiger begonnen haben) aber kann ich mich auf die "schöpferische Begabung" berufen?

Konkreter gefragt: Muss ich jetzt "in Gefahr" laufen, dass ich doch nicht als Freiberufler gelte, obwohl ich - IMO natürlich - eigentliche alle Kriterien dafür erfülle?

Sorry für die lange Ausführung, doch ich denke, dass sie für das Verständnis wichtig war. Danke im Voraus für die Antworten!
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Alt 02.02.2008, 21:45   #2
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Also grnds. ist die Tätigkeit als Journalist eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs.1 Nr.1 EStG

Ist halt die Frage ob du überwiegend journalistisch tätig bist oder ob du z.B. auch noch was anderes wie PR oder so machst... (vgl. DJV (1. Frage))

Gruß,
Matthias
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 03.02.2008, 01:16   #3
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Zitat:
Zitat von Premutos666 Beitrag anzeigen
Dafür spricht unter anderem auch meine aktive Mitgliedschaft beim DPV (Deutscher Presse Verband) sowie meine Kranken- und Rentenversicherung via KSK (Künstersozialkasse). Beide Einrichtungen nehmen nur neue Mitglieder/Kunden nach intensiver Sichtung der Unterlagen und Nachweise auf.
Ja, aber eben auch Gewerbetreibende.

Zitat:
Die Ausbildung kann ich nicht vorweisen (in Deutschland gibt es IMO viele freiberufliche Journalisten, die als Quereinsteiger begonnen haben) aber kann ich mich auf die "schöpferische Begabung" berufen?
Kaum. Das ist eher für Künstler relevant, die ja oft keine formale oder keine anerkannte formale Ausbildung haben.

Die Frage ist sowieso, ob Du "eigenverantwortlich" tätig bist. Das ist ein zentrales Element der Freien Berufe. Ein freier Journalist, der sich Themen sucht und dazu Artikel schreibt oder Treatments für Reportagen und dann versuchen muss, die einem Medium zu verkaufen, kann den Nachweis leicht bringen - wenn Du als Auftragsschreiber den Auftrag bekommst, rezensiere dieses oder jenes Buch oder schreibe uns einen PR-Artikel für dasunddas, wird das schwieriger. Kommt wie MaWeSol schon schrieb, darauf an, was Du genau wie machst und was überwiegt ...

Zitat:
Konkreter gefragt: Muss ich jetzt "in Gefahr" laufen, dass ich doch nicht als Freiberufler gelte, obwohl ich - IMO natürlich - eigentliche alle Kriterien dafür erfülle?
Ja. Zumal Du ja bisher ja ganz problemlos gewerblich tätig warst. Das FA wird nicht so einfach einsehen, warum Du jetzt kein Gewerbetreibender mehr sein willst, sondern Freiberufler.

Das heisst, sie wissen natürlich ganz genau, warum Du jetzt Freiberufler sein willst - um keine Gewerbesteuern mehr zu bezahlen.

copy
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Alt 03.02.2008, 01:33   #4
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Nun, konkret: Ich bin im Bereich Computer- und Videospiele tätig. Ein großes Aufgabengebiet ist dabei die tägliche Recherche und Verfassung von Newsmeldungen. Sprich: Ich muss z.B. für Firma XY am Tag Z Newsmeldungen verfassen. Wie ich diese verfasse, ist mir überlassen - die Thematik ist natürlich durch die Branche vorgegeben.

Hinzu kommen Artikel wie Interviews und Reportagen. Dabei schlage ich dem potentiellen Kunden einige Themen vor und er pickt sich dann das interessanteste Thema raus. Des Weiteren halt Rezensionen, wo ich mir aus einem Angebot der Kunden für mich passende Sachen aussuche.

Die Verwirrung meinerseits kommt halt 1.) durch die Aussage des Steuerberaters und 2.) die Aussage der KSK, die mich - das Schreiben habe ich vor mir - als Freiberufler einstuft.

Was nun?
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Alt 03.02.2008, 02:04   #5
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Zitat:
Zitat von Premutos666 Beitrag anzeigen
Die Verwirrung meinerseits kommt halt 1.) durch die Aussage des Steuerberaters und 2.) die Aussage der KSK, die mich - das Schreiben habe ich vor mir - als Freiberufler einstuft.

Was nun?
Als was die KSK Dich einstuft, spielt für das FA keine Rolle. Versuche, dem FA Deinen Standpunkt darzulegen. Den Nachweis dafür, dass Du Freiberufler bist, musst nach der Rechtsprechung des BFH Du erbringen - das FA muss Dir nicht nachweisen, dass Du keiner bist. Die haben ja dummerweise auch schon schwarz auf weiss, dass Du seit mehreren Jahren ein Gewerbe betreibst.

Für _Künstler_ gibt es dann u.U. noch eine Möglichkeit. Künstler, die nicht als Freiberufler anerkannt werden, können u.U. noch vor den sog. 'Gutachterausschuss' bei der Oberfinanzdirektion gehen - wenn es einen gibt - in NRW ist der bspw. Ende 2006 wieder abgeschafft worden, nachdem die beiden Gutachter in Pension gingen bzw. verstorben sind und keine Nachfolger aufzutreiben waren. In manchen Bundesländern gab es nie einen. Der Gutachterausschuss soll(te) in genau solchen Fällen vermitteln und objetiv gutachterlich Klärung herbei führen.

Ich weiss aber nicht, ob der Gutachterausschuss sich überhaupt mit Journalisten beschäftigt.

Die Alternative wäre, dass Du gegen das FA klagst und mit Hilfe eines vom Gericht bestellten Gutachters Deine Freiberuflichkeit nachzuweisen versuchst. Ob sich das lohnt, ..., keine Ahnung, solche Verfahren dauern Jahre - sprich doch am besten Mal mit dem DPV oder dem DJV.

In summa würde ich mir an Deiner Stelle keine allzugroßen Hoffnungen machen. Es mag kein Trost sein, aber: Es hätte schlimmer kommen können. Das FA kann auch einmal anerkannte Freiberufler nachträglich als Gewerbetreibende einstufen. Gerade wenn es in Bereiche geht, in denen eben Gewerbesteuer bezahlt werden müsste, gucken die FAs gerne genau hin, ob da wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Und dann muss von den Betroffenen ggf. Gewerbesteuer für mehrere Jahre nachgezahlt werden.


copy
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Alt 03.02.2008, 10:09   #6
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Als was die KSK Dich einstuft, spielt für das FA keine Rolle. Versuche, dem FA Deinen Standpunkt darzulegen.
Mag sein, dass es für das FA keine Rolle spielt, aber es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass eine solche Faktenlage unerfahrene Existenzgründer mehr als verwirrt, oder?
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Alt 03.02.2008, 13:30   #7
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Zitat:
Zitat von Premutos666 Beitrag anzeigen
Mag sein, dass es für das FA keine Rolle spielt, aber es ist ja nicht von der Hand zu weisen, dass eine solche Faktenlage unerfahrene Existenzgründer mehr als verwirrt, oder?
Das ist leider im Steuerrecht keine Seltenheit...

Aber die Finanzverwaltung entscheidet nach Gesetzen, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen und da hilft es nicht wenn man etwas falsch verstanden hat oder so... Frei nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe (in dem Fall Entscheidung) nicht"

Versuche dem FA einfach eine möglichst exakte Beschreibung deiner Tätigkeit zu geben.
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Alt 03.02.2008, 16:31   #8
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Jo, genau das werde ich morgen tun. Wie gesagt, es wäre nicht unbedingt schlimm - abgesehen von den finanziellen Einbußen - aber es zeigt mal wieder, wie verworren das deutsche Steuerrecht ist.
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Alt 03.02.2008, 17:16   #9
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Was denn für finanzielle Einbußen?
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Alt 04.02.2008, 09:57   #10
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Die zu zahlende Gewerbesteuer.
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Alt 04.02.2008, 17:44   #11
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Aber nur, wenn der Gewerbeertrag € 24.500 überschreitet. Unter diesem Betrag fällt bei natürlichen Personen keine Gewerbesteuer an.

Fällt doch GewSt an, so ist bei der Festsetzung der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung gem. §35 Abs.1 Nr.1 EStG zu berücksichtigen.

Demnach wird die festgesetzte Einkommensteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrages vermindert. Ein Teil der GewSt wirkt sich somit positiv auf deine Einkommensteuer aus.

Gruß,
Matthias
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Alt 04.02.2008, 17:54   #12
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1.) Komme ich über besagten Gewerbeertrag
2.) Ist die Minderung der Einkommenssteuer geringer als der Betrag an Gewerbesteuer, den ich zu zahlen habe.

So war es jedenfalls in 2006 bei mir.
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Alt 04.02.2008, 18:17   #13
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Existenzgründerzuschuss abgegriffen, Selbständigkeit läuft anscheinend erfolgreich... und beschwert sich immer noch.

Freu dich doch einfach.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 04.02.2008, 18:21   #14
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Ich denke mir immer "wer viel verdient, kann auch viel Steuern bezahlen"

(Das soll jedoch nicht bedeuten das ich jegliche Art von Steuern oder deren Höhe gerecht finde.)
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Alt 04.02.2008, 18:31   #15
TP-Junior
 
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Da kommt natürlich die Definition von "viel" ins Spiel, über die man sich lange die Köpfe heißreden kann.

Mir ging es auch nur darum aufzuzeigen, dass es für mich sehr wohl finanzielle Einbußen nach sich ziehen würde.

Was mich sehr viel mehr verwundert: Ich habe mich in den vergangenen Tagen mal in der Branche umgehört; bei Leuten, die identische Aufgaben wie ich verrichten, die ebenfalls selbständig sind und teilweise noch deutlich höhere Einnahmen verbuchen.

Bei ausnahmslos ALLEN haben die jeweiligen Finanzämter ohne mit der Wimper zu zucken den Status der Freiberuflers gewährt.

Ich dachte, diese steuerrechtlichen Regelungen sind bundeseinheitlich.
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