|
Probeverkäufe ohne Gewerbescheineintrag "Verkauf"
Ich bin nun seit 6 Monaten selbständig im Bereich Internetdienstleistungen, Web-Design sowie gewerbliche Webseiten. Diese Tätigkeiten stehen auch (nur) in meinem Gewerbeschein.
Nun würde ich gerne versuchen, diese Tätigkeiten mit einem kleinen Onlineshop zu erweitern, in dem ich Produkte aus dem Bereich Design/Schmuck verkaufen möchte, die es bisher in Deutschland noch selten gibt.
Bevor ich aber groß investiere würde ich gerne erst mal ein paar Probeverkäufe in meinem Onlineshop / bei Ebay machen, vielleicht in der Größenordnung 10-30 verkaufte Produkte, um die Marktlage und die Nachfrage einzuschätzen. Diesbezüglich würde mich interessieren, ob ich diese Probeverkäufe machen kann, ohne dass in meinem Gewerbeschein etwas von Verkauf steht? Ich möchte mit dem Neueintrag im Gewerbeschein aus diversen Gründen (*) noch warten, bis ich mich endgültig für den Verkauf oder dagegen entschieden habe.
Könnte mir also etwas passieren, wenn ich ohne Gewerbescheineintrag ein paar Probeverkäufe mache? Kann es Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn ich Gewinne aus einer nicht angemeldeten Tätigkeit versteuere?
Wie schaut es konkret mit Großhändlern aus? Die verklangen ja in der Regel die Kopie eines Gewerbescheins. Würden die mir etwas verkaufen, wenn im Gewerbeschein nichts über Verkauf steht?
___
* Ich arbeite von meinem Haus aus und bin momentan z.B. von einer 2. Müllgebühr freigestellt, weil meine im Gewerbeschein genannten Tätigkeiten wenig Müll verursachen. Eine Verkaufstätigkeit würde z.B. sofort eine 2. Müllgebühr nach sich ziehen.
|