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Zitat von ivusko7777
Hallo,
habe vor nebenberuflich als Kleinunternehmer tätig sein.
Ich bin seit 7 Jahren im öffentlichen Dienst fest angestellt und habe für mein jetzigen Job auch Arbeitserlaubnis. Brauche ich für mein Kleinunternehmen auch ein Arbeitserlaubnis? (bin EU Mitglied)
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Ist die ARbeisterlaubnis denn an Deine Tätigkeit im ÖD gekoppelt? Was Du definitv brauchst, ist die Erlaubnis Deines Dienstherrn, einer bzw. einer speziellen Nebentätigkeit nachzugehen.
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Was mein Kleinunternehmen betrifft, möchte ich im Ausland Wein einkaufen und hier in Deutschland verkaufen. Braucht man da irgendeine Genehmigung was Alkohol - Wien verkauf betrifft?
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Kommt auf die Art des Gewerbes an und welche Tätigkeiten zum eigentlichen Handel hinzukommen. Setze Dich am besten mit dem Gewerbeamt Deines Wohnorts in Verbindung.
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Wie funktioniert es wenn ich im Ausland auch von einem Kleinunternehmer einkaufe?
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Kleinunternehmen ist ein Begriff aus dem deuschen Steuerrecht, davon sind Unternehmer im "Ausland" nicht betroffen.
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