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Kleinunternehmer & Handelsregister
Hallo,
ich hätte da mal eine oder zwei, drei Verständnis Frage(n). Habe am 01.02.08 ein Gewerbe angemeldet und sehe nun vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Hab schon die Kleinunternehmer FAQ und andere Beiträge gelesen,
aber leider keine Antwort gefunden (mein ich^^).
Es geht mir um folgendes:
Als Kleinunternehmer darf ich im Gründungsjahr die Grenze von 17.500€ und im folge Jahr 50.000€ Gesamtumsatz nicht überschreiten, um in der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – UStG -) zu bleiben.
Wenn ich darauf „verzichte“, ist das bindend für 5 Jahre (§ 19 Abs. 2 UStG).
Ich weise also kein Umsatzsteuer gesondert aus, darf aber auch keine Vorsteuerabzug geltend machen. Als Kleinunternehmer bin ich nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet (bis zu einem Umsatz von 350k € oder einen Gewinn von 30k € - bzw. Anzahl der Mitarbeiter etc.).
Wenn ich mich ins Handelsregister eintragen lasse, geht das mit der Pflicht zur kaufmännischen Buchführung einher. Würde ich dann ganz aus der Kleinunternehmer-Regelung fallen? Muss ich dann auch die Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen? Ich habe eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, „muss“ ich mich so oder so in das Handelsregister eintragen lassen? Denn ich würde gerne die ersten 2 Jahre Kleinunternehmer sein, da ich zzt. Noch eine FH besuche. Könnte ich mich, wenn ich das nicht schon vorher muss, dann nach 2 Jahren ins Handelsregister eintragen lassen?
Fragen über Fragen... hoffe jemand kann mir da ein paar Tipps geben. Ich sag schon mal Danke!
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