Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 09.02.2008, 19:53   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2008
Generik macht alles soweit korrekt

GEZ Gebühren als Kleinunternehmer, auch wenn schon privat bezahlt wird?


Hallo!

Ich habe nebenberuflich ein Gewerbe (unter der Kleinunternehmerregelung, falls das wichtig sein sollte).

Muss ich meine GEZ-pflichtigen Empfangsgeräte jetzt erneut anmelden? Seit etlichen Jahren bezahle ich bereits die normalen GEZ-Gebühren. Meine nebenberufliche Tätigkeit führe ich von Hause aus und ich habe kein spezielles Arbeitszimmer dafür (arbeite im Wohnzimmer am Computer).

Ich habe gehört, dass man die "neuartigen Empfangsgeräte" (also z.B. einen PC) nur dann anmelden muss, wenn man gewerblich tätig ist. Was hat es damit auf sich?
Generik ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.02.2008, 17:15   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von Generik Beitrag anzeigen

Ich habe gehört, dass man die "neuartigen Empfangsgeräte" (also z.B. einen PC) nur dann anmelden muss, wenn man gewerblich tätig ist. Was hat es damit auf sich?
Falsch, im privaten Bereich musst Du den PC nur anmelden, wenn Du weder Radio noch TV angemeldet hast. Ansonsten ist dieser mit drin.

Dass Du den PC teilweise gewerblich nutzt, würde ich nicht angeben, sofern man von der Strasse nicht erkennen kann dass Du gewerblich tätig bist (Klingelbeschriftung, Fensterbeschriftung, Leuchtreklame, usw.) und keine Laufkundschaft hast. Ob Du eine nebenberufliche Tätigkeit anmelden musst, kann ich Dir nicht sagen.
Nur mal so zur Info, ein Bekannter von mir hat einen 4 Mann Betrieb, jeder mit PC. Er musste aber nur einen anmelden, da diese alle in einem Gebäude waren. Hätte er noch 2 Niederlassungen müssten diese jeweils zusätzlich angemeldet werden. In beiden Fällen genügt Radio, falls kein TV Tuner integriert ist!!!
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2008, 16:28   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Kannste auf der GEZ Seite nachlesen.
Du musst bezahlen, auch wenn du privat schon was angemeldet hast.
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 19:06   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
Ich zahle nur privat GEZ, da ich keine extra Räume für mein Gewerbe habe wo ein Radio steht oder der PC und der PC großteils privat genutzt wird.
ich würde dir raten einfach bei der GEZ anzurufen und dort direkt zu fragen. Das hab ich auch gemacht und zahle wie gesagt nur die private GEZ.
Musst halt sagen das der PC großteils für private Nutzung da ist.
Kai_Iwanov ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 14:59   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Hast Dir das auch schriftlich bestätigen lassen?
Hm..das wäre eine Möglichkeit, aber auf der GEZ Homepage steht eindeutig, daß man zahlen muss, wenn man privat zwar schon zahlt, aber den PC, auch wenn nur nebengewerblich nutzt...

Grüße Mondmann
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 17:00   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
Wenn derjenige sich jetzt ein Radio oder einen TV in seinen Arbeitsbereich stellt, muss er diese auch eigentlich anmelden.
Bei mir gings nur um den PC der sich im selbem Raum befindet wie mein privates Radio und meinen privaten TV für die ich bereits zahle.

"Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist."

"Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für jedes herkömmliche Rundfunkgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich Rundfunkgebühren zahlen."

"Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden" (zu beachten: PrivatWOHNUNG nicht PrivatRÄUME)

Würde für mich heißen, wenn ich ein extra Arbeitszimmer habe. Wenn er im Wohnzimmer am PC sitzt, muss er die Geräte nicht doppelt anmelden. So zumindest verstehe ich das.
Wenn es falsch ist, darf man mich gerne korrigieren ^^

Geändert von Kai_Iwanov (02.03.2008 um 17:09 Uhr).
Kai_Iwanov ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 20:14   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Für mich ist kein Unterschied zwischen Privaträume und Privatwohnung.

Das erste Zitat steht meines Erachtens im Widerspruch zu den letzten beiden die ja eigentlich dasselbe aussagen, nur anders formuliert.

EDIT:
Das 1. Zitat sagt dasselbe. Es bezieht sich dabei auf gewerblich genutze Räume.
Das kannste auch genauer nachlesen.
So interpretiere ich das zumindest.

"Arbeitszimmer im Privathaushalt
Neuartige Rundfunkgeräte in nicht ausschließlich privat genutzten Arbeitszimmern sind zusätzlich gebührenpflichtig, wenn es sich um eine gewinnorientierte Tätigkeit für sich selbst oder einen Dritten handelt. Dies gilt nicht, wenn bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät (auch Autoradio) zur nicht privaten Nutzung angemeldet ist."

Diese Aussage heist für mich : zahlen.
Wobei da eindeutig "Arbeitszimmer" und nicht "Wohnzimmer" steht.
Also interpretationssache?

Am Besten ist, wie du sagst, anrufen.
Und dann schriftlich geben lassen sonst kommen die doch noch auf einen zu, garantiert.
Aber da Deine Arbeit ja "gewinnorientiert" zu sein scheint, musste blechen.
__________________
______________________________

Geändert von Mondmann (02.03.2008 um 20:20 Uhr).
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 19:17   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2006
Gidian macht alles soweit korrekt
Würde also bedeuten: Wenn ich weder TV noch Radio, sondern nur einen Computer habe, müsste ich diesen doppelt bezahlen - einmal für die private und einmal für die gewerbliche Nutzung. Den Sinn dahinter verstehe ich zwar nicht, aber das ist bei der GEZ ja auch nichts Neues.
Gidian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2008, 09:18   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
Georgx macht alles soweit korrekt
Gebühren der GEZ:

Anmeldung gewerblich
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein

Radio
Neuartiges Rundfunkgerät 5,52 EUR
Radio und neuartiges Rundfunkgerät

Die Kosten kann man wieder steuerlich geltend machen.
Es ruiniert einen nicht, ist aber auch wieder eine 'unnötige Ausgabe'

Gruss
Georg
Georgx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2008, 09:25   #10
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
Georgx macht alles soweit korrekt
Das Problem ist ja auch, das die GEZ Einsicht in die Daten haben darf, die man bei der Gewerbeanmeldung angibt. Das kann man auch nicht verhindern.
Und früher oder später stehen die vor der Türe.
Georgx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2008, 15:06   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Nun ich denke, wenn Du Dich anmeldest für ein Kleingewerbe (stehe übrigens auch kurz davor) und bei der GEZ anrufst werden die eh nach Lust und Laune entscheiden.

Als ich damals studiert habe, hatte ich natürlich einen Fernseher im Zimmer.
Mein Antrag auf befreiung wurde natürlich abgelehnt.
Grund:
Zitat:
Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch GEZ Gebühren zahlen.
Frechheit oder?

Daß ich das Auto brauche im zur Uni zu kommt und am Wochenende heimzufahren interessiert die nicht.

Aber zurück zum Thema:

Auf der einen Seite ist:

Zitat:
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
und auf der anderen:

Zitat:
18. Gewerbetreibende

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in nicht ausschließlich privat genutzten "Kraftfahrzeugen").
Bin ich denn als Kleingewerbetreibender in diesem Sinne ein Gewerbetreibender?
Ich habe keine Buchhaltung und bin in diesem Sinne kein Kaufmann.

Und nun?
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2008, 15:15   #12
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Noch ein Nachtrag: hier nachzulesen, relativ aktuell:

link hier

Das Wesentliche:

Zitat:
Sehr geehrter Fragesteller,

nach einer neuerlichen umfassenden Bearbeitung eines ähnlichen Falls, bin ich zu einem abweichenden Ergebnis gelangt. Die Gebührenfreiheit für Ihre gewerblich genutzten PCs besteht nur dann, wenn Sie ein herkömmliches Gerät im nicht ausschließlich privat genutzten Bereich angemeldet haben. Allein auf den Grundstückszusammenhang kommt es nicht an, sondern es ist erforderlich, dass wenigstens ein Gerät im gewerblichen Bereich angemeldet ist.

Ein Gerät müssen Sie demnach doch anmelden. Leider geht dies aus dem Gesetzestext nicht hervor, weshalb ich erst aufgrund umfangreicher Recherchen darauf gestossen bin.
Fazit: Du (und ich ) müssen zahlen!
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 09:48   #13
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Habe per Email bei der GEZ nachgefragt: zahlen!
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 12:55   #14
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig ein
Anhand dieser Haarspaltereien ist ist wieder offensichtlich, dass dieser Abzockerverein alles macht, um möglichst viele Leute schröpfen zu können..

.. Man denke nur an Bankautomaten - Ich glaube, es hackt..

.. Und dann mit der Begründung, das sei leider gesetzlich vorgeschrieben..



...Sorry, das ist mir, trotz des fehlenden Zusammenhang, so rausgerutscht
__________________
...Meine Meinung

1984
marc22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 13:12   #15
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Mondmann macht alles soweit korrekt
Ja und das war ganz toll:
Ich schrieb ne Email, habe meine zukünftige Situation genauestens erklärt.
Dann gings ein paar Wochen, dann kam ne Email mit auszügen aus dem was auf der Website der gez steht.
Also genau dasselbe, was ich schon gelesen habe.

Ich schrieb dann zurück mit der Bitte auf meine Situation einzugehen und nicht eine allgemeine Antwort zurückzugreifen.
Mir ist klar, was sich die Bearbeiterin dann gedacht hat.
(...der verursacht mir mehr als 5 min Arbeit, der darf zahlen....)
Ebenso war die Antwort der GEZ klar.

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxx,

der PC ist für Sie anmeldepflichtig.

Mit freundlichem Gruß
Gebühreneinzugszentrale
In diesem Falle muss ich nicht zahlen , denn ich habe keinen PC. Ich habe nen Mac
__________________
______________________________
Mondmann ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
GEZ Gebühren als Kleinunternehmer, auch wenn schon privat bezahlt wird? GEZ Gebühren als Kleinunternehmer, auch wenn schon privat bezahlt wird?
« Gez | Name für Onlineshop »

Stichworte
kleinunternehmer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:54 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67