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Alt 10.02.2008, 20:54   #1
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matel macht alles soweit korrekt

Gewerberaum


Hallo,

ich möchte ein neues Gewerbe anmelden ( ca. in 1/4 Jahr ). Als Gewerberaum möchte ich einen Kellerraum in der elterlichen Wohnung nutzen ( Eigentumswohnung der Eltern ). Meine Eltern würden mir diesen Kellerraum kostenlos zur Verfügung stellen.
Das schöne an diesem Raum ist, dass er auch über eine Außentreppe erreichbar ist ( Oder über das Treppenhaus ).
Gibt es da irgendwas rechtliches / steuerliches zu beachten?

MfG
M. Volkmann
matel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.02.2008, 23:38   #2
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fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Zwei Fragen:
(1) Für wen gibts was zu beachten? Für dich oder deine Eltern?
(2) Wohnst du im selben Haus bzw selben Wohnung?
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 17:57   #3
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Zitat:
Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
Zwei Fragen:
(1) Für wen gibts was zu beachten? Für dich oder deine Eltern?
(2) Wohnst du im selben Haus bzw selben Wohnung?
zu (1) Auf beiden Seiten. Muss ich etwas beachten, müssen meine Eltern etwas beachten ( Privater Keller / Gewerberaum )?

zu (2) nein, ich wohne weder im selben Haus und daraus folgt: weder in der selben Wohnung
matel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 12:08   #4
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eugenie macht alles soweit korrekt
das Gewerbe muss an der Adresse angemeldet werden, wo es ausgeübt wird: also Haus der Eltern. Ferner kann man dafür nichts absetzen, da nichts bezahlt wird.
Darf in dem Ort eine Gewerbe in einem Privathaus ausgeübt werden? Was ist das für ein Gewerbe und und und... - das nur mal so zum Überlegen.

E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 18:14   #5
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matel macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
das Gewerbe muss an der Adresse angemeldet werden, wo es ausgeübt wird: also Haus der Eltern. Ferner kann man dafür nichts absetzen, da nichts bezahlt wird.
OK, das ist klar aber:

Zitat:
Darf in dem Ort eine Gewerbe in einem Privathaus ausgeübt werden? Was ist das für ein Gewerbe und und und... - das nur mal so zum Überlegen.
E.
Keine Ahnung, ob an dem Ort in einem Privathaus ein Gewerbe ausgeübt werden darf ( meine Eltern wissen es auch nicht ).
Das Gewerbe soll "Computer und Netzwerktechnik" sein. Der Kellerraum soll als Büroraum und Minilager genutzt werden. Kundenverkehr ist eher selten, da "Vor Ort" alles besprochen/geregelt wird.
matel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 23:55   #6
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Wenn deine Eltern Eigentümer der Immobilie sind, müssen sie auch keinen Vermieter fragen, ob er eine gewerblichen Nutzung zustimmt.
Es sei denn, es gibt mehrere Eigentumswohnungen in dem Objekt. Dann gibts ja dafür auch eine Eigentümerversammlung. Könnte mir vorstellen, dass die ein Wort mitreden wollen, wenn da einer im Keller rumwerkelt und dabei auch noch Geld verdient.

Bleibt dann noch die Gemeinde, die kann bei einem reinen Wohngebiet ein Gewerbe untersagen. Aber bei deinem geplanten Kleingewerbe, sollte nichts dagegen sprechen. Anders wäre es, wenn du eine Schreinerei oder sowas aufmachen möchtest.

Steuerlich kann ich keine Aussagen machen. Deine Eltern gelten dann als Vermieter, da kann ich mir vorstellen, dass da was geht. Dazu sollten sie mal einen Steuerberater konsultieren.
Für dich wird es interessant, wenn du dieses Gewerbe als Haupterwerb betreibst. Dann kannst du die Kosten, welche durch dein "Büro" entstehen (Möbel, Strom, Reinigung etc), absetzen. Wenn es nur ein nebenberufliches Gewerbe ist, dann geht das nicht.

gruss, Karsten
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 10:05   #7
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eugenie macht alles soweit korrekt
warum soll man Ausgaben im Nebenberuf dienen, nicht absetzen können, das ist falsch!
Diese Ausgaben, die man natürlich auch haben und belegen muss, sind steuerlich abzugsfähig!!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 23:00   #8
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Stimmt, mein Fehler. Es gibt eine Regelung, dass Aufwendungen nur abgezogen werden können, wenn das Büro den Mittelpunkt der
gesamten Betätigung bildet. Diese Regelung gilt aber nur für häusliche Arbeitszimmer.

Als außerhäuslich gelten auch Keller, die keine direkte
Verbindung zur eigenen Wohnung haben. Und das ist ja hier der Fall.
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
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