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Alt 11.02.2008, 22:21   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
madgyver1 macht alles soweit korrekt

Einzelunternehmen - individueller Haftungsausschluss?


Hallo liebe Forenmitglieder,

bald sind Semesterferien und ich bin auf die Idee gekommen mein Hobbyistisches können dazu zu gebrauchen um mir etwas Geld zu verdienen. Da ich etwas Herstelle mit dem Ziel es gewinnbringend zu verkaufen usw. muss ich ein Gewerbe anmelden - und das wie im Betreff schon erwähnt als Einzelunternehmer. Ich habe vor, elektronische Bausätze (Nixie- und VFD Uhren, uC Evaluationsboard, Programmiergeräte, Wechselrichter etc....) zu Verkaufen. Ich stelle mir das so vor, das ich etwas entwerfe, einen Prototyp anfertige und diesen dann bei ebay Probehalber verkaufe um zu sehen ob Interesse an dem Artikel besteht (anzahl der beobachter, zuschlagshöhe im vergleich zu Produktionskosten von kleinserie - Nutzen - z.B. 50) um so die Rentabilität des Einzelproduktes zu schätzen. Eine nicht unwesentliche Frage steht aber noch immer im Raum. Für elektronische Geräte benötige ich theoretisch eine Betriebserlaugnis sprich TÜV, GS ggf. auch CE, allerdings alles viel zu teuer und noch bin ich kein Dipl. Ing.. Ich kann außerdem keine Gehäuse für die Fertig aufgebauten Platinen anbieten. Im Internet habe ich gesehen das einige Shops die ähnliches betreiben sich mit folgenden AGB Zusätzen scheinbar von jeglicher Haftung befreien.

Zitat:
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Bausätze nur von erfahrenen Hobby Elektronikern nachgebaut oder betrieben werden sollten. Des weiteren distanziere ich mich von eventuellen Schäden, die durch Nachbau oder Betrieb entstehen können.
Diese Seiten enthalten zum Teil Hinweise und Schaltungen, die als Beispiele dienen oder zum Nachbau anregen sollen. Einige der vorgestellten Geräte, Schaltungen etc. arbeiten mit Netzspannung.

Bei Aufbau, Inbetriebnahme oder bei Messungen und Reparaturen ist besondere Vorsicht walten zu lassen! Netzspannungen oder andere in Geräten vorkommende Spannungen können tödlich sein!

Der Nachbau der Schaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Funktionstüchtigkeit kann nicht garantiert werden, ebenso wenig die Eignung für bestimmte Einsatzzwecke. Der Anwender hat die Eignung für seinen Anwendungsfall selbst zu überprüfen und zu verantworten. Für Schäden, die während oder als Folge des Nachbaus oder Betriebs entstehen, übernehme ich keine Haftung, insbesondere - aber nicht ausschließlich - für Schäden, die aus mangelnder Fachkenntnis entstehen.


Sicherheitshinweis: Das Gerät steht unter Hochspannung und darf nur in geschlossenen, berührungssicheren Kunststoffgehäuse betrieben werden! Die VDE Bestimmungen sind zu beachten!
Rechtliches: Die Schaltungen sind ausschließlich zur privaten Verwendung freigegeben. Kommerzielle Nutzung der Schaltungen oder Software bzw. Teilen davon bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

Hinweis: Derjenige, der einen Bausatz fertig gestellt oder eine Baugruppe durch Erweiterung bzw. Gehäuseeinbau betriebsbereit macht, gilt nach DIN VDE 0869 als Hersteller und ist verpflichtet, bei der Weitergabe des Gerätes alle Begleitpapiere mitzuliefern und auch seinen Namen und Anschrift anzugeben. Geräte, die aus Bausätzen selbst zusammengestellt werden, sind sicherheitstechnisch wie ein industrielles Produkt zu betrachten……
Wie bzw. woher weiß ich jetzt mit Sicherheit, das mich niemand auf Schadenersatz verklagen kann weil ich oder einer meiner Zulieferer was falsch gemacht hat und dem Kunden das Wohnmobil in Flammen aufgeht? Irgendwas müssen sich die Verkäufer ja gedacht haben als sie diese Texte verfasst haben.

In diesem Sinne, Utile Dulci - Grüsse, Steven.
madgyver1 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.02.2008, 23:11   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Schreiben kann man viel. Ob einen das wirklich absichert kann nur ein Anwalt beurteilen, der sich auf dem Fachgebiet auskennt. Gewisse Zweifel habe ich dabei jedenfalls.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 23:23   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
madgyver1 macht alles soweit korrekt
Was für ein Anwalt wäre das denn? Welches Rechtsgebiet?
madgyver1 ist offline   Mit Zitat antworten
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