Zitat:
Zitat von anyta
Im Bezug auf das Produkt Stempel hätte ich vor unsachgemäßer Behadlung Angst: Wie jemand versucht den Stempel zu essen und muß ins Krankenhaus oder erstickt daran (es soll schließl.auch Leute geben die Tiere zu trocknen in die Mikrowelle stellen ;-) )
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gibt es diese bescheuerte Rechtssprechung nicht nur in den USA?
(Ich erinnere mich an das Urteil wegen dem "zu heißen" Kaffee bei MacDoof, wo Schmerzensgeld an den Kunden gezahlt werden musste - in Deutschland ist ein solches Urteil undenkbar!)
Für Süßigkeiten ist gerade eine Gesetzesänderung in Mache, wegen verschlucken der
Kleinteile durch
Kinder (!!!) beim Essen der Süßigkeit. Hintergrund sind da vor allem die Ü-Eier, aber sogar die dürfen bleiben, wie sie sind, weil Schokolade und Kleinteile durch die dazwischenliegende Plastikhülle getrennt sind.
Wenn also jemand meint, einen Stempel essen zu müssen, liegt das m.E. im Bereich der freien Persönlichkeitsentfaltung und nicht in der Haftung des Stempelverkäufers
Kann dir dein Lieferant dazu keine Auskunft geben? In erster Linie ist erst mal der Hersteller in der Verantwortung für seine Produkte, der Inverkehrbringer nur bei "grober Fahrlässigkeit".
Der Hersteller legt i.d.R. eine Bedienungsanleitung bei, die sollte rechtlich ok sein, das ist aber sein Job und nicht deiner!
Zitat:
Zitat von Rinaldo
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nicht wirklich, die sind zu groß, um gegessen zu werden
