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Alt 17.02.2008, 12:34   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2004
n0bbY macht alles soweit korrekt

Nach GmbH-Reform alle GmbH's gleich??


Hallo allerseits,

sollte es nun im 3. Quartal zur GmbH-Reform kommen, stellt sich für mich die Frage, mit welche Haftungskapital dann alle davor gegründeten Gesellschaften haften. Nehmen wir einmal an, ich gründe in diesem Monat eine GmbH mit 12.500 EUR Bareinlage. Nun kommt 3 Monate später die GmbH mit 10.000 EUR. Haftet dann meine GmbH nun über 25.000 EUR oder, aufgrund der Reform, nur noch mit 10.000 EUR?

Besten Dank
__________________
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
n0bbY ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.02.2008, 13:56   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von Guin
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Moin.
Eine GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermoegen.

In Zukunft ist die Mindesteinlage nur geringer.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 14:19   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2004
n0bbY macht alles soweit korrekt
Also bedeutet das für eine Gründung VOR der Reform, dass diese Gesellschaft mit 25.000 EUR haftbar gemacht werden kann?

Sehr unfair

Kurze Frage noch am Rande: Wenn die hälfte der Mindesteinlage vor Beginn der Eintragung eingebracht werden muss, bis wann sind dann die restlichen 50% zu erbringen?
__________________
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
n0bbY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 14:30   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von Guin
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Man darf nicht vergessen, dass es nur eine Mindesteinlage ist. Es kann also auch mehr "angelegt" werden.
Das hat nichts mit unfair zu tun, sondern ist eher eine Sache des Zweckes.

Ohne mich damit gut auszugekennen, wuerde ich behaupten, dass man das Kapital nach der Aenderung wieder aus der Firma ziehen kann (wobei man sicherlich einiges beachten muss).
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 15:22   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Guin Beitrag anzeigen
Moin.
Eine GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermoegen.

In Zukunft ist die Mindesteinlage nur geringer.
Zitat:
Zitat von n0bbY Beitrag anzeigen
Also bedeutet das für eine Gründung VOR der Reform, dass diese Gesellschaft mit 25.000 EUR haftbar gemacht werden kann?
Nein, wie Guin schon geschrieben hat, die GmbH haftet mit dem kompletten Gesellschaftsvermögen, nicht nur mit der Kapitaleinlage von 25.000€.

Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 17:55   #6
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Und bitte nicht vergessen, wenn eine GmbH "offensichtlich unterkapitalisiert" ist (was immer das dann auch im konkreten Beispiel heißt) können die Gesellschafter auch persönlich haftbar gemacht werden.
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