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24.02.2008, 22:56
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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Kleingewerbe - Kindergeld- und Halbwaisenrentenansprüche wahren?
Hallo,
ich habe vor einem halben Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und mache monatlich genau 459,89 Euro Gewinn - jeden Monat. Das hat den Grund, dass bei weiterem Verdienst meine Halbwaisenrente reduziert wird bzw. ich so langsam Gefahr laufe, diese Ansprüche zu verlieren, die ich gerne wahren möchte, falls ich das Gewerbe demnächst (kurz vorm Abi) doch etwas zurückschrauben möchte - schultechnisch.
Gibt es eine Möglichkeit, das Geld beispielsweise in eine Mini-GmbH (sofern diese denn kommt) fließen zu lassen? Also wie wäre die Sache zu beurteilen, wenn ich eine GmbH gründe, deren alleiniger Gesellschafter ich bin, und ich mir monatlich nur immer diese 459,89 Euro ausschütte - ginge das?
Wenn diese Beschränkung nämlich wegfallen würde, könnte ich monatlich momentan bereits etwa das doppelte verdienen.
Wie würde ich dann, gesetz den Fall, dass meine Vorstellung einigermaßen korrekt ist, in einigen Jahren an den restlichen Gewinn / also die für die GmbH gebildeten Gewinnrücklagen, kommen?
Wäre nett, wenn mir jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte.
Vielen Dank
H!X
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27.02.2008, 16:06
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Bedenke die Buchhaltungspflichten einer GmbH. Außerdem muss dann auf das Gehalt meines Wissens nach Lohnsteuer gezahlt werden.
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27.02.2008, 19:43
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von H!X
Gibt es eine Möglichkeit, das Geld beispielsweise in eine Mini-GmbH (sofern diese denn kommt) fließen zu lassen?
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Du kannst natürlich eine GmbH gründen, jedoch solltes du auch den dann entstehenden Aufwand nicht außer Acht lassen.
Momentan kostet das Grunden einer GmbH 25.000,- Einlage sowie die entstehenden Gebühren für Notar, Eintragung ins Handelsregister, etc.
Eine GmbH ist grnds. Buchführungspflichtig und muss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Eine EÜR ist nicht mehr möglich.
Weiter musst du auf ggf.l Gewerbesteuer und ggf. Körperschaftsteuer auf den Gewinn bezahlen.
Zitat:
Zitat von H!X
Also wie wäre die Sache zu beurteilen, wenn ich eine GmbH gründe, deren alleiniger Gesellschafter ich bin, und ich mir monatlich nur immer diese 459,89 Euro ausschütte - ginge das?
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Deine "Ausschüttungen" sind als Gehalt abzurechnen, so dass hierauf Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer anfällt. Weiter musst du ggf. Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen.
Zitat:
Zitat von H!X
Wie würde ich dann, gesetz den Fall, dass meine Vorstellung einigermaßen korrekt ist, in einigen Jahren an den restlichen Gewinn / also die für die GmbH gebildeten Gewinnrücklagen, kommen?
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Das wäre dann eine Gewinnausschüttung die auch versteuert werden muss, weiß gerade aber nicht so genau wie, meine es wären 25% Kapitalertragsteuer, da bin ich mir aber nicht so ganz sicher...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.02.2008, 13:02
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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hallo, vielen dank fuer die ausfuehrliche antwort. also faellt das rechtsformwechseln wohl weg.. gibt es eine moeglichkeit, um doch mehr arbeiten zu koennen oder muss ich wirtschaftlich denken und einfach so wenig arbeiten, dass ich unter dieser grenze bleibe? oder einfach ausreichend kosten produzieren, um die grenze einzuhalten? nur wie, ohne das geld zum fenster raus zu werfen?
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29.02.2008, 19:13
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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Wie würde es denn aussehen, wenn ich jetzt einen Laptop kaufen würde? Dürfte ich dann über längere Sicht gesehen mehr Gewinn machen, um ihn "abzuschreiben"?
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01.03.2008, 14:55
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von H!X
oder muss ich wirtschaftlich denken und einfach so wenig arbeiten, dass ich unter dieser grenze bleibe?
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Das wäre mein Vorschlag...
Zitat:
Zitat von H!X
oder einfach ausreichend kosten produzieren, um die grenze einzuhalten? nur wie, ohne das geld zum fenster raus zu werfen?
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Ohne Geld auszugeben kannst du auch keine Kosten produzieren...
Zitat:
Zitat von H!X
Wie würde es denn aussehen, wenn ich jetzt einen Laptop kaufen würde? Dürfte ich dann über längere Sicht gesehen mehr Gewinn machen, um ihn "abzuschreiben"?
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Nicht mehr Gewinn, aber mehr Einnahmen. Die Abschreibung für das Notebook kannst du als Betriebsausgabe geltend machen.
Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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