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Alt 28.02.2008, 12:33   #1
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lillydreams macht alles soweit korrekt
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Kleingewerbe Lohnveredelung nebenberuflich


Hallo zusammen,

ich bin im Begriff mir ein zweites Standbein im Bereich Lohnveredelung/Outsourcing aufzubauen. Über die Firma in der mein Freund arbeitet. Das ist ein Herrsteller von Büromaterial wie Anspitzer usw. Die haben in den letzten Jahren hauptsächlich über Heimarbeiter (zusammenbauen und Verpacken) gearbeitet, möchten davon jetzt aber weg und hauptsächlich mit kleineren Firmen zusammenarbeiten, die die Tätigkeiten ihrerseits selbst an Heimarbeiter oder Minijobber weitergeben.
Ich habe nun vor ein Kleingewerbe anzumelden. Was mich das kostet und welche Unterlagen und Papierkram auf mich zukommen habe ich in etwa schon in Erfahrung bringen können.
Es sind nur noch einige Unklarheiten bezüglich der ganzen Finanzamtsparte, der Mitgliedschaft bei der IHK und wie sich das mit meinem Hauptgehalt als kaufmännische Angestellte verträgt offen.

also:

1. Wenn ich beim Gewerbeamt die Anmeldung vorgenommen habe, bekomme ich einen weiteren Bogen vom Finanzamt auf dem ich festlegen kann, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt. Muss ich jetzt jeden Monat eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an das FA senden? oder wird das einmal jährlich mit meiner Einkommenssteuererklärung gemacht?

2. Wenn die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist, erhalte ich weiterhin Unterlagen von der IHK. Muss ich hier Mitglied werden? Und in welchem Rahmen wird sich der Beitrag bewegen?

3. Ich habe gehört, dass mein Einkommen, das ich mit der Selbständigkeit nebenberuflich verdiene nicht höher sein darf, als 80% meines Hauptgehaltes als Angestellte. Stimmt das? Ich konnte hierzu noch keinerlei Informationen finden.

Natürlich ist die längerfristige Planung so, dass ich das irgendwann - wenn die Testphase gut gelaufen ist - ausweiten und hauptberuflich machen möchte. Allerdings möchte ich solange meinen Hauptjob behalten und wenn , erstmal reduzieren auf halbtags, wenns besser wird, weil ich so die Leistungen zu Krankenversicherung und Sozialversicherung usw. noch nicht selbst übernehmen müsste.

Ist das irgendwie illegal oder ist das durchaus ein Weg den man gehen kann ohne irgendwo anzuecken.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen meine Bedenken zu beseitigen.

Vielen Dank schon mal jetzt für eure Hilfe.

lillydreams
__________________
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Alt 05.03.2008, 13:14   #2
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Nürnberg
lillydreams macht alles soweit korrekt

Schade....:-(


kann mir wohl keiner helfen...oder hab ich was falsch angeklickt oder eingegeben?

Wäre toll wenn mir einfach jemand grundlegende Tips geben könnte zur Anmeldung von Kleingewerbe neben dem HAuptberuf und was ich auf dem weg in die spätere selbständigkeit beachten sollte. Speziell Versicherungstechnisch und was das finanzamt angeht. das sind die beiden bereiche die mir am meisten kopfzeerbrechen machen weil sie so umfang reich sind.

Vielleicht kann mir auch einfach jemand einen tip geben wo ich mir diese Informationen bzw. einen Überblick darüber verschaffen kann.

gruß
ich
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Alt 05.03.2008, 13:23   #3
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