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Alt 03.03.2008, 11:29   #1
TP-Junior
 
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Fred47 macht alles soweit korrekt

Verlustfortschreibung


Hallo, ich habe da zwei Fragen:

Frage 1) Wie lange kann ich als Kleinunternehmer Verluste auf die folgenden Monate weiter übertragen ?

Frage 2) Wenn ich mein Fahrzeug ins Betriebsvermögen übernehme, muss ich das Finanzamt darüber vorher informieren ?

Für sachverständige Antworten wäre ich dankbar.

Fred
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Alt 03.03.2008, 14:44   #2
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Hi,

also zu 1.)
Deinen Verlust ermittelst du ja jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit den Anlagen EÜR und GSE. Der Verlust aus Gewerbebetrieb ist so lange vorzutragen, bis er mit Gewinnen aus Gewerbebetrieb verrechnet werden kann. ABER VORSICHT: Wenn du nur Verluste machst, dann kann das Finanzamt Liebjaberei unterstellen und die Verluste (auch rückwirkend) aberkennen.

zu 2.)
Nein, wenn du das Fahrzeug im Jahr 2008 in das BV einlegen willst, dann sieht das Finanzamt dies wenn du die Steuererklärung für 2008 einreichst. Aber auch hier wieder Vorsicht: Das Fahrzeug muss überwiegend (betriebliche Nutzung > 50%)betrieblich genutzt werden, sonst ist es zwinged dem Privatvermögen zuzuordnen!

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 03.03.2008, 17:46   #3
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Registriert seit: Jul 2007
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Fred47 macht alles soweit korrekt
Danke Matthias,
es ist ja gerade so, daß ich als Kleinunternehmer nun seid einem Jahr zum ersten Mal schwarz schreibe.
Weil aber nun die Auftragslage immer besser geworden ist, muss ich mein Fahrzeug ja ins Betriebsvermögen aufnehmen, weil die betrieblichen Fahrleistungen meine privaten weit übersteigen.
Nun habe ich das Auto schätzen lassen ( noch 6875,00 € ) und möchte es noch über 2 Jahre abschreiben, also 286 € jeden Monat.
Dazu dann noch die Betriebskosten und deshalb könnte es hin und wieder knapp werden mit der Gewinnausschüttung, ha, kleiner Scherz.
Also, vielen Dank nochmals,
vieleicht werde ich ja doch noch mal so ein richtiger Unternehmer, ha ha.
Lieben Gruß
Fred
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Alt 03.03.2008, 18:27   #4
TP-Moderator
 
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Du musst aber, wenn das Fahrzeug in deinem Betriebsvermögen ist, die private Nutzung versteuern. Entweder mit 1% vom Brutto-Listen-Neupreis pro Monat oder aber die per Fartenbuch festgestellten privaten Fahrten.

Du Musst das Fahrzeug auch nicht in das BV einlegen, kannst auch weiterhin 0,30€ pro gefahrenen Kilometer als Dienstreise geltend machen.

Gruß,
Matthias
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Alt 03.03.2008, 23:10   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Dülmen
Fred47 macht alles soweit korrekt
Hallo Matthias,
genau das mit den 30 cent geht eben nicht mehr.
Hab ich ja nun das erste Jahr über gemacht.

Dazu muss ich aber wohl erst mal etwas genaueres sagen.

Ich bin nun 60 Jahre alt und seit die Fa. 2005 geschlossen wurde, arbeitslos.

Weil ich nun nicht einfach nur Harz4 beziehen möchte und auch dachte, daß ich doch noch etwas kann, habe ich mir vor einem Jahr einen Gewerbeschein geholt und wüte seither als Kleingewerbetreibender.
Bei der ARGE lege ich monatlich mein Betriebsergebnis vor.
Im Februar nun, bei der Vorlage der Januarabrechnung, mit der ich voller Stolz dort aufgekreuzt bin, weil ich zum ersten Mal im Plus war und obendrein wegen der zur Zeit guten Beschäftigungslage im Februar noch Besseres ankündigen konnte,
hat man mir dort mitgeteilt, daß ab 1 Januar andere Regeln gelten.
Ich darf nun nicht mehr 30 cent unter Ausgaben buchen, sondern darf nur noch 10 cent geltend machen.
Lieber Freund, da ich das Fahrzeug nicht nur für einen Arbeitsweg benötige, sondern wegen meiner Tätigkeit als externer Bauleiter das Auto praktisch als Arbeitsgerät einsetzen muss, bin ich bei dieser Sachlage eigentlich nicht mehr in der Lage, diese Tätigkeit weiter zu betreiben.
Ich kann doch nicht zwei Drittel dieser Fahrtkosten aus eigener Tasche bezahlen, da ist doch nix drin !
Eigentlich kommt man doch schon mit 30 cent nicht hin.
Na ja, wegen der besseren Auftragslage und den damit verbundenen wesentlich höheren Fahrleistungen ginge das eh nicht mehr, Auto muss also ins Betriebsvermögen.

Aber sag mal, da sitzt irgendwo so ein Typ herum und greift sich einfach so willkürlich aus der Luft"Wer hier unterstützt wird, der darf nur noch 10 cent ansetzen."
Toll sowas, hm ?
Wie gesagt, Moralsteigerung geht irgendwie anders, glaub ich.
Also, Gruß bis bald,
Fred
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