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03.03.2008, 18:48
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
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Mahnungen erstellen
Abend
Ich hab ne Frage zum Thema Mahnungen. Ich würde das gerne so machen:
Ich gebe den Kunden meist eine Woche Zeit, die Rechnung zu überweisen. (Bei mir werden die Rechnungen nach 2 Wochen abgebucht).
Sollte 1-2 Tage nach der Frist für den Kunden kein Geldeingang gebucht worden sein, so sende ich die erste Mahnung mit 1,50,-€ (Porto und Sonstiges Auslagen). Hier sollte der Kunde die Rechnung möglichst noch am selben Tag (bei erhalt der Mahnung) den Betrag überweisen.
Sollte 1-2 Tage nach der Frist für den Kunden kein Geldeingang gebucht worden sein, so sende ich die zweite Mahnung per Einschreiben mit 1,50,-€ Gebühr (Porto und sontiges Auslagen) zzgl. Einschreibgebühren der Post. Hier sollte der Kunde die Rechnung möglichst noch am selben Tag (bei erhalt der Mahnung) den Betrag überweisen.
Sollte 1-2 Tage nach der Frist für den Kunden kein Geldeingang gebucht worden sein, so sende ich die dritte Mahnung per Einschreiben mit 1,50,-€ Gebühren (Porto und sonstiges Auslagen) zzgl. Einschreibgebühren der Post. Die dritte Mahnung erfolgt meist dann, wenn ich auch bereits in Zahlungsverzug bin und ich somit meine erste Mahnung von der Firma erhalten habe. Hierbei wird eine Mahngebühr von ca. 8,00,-€ erhoben, welche ich dem Kunden weiterleiten will.
Zusammenfassung:
1. Mahnung: 1,50,-€ Mahngebühren (Porto und weitere Auslagen)
2. Mahnung: 1,50,-€ Mahngebühren, Einschreibgebühren
3. Mahnung: 1,50,-€ Mahngebühren, Einschreibgebühren, weitergeleitete Mahngebühren an mich
Und noch eine Frage:
Was kann ich tun, wenn nach der dritten Mahnung noch kein Geldeingang verbucht wird????
Vielen Dank im voraus an die fleissigen leser und schreiber.
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03.03.2008, 19:01
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wie du das letzlich machst, ist imho deine Entscheidung.
Was ich nicht ganz verstehe... was deine eigener Zahlungsverzug damit zu tun hat?
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03.03.2008, 20:01
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Wie dorintia schon sagte, Dein eigener Zahlungsverzug gegenüber dem Lieferanten kann dem Endekunden *piep*egal sein. (Eigene Anmerkung dazu: Wenn Deine Kapitaldecke wirklich so dünn ist fliegst Du früher oder später gewaltig auf die Schautze).
Als nächster rechtlicher Schritt bleibt Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid bzw. die Beauftragung eines Inkassobüros.
Was ich allerdings denke ist, dass Du die Zahlungsziele generell überdenken solltest. Eine Woche bei Zahlung auf Rechung ist eigentlich sehr knapp bemessen, üblich sind 2 Wochen oder gar 4 Wochen. Gerade bei Gaschäftskunden geht das aufgrund der internen Prozesse auch einfach nicht schneller und die Mahngebühren bekommst Du da idR auch nicht (Nur so aus persönlicher Erfahrung, unsere Buchhalterin sagt zu sowas immer nur "bei denen geht das doch auch nicht schneller, wenn die die Mahngebühren wirklich wollen müssen sie schon herkommen und sie abholen...). Auch bei Privatkunden sind 7 Tage sehr knapp, wenn man unter der Woche beispielsweise mal ein paar Tage geschäftlich weg ist... . Zumal: Ab welchem Datum rechnest Du? Bestellung, Ausstellung der Rechnung oder Zustellung der Lieferung incl. Rechnung?
Eine Zahlungsaufforderung von "1 oder 2 Tagen" in einer Mahnung ist dann erst recht ein Witz, zumal dieses Zahlungsziel offensichtlich nicht durchführbar ist, oftmals schon alleine wegen der Laufzeiten einer Banküberweisung.
Wenn Du das Geld so dringend brauchst, verlange Vorkasse. Wenn Du Rechnung anbietest solltest Du dich auch an die üblichen Zahlungsziele halten, sprich min. 2 Wochen, und nicht gleich durchdrehen, wenn es 3 dauert. Mit überhasteten Mahnungen bist Du die Kunden schnell los, die Du mühsam zusammengesammelt hast.
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04.03.2008, 18:35
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Nürnberg
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Ich bin selbstständiger Vertriebspartner eines Networkmarketings. Ich habe meine Zahlungsziele deshalb so knapp bemessen, da mir nach 2 Wochen die Rechnung meiner bestellten Ware abgebucht wird. In der Regel zahlen die Kunden sowieso Bar bei der Übergabe der Ware. Ab einem Bestellwert von ca. 50,00,-€ stelle ich gerne mal einen Überweisungsschein aus. Mein Zahlungsverzug hat sehr viel damit zu tun. Für dieses Geschäft, habe ich natürlich kein Kapital, denn wenn der Kunde bestellt, dann bestell auch ich die Ware erst. Sobald aber der Kunde bei mir in Zahlungsverzug gerät, gerate somit auch ich in Zahlungsverzug bei meiner Networkfirma.
Wie gesagt, meine Rechnung wird nach 2 Wochen abgebucht, sollte dies nicht möglich sein, erhalte ich einen Mahnbescheid mit ca. 8,00,-€ Gebühren.
Meine Zahlungsfristen gelten natürlich ab Erhalt der Rechnung bzw. Mahnung. Wegzeitend der Post und Bank (in der Regel jeweils 1 Werktag) werden natürlich berücksichtigt.
Bsp.
Erhalt der Rechnung 26.03. / Frist 04.03.
Sollte am 06.04. kein Geldeingang gebucht worden sein, erfolgt die 1. Mahnung, diese erhält der Kunde am 07.04. Der Mahnung zufolge sollter der Kunde die Forderung noch am selben Tag begleichen. Am 11.04. würde dann die 2. Mahnung folgen. usw.......
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04.03.2008, 22:55
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wie geschrieben... im Endeffekt musst du das wissen, deine Entscheidung ob du den Kunden Service und Kundenfreundlichkeit entgegen bringst oder ob du gut darauf (Kundenbindung) verzichten kannst.
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08.03.2008, 10:11
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Es ist zwar schon einmal angesprochen worden, aber dein eigener Zahlungsverzug ist nicht unbedingt zur Weitergabe an deinen Kunden geeignet/gerechtfertigt. Wenn Du selbst in Zahlungsverzug schliederst, kann dein Kunde doch nichts dafür....
imho ist 1 Tag für eine Bank überweise sehr!!! knapp bemessen. Probier es doch mal selbst aus. Überweise deinem Freund o. Bekannten 1 Euro.........abends um 19:30 Uhr und frag ihn ob er es am nächsten Tag um 11 Uhr auf seinem Konto hat. Wenn das klappt.....verrrate mir bitte deine Bank, so eine schnelle Suche ich noch!!!
Grüß
DK
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08.03.2008, 17:43
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von flyingbarbar
Wenn das klappt.....verrrate mir bitte deine Bank, so eine schnelle Suche ich noch!!!
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Sparkassen und Volksbanken sind inzwischen in der Tat sehr flott. Auf meinem Privaten Konto bei der 1822direkt habe ich eine Überweisung von einem Bekannten von einer anderen Sparkasse schon mal am gleichen Tag auf dem Konto gehabt (!), auf meinem Geschäftskonto bei der Volksbank Eisenberg sind Überweisungen, die von Sparkassen und Volksbanken kommen idR auch am Folgetag da. Bremsen tun meinen Erfahrungen zu Folge meistens die privaten Häuser, insbes. Dresdner, Postbank und Deutsche Bank.
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08.03.2008, 17:53
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Ja richtig, meine Antwort war eher anders gemeint.
Wollte ausdrücken wenn ich z.b. morgens in der Post ne Mahnung haben sollte, ich bis 18 Uhr arbeite und mich dann um 21 Uhr an den PC setze zum überweisen.....dann ist der Rechungslauf bei der Bank wohl schon gelaufen, also wird erst am nächsten Tag gebucht.
Wenn ich es per Papierformular überweise, komme ich vllt. erst 4 Tage später zur Bank....
Wie auch immer  Ich finde Mahnzeiten/-fristen von 1-2 Tagen sehr knapp. Ich persönlich vergraule mir so meine Kunden nicht....
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10.03.2008, 17:34
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von Kuehni
Bsp.
Erhalt der Rechnung 26.03. / Frist 04.03.
Sollte am 06.04. kein Geldeingang gebucht worden sein, erfolgt die 1. Mahnung, diese erhält der Kunde am 07.04. Der Mahnung zufolge sollter der Kunde die Forderung noch am selben Tag begleichen. Am 11.04. würde dann die 2. Mahnung folgen. usw.......
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Hallo !
Ich würde so ein Zahlungziel als Frechheit empfinden und den Anbieter wechseln! Zahlungsziel von 1 Woche ist extrem knapp, denke an Postweg und interne Bearbeitung beim Kunden - und dann noch Überweisungslaufzeiten. Nicht jeder Kunde nutzt Onlinebanking. Nach 2 Tagen Verzug eine Mahnung zuzusenden würde mich als Kunden mehr sauer machen...
Wie schon von den Vorrednern angemerkt: Dein Zahlungsziel bei Deinem Vorlieferanten ist dem Endkunden egal - Du sollest Deine Finanzierung überdenken.
Gruss
DTP
__________________
Gruss
d_T_P !
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