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Alt 11.03.2008, 20:18   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
nahsihorst macht alles soweit korrekt

Gbr Konzertorganisation


Hallo!

Ich organisiere mit einem Kollegen 3x im Jahr ein Konzert. Aktuell sind wir eine Gbr, allerdings habe ich ein paar Fragen.

1.) Unsere "Absicht" ist die Förderung der Jungendkultur, die Gbr hat ihr eigenes Konto, auf dem sich natürlich auch ein finanzieller Überschuss ansammeln kann (der sich aber auch aufbrauchen kann). Müssen wir ein Gewerbe anmelden?

2.) Ausschank von Getränken, etc. läuft z.Z. über ehrenamtliche Helfer. Irgendwann wollen wir denen aber auch eine (kleine) finanzielle Entlohnung zukommen lassen. Wie macht man das korrekt?

3.) Wenn wir Überschuss erwirtschaften und davon einen Teil an uns auszahlen wollen würden, wie muss das laufen.

4.) Wir leben zu einem großen Teil von Sponsoren, die eine Rechnung haben wollen. Müssen wir also ein Gewerbe anmelden?

5.) Was müssen wir im endeffekt versteuern?

Gruß
nahsihorst ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.03.2008, 23:33   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
3.) Wenn wir Überschuss erwirtschaften und davon einen Teil an uns auszahlen wollen würden, wie muss das laufen.
Das geht bei dieser Rechtsform nicht. Alles was "über" bleibt ist euer Gewinn.

Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
4.) Wir leben zu einem großen Teil von Sponsoren, die eine Rechnung haben wollen. Müssen wir also ein Gewerbe anmelden?
Ja.

Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
5.) Was müssen wir im endeffekt versteuern?
Euren Gewinn.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 01:13   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich organisiere mit einem Kollegen 3x im Jahr ein Konzert. Aktuell sind wir eine Gbr, allerdings habe ich ein paar Fragen.

1.) Unsere "Absicht" ist die Förderung der Jungendkultur,
Wenn Ihr _wirklich_ nur das wollt, gründet einen Verein. Kümmert Euch um die Anerkennung als 'gemeinnützig', dann könnt Ihr Euren Sponsoren auch Spendenbescheinigungen ausstellen.

Allerdings ist dann auch nichts mit "Überschüsse" an Euch selbst auszahlen usw.

Von daher: Ja, Ihr müsst ein Gewerbe anmelden.

copy
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Alt 12.03.2008, 03:35   #4
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Wenn Ihr _wirklich_ nur das wollt, gründet einen Verein. Kümmert Euch um die Anerkennung als 'gemeinnützig', dann könnt Ihr Euren Sponsoren auch Spendenbescheinigungen ausstellen.

Allerdings ist dann auch nichts mit "Überschüsse" an Euch selbst auszahlen usw.
das war auch mein Gedanke, so machen wir das seit guten 20 Jahren ... ist dann aber wirklich "Kulturförderung" und Essig mit Kohle verdienen, beides zusammen ist schwierig

macht aber auch ohne Kohle zu verdienen wirklich Spaß
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2008, 14:44   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
nahsihorst macht alles soweit korrekt
Um meinen alten Thread noch mal aus der Grube zu holen.

Wenn wir kein Geld an uns auszahlen wollen, wie verhält es sich dann?

V.A. die Frage von freiwilligen Helfern ist interessant. Müssen wir dann überhaupt eine Steuererklärung machen?
nahsihorst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2008, 15:24   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
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Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
Um meinen alten Thread noch mal aus der Grube zu holen.

Wenn wir kein Geld an uns auszahlen wollen, wie verhält es sich dann?
Wie verhält sich _was_ dann? Gewinne sind zu versteuern. Immer noch.

Zitat:
V.A. die Frage von freiwilligen Helfern ist interessant.
Und welche Frage ist das?

Zitat:
Müssen wir dann überhaupt eine Steuererklärung machen?
Wann "dann"?

Dir sind doch die zwei Möglichkeiten aufgezeigt worden. Entweder Verein gründen oder Gewerbe anmelden. Daran hat sich in den letzten drei Monaten nichts geändert. Und daran ändert sich auch nichts, wenn Du in drei Monaten noch mal fragst ...

copy
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Alt 11.06.2008, 15:34   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
nahsihorst macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Und welche Frage ist das?
Zitat:
Zitat von nahsihorst
2.) Ausschank von Getränken, etc. läuft z.Z. über ehrenamtliche Helfer. Irgendwann wollen wir denen aber auch eine (kleine) finanzielle Entlohnung zukommen lassen. Wie macht man das korrekt?
nahsihorst
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Alt 11.06.2008, 16:21   #8
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Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
2.) (...) Wie macht man das korrekt?
In Eurem jetzigen Schwebezustand macht man das überhaupt nicht korrekt. Gründet einen Verein oder meldet ein Gewerbe an.

copy
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Alt 11.06.2008, 16:57   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
nahsihorst macht alles soweit korrekt
Gut, und wenn wir jetzt ein Gewerbe angemeldet hätten, als Kleinunternehmer mit einer EÜR am Ende des Geschäftsjahres:

Wie würde man es dann Korrekt machen um Leute gering zu Entlohnen. Also nur eine Aufwandsentschädigung. Als Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte der Beschäftigten?
nahsihorst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2008, 20:28   #10
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von nahsihorst Beitrag anzeigen
Gut, und wenn wir jetzt ein Gewerbe angemeldet hätten, als Kleinunternehmer mit einer EÜR am Ende des Geschäftsjahres:

Wie würde man es dann Korrekt machen um Leute gering zu Entlohnen. Also nur eine Aufwandsentschädigung.
Eine Aufwandsentschädigung soll einen nachweisbaren Aufwand entschädigen (daher der Name), der im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstanden ist, also Fahrtkosten, die Miete für einen Raum, etc.

Zitat:
Als Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte der Beschäftigten?
Nach Deinen Angaben geht es ja um drei Gelegenheiten im Jahr, dann ist das einfachste die "kurzfristige Beschäftigung": http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsr...ung38587.html#

copy
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