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11.03.2008, 20:18
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Gbr Konzertorganisation
Hallo!
Ich organisiere mit einem Kollegen 3x im Jahr ein Konzert. Aktuell sind wir eine Gbr, allerdings habe ich ein paar Fragen.
1.) Unsere "Absicht" ist die Förderung der Jungendkultur, die Gbr hat ihr eigenes Konto, auf dem sich natürlich auch ein finanzieller Überschuss ansammeln kann (der sich aber auch aufbrauchen kann). Müssen wir ein Gewerbe anmelden?
2.) Ausschank von Getränken, etc. läuft z.Z. über ehrenamtliche Helfer. Irgendwann wollen wir denen aber auch eine (kleine) finanzielle Entlohnung zukommen lassen. Wie macht man das korrekt?
3.) Wenn wir Überschuss erwirtschaften und davon einen Teil an uns auszahlen wollen würden, wie muss das laufen.
4.) Wir leben zu einem großen Teil von Sponsoren, die eine Rechnung haben wollen. Müssen wir also ein Gewerbe anmelden?
5.) Was müssen wir im endeffekt versteuern?
Gruß
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11.03.2008, 23:33
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von nahsihorst
3.) Wenn wir Überschuss erwirtschaften und davon einen Teil an uns auszahlen wollen würden, wie muss das laufen.
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Das geht bei dieser Rechtsform nicht. Alles was "über" bleibt ist euer Gewinn.
Zitat:
Zitat von nahsihorst
4.) Wir leben zu einem großen Teil von Sponsoren, die eine Rechnung haben wollen. Müssen wir also ein Gewerbe anmelden?
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Ja.
Zitat:
Zitat von nahsihorst
5.) Was müssen wir im endeffekt versteuern?
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Euren Gewinn.
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12.03.2008, 01:13
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von nahsihorst
Hallo!
Ich organisiere mit einem Kollegen 3x im Jahr ein Konzert. Aktuell sind wir eine Gbr, allerdings habe ich ein paar Fragen.
1.) Unsere "Absicht" ist die Förderung der Jungendkultur,
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Wenn Ihr _wirklich_ nur das wollt, gründet einen Verein. Kümmert Euch um die Anerkennung als 'gemeinnützig', dann könnt Ihr Euren Sponsoren auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
Allerdings ist dann auch nichts mit "Überschüsse" an Euch selbst auszahlen usw.
Von daher: Ja, Ihr müsst ein Gewerbe anmelden.
copy
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12.03.2008, 03:35
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von copy
Wenn Ihr _wirklich_ nur das wollt, gründet einen Verein. Kümmert Euch um die Anerkennung als 'gemeinnützig', dann könnt Ihr Euren Sponsoren auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
Allerdings ist dann auch nichts mit "Überschüsse" an Euch selbst auszahlen usw.
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das war auch mein Gedanke, so machen wir das seit guten 20 Jahren ... ist dann aber wirklich "Kulturförderung" und Essig mit Kohle verdienen, beides zusammen ist schwierig
macht aber auch ohne Kohle zu verdienen wirklich Spaß 
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11.06.2008, 14:44
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Um meinen alten Thread noch mal aus der Grube zu holen.
Wenn wir kein Geld an uns auszahlen wollen, wie verhält es sich dann?
V.A. die Frage von freiwilligen Helfern ist interessant. Müssen wir dann überhaupt eine Steuererklärung machen?
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11.06.2008, 15:24
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von nahsihorst
Um meinen alten Thread noch mal aus der Grube zu holen.
Wenn wir kein Geld an uns auszahlen wollen, wie verhält es sich dann?
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Wie verhält sich _was_ dann? Gewinne sind zu versteuern. Immer noch.
Zitat:
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V.A. die Frage von freiwilligen Helfern ist interessant.
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Und welche Frage ist das?
Zitat:
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Müssen wir dann überhaupt eine Steuererklärung machen?
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Wann "dann"?
Dir sind doch die zwei Möglichkeiten aufgezeigt worden. Entweder Verein gründen oder Gewerbe anmelden. Daran hat sich in den letzten drei Monaten nichts geändert. Und daran ändert sich auch nichts, wenn Du in drei Monaten noch mal fragst ...
copy
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11.06.2008, 15:34
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von copy
Und welche Frage ist das?
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Zitat:
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Zitat von nahsihorst
2.) Ausschank von Getränken, etc. läuft z.Z. über ehrenamtliche Helfer. Irgendwann wollen wir denen aber auch eine (kleine) finanzielle Entlohnung zukommen lassen. Wie macht man das korrekt?
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nahsihorst
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11.06.2008, 16:21
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von nahsihorst
2.) (...) Wie macht man das korrekt?
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In Eurem jetzigen Schwebezustand macht man das überhaupt nicht korrekt. Gründet einen Verein oder meldet ein Gewerbe an.
copy
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11.06.2008, 16:57
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Gut, und wenn wir jetzt ein Gewerbe angemeldet hätten, als Kleinunternehmer mit einer EÜR am Ende des Geschäftsjahres:
Wie würde man es dann Korrekt machen um Leute gering zu Entlohnen. Also nur eine Aufwandsentschädigung. Als Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte der Beschäftigten?
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11.06.2008, 20:28
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von nahsihorst
Gut, und wenn wir jetzt ein Gewerbe angemeldet hätten, als Kleinunternehmer mit einer EÜR am Ende des Geschäftsjahres:
Wie würde man es dann Korrekt machen um Leute gering zu Entlohnen. Also nur eine Aufwandsentschädigung.
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Eine Aufwandsentschädigung soll einen nachweisbaren Aufwand entschädigen (daher der Name), der im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstanden ist, also Fahrtkosten, die Miete für einen Raum, etc.
Zitat:
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Als Arbeitgeber per Lohnsteuerkarte der Beschäftigten?
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Nach Deinen Angaben geht es ja um drei Gelegenheiten im Jahr, dann ist das einfachste die "kurzfristige Beschäftigung": http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsr...ung38587.html#
copy
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