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Alt 11.03.2008, 22:29   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: hamburg
ck0nce macht alles soweit korrekt

Elternzeit, gewerbeschein und Einkommensteuer


Hallo Ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen ich habe zar schon mit ungefähr 1 mio menschen gesprochen aber irgendwie kommt irgendwoher immer noch wieder was neues was ich nicht so recht erbaulich finde.

Also kurze vorgeschichte:
Ich habe zwei Kinder bekommen 04 und 06, Elternzeit eingereicht bis 11/09. So nun möchte ich mich aber gerne ein wenig sinnvoll betätigen und dachte mir ich näh ein paar kuscheltücher und Decken für Babys naja da ich vor 15 Jahren schon mal einen gewerbeschein hatte und das für einen freelancer Job bei einer Kosmetikfirma und da nichts machen musste dachte ich das ist diesmal auch so nichts da. Also ich muss mitglieb bei der HWK werden 107 euro aufnahme und 20 Euro gewerbeschein, dann freistellen lassen von der Berufsgenossenschaft und nun habe ich heute noch gehört das ich Einkommensteuer abführen muss. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird, bzw was das für auswirkungen auf das Gehalt meines Mannes haben wird. Also im mittel gerechnet denke ich so 100 Euro im Monat, ohne vorher materialkosten abzuziehen und werbungskosten und und und...also vielleicht ein reingewinn von 40-50 euro im monat. Ansonsten keine weiteren einnahmen außer Kindergeld. In wiefern kann mein Arbeitgeber was dagegen haben und was können noch an kosten auf mich zukommen. Von der TK weiss ich das ich 300 euro im monat dazuverdienen darf. Und aus einem anderen Forum hat mir jemand gesagt, das mein arbeitgeber eigentlich nichts gegen einen MInijob bzwe einen gewerbeschein haben darf und das nicht ablehen darf solange ich unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibe. In wiefern spielt der Freibetrag von mir und meinem Mann eine rolle. Ich bitte um dringende Hilfe da ich so langsam im Sumpf versinke.

Lg Caro
ck0nce ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.03.2008, 23:06   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von ck0nce Beitrag anzeigen
Also ich muss mitglieb bei der HWK werden 107 euro aufnahme
Entweder im Internet nachgucken wieviel Beitrag die ab welchen Gewinnen haben wollen oder einfach mal anrufen.

Zitat:
Zitat von ck0nce Beitrag anzeigen
dann freistellen lassen von der Berufsgenossenschaft
Wenn das möglich ist... kann man auch bei der entsprechenden BG recherchieren.

Zitat:
Zitat von ck0nce Beitrag anzeigen
und nun habe ich heute noch gehört das ich Einkommensteuer abführen muss. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird, bzw was das für auswirkungen auf das Gehalt meines Mannes haben wird.
Sicherlich musst du deinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Wieviel da zu zahlen ist, hängt von euren pers. Faktoren ab. Am Gehalt deines Mannes ändert sich nichts, dein Gewinn wird normalerweise mit der jährlichen EkSt.-Erklärung mit versteuert - ihr seid ja sicherlich zusammen veranlagt.

Zitat:
Zitat von ck0nce Beitrag anzeigen
Ansonsten keine weiteren einnahmen außer Kindergeld.
Kein Anspruch auf Elterngeld? Dann wird auf jeden Fall jeder Euro deines Gewinns versteuert werden. Da würde ich ganz genau in die Einkommensteuertabellen gucken ob man mit diesen 50 Euro eine Stufe des Steuersatzes überschreiten würde und somit auf eure gesamten Einkünfte eine höhere Steuer fällig werden würde.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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