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14.03.2008, 10:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Karlsruhe
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Ingenieurbuero Entwicklung und Verkauf
Halllo Zusammen,
seit längerem beschäftige ich mich privat mit der Entwicklung von kleinen Schaltungen für Hobbyelektroniker. Diese möchte ich jetzt in einem Onlineshop anbieten und verkaufen.
Dazu möchte ich ein Gewerbe anmelden. Hier fängt eine gewisse Unsicherheit schon an: Wie soll ich die angemeldete Tätigkeit ( Punkt 16 ) angeben ?
z.B. Ingenieurbüro Entwicklung und Verkauf von Hobby-Elektronikschaltungen?
Muss ich Import/Export angeben, wenn ich meine Waren z.B. auch in die Schweiz verkaufen will ?
Der Umsatz wird eher klein sein. Deshalb möchte ich vermeiden, als Vollkaufmann zu gelten, da ich annehme, dass das mit ziemlich viel Aufwand und Kosten verbunden ist. Zusätlich wird man bei Rechtsstreitigkeiten härter angepackt, während man mit der Kleinunternehmerregelung juristisch einen "Dummenbonus" erhält.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll, da ich damit ja auf die wegfallende Mehrwertssteuer bei meine Anfangsinvestitionen verzichte.
Falls ich die Kleinunternehmerregelung nicht mache, rutsche ich dann automatisch in die Sparte "Vollkaufmann"?
Fragen über Fragen, vielleicht weiss von euch jemand Rat.
Gruß,
Christoph
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14.03.2008, 11:28
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von chring
Halllo Zusammen,
seit längerem beschäftige ich mich privat mit der Entwicklung von kleinen Schaltungen für Hobbyelektroniker. Diese möchte ich jetzt in einem Onlineshop anbieten und verkaufen.
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Willst Du diese Schaltungen auch bauen oder nur verkaufen?
Zitat:
Dazu möchte ich ein Gewerbe anmelden. Hier fängt eine gewisse Unsicherheit schon an: Wie soll ich die angemeldete Tätigkeit ( Punkt 16 ) angeben ?
z.B. Ingenieurbüro Entwicklung und Verkauf von Hobby-Elektronikschaltungen?
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_Bist_ Du Ingenieur? Wenn nicht, kannst Du das vergessen.
Am Markt musst Du als Einzelunternehmer sowieso mit Deinem vollen Namen auftreten. Also 'Hans Mustermann, Schaltungen & Mehr' oder so. Und die Tätigkeit ist dann halt Vertrieb von elektronischen Bauteilen ...
Aber offenbar willst Du die Schaltungen auch bauen - dann setze Dich mal mit der IHK in Verbindung, inwiefern Du das überhaupt darfst. Alles 'mit Strom' ist heikel - wegen des Meisterzwangs.
Zitat:
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Muss ich Import/Export angeben, wenn ich meine Waren z.B. auch in die Schweiz verkaufen will ?
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Nö.
Zitat:
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Zusätlich wird man bei Rechtsstreitigkeiten härter angepackt, während man mit der Kleinunternehmerregelung juristisch einen "Dummenbonus" erhält.
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Wie kommst Du denn darauf? Du erhältst sicher keinen "Dummenbonus". Du haftest voll für Dein Tun.
Zitat:
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Falls ich die Kleinunternehmerregelung nicht mache, rutsche ich dann automatisch in die Sparte "Vollkaufmann"?
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Nein. Das hat damit nichts zu tun.
copy
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14.03.2008, 12:00
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
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Am Markt musst Du als Einzelunternehmer sowieso mit Deinem vollen Namen auftreten. Also 'Hans Mustermann, Schaltungen & Mehr' oder so. Und die Tätigkeit ist dann halt Vertrieb von elektronischen Bauteilen ...
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Zunächst einmal: Ich bin Ingenieur. Mir ging es aber nicht darum, ob ich die Schaltung bauen darf oder nicht, sonder darum, dass ich kein Kaufmann sein möchte.
Ich will die Schaltungen entwickeln und die Bausätze über's Internet vertreiben. Bausätze sind keine fertigen Produkte, sondern eben Dinge, die man selbst zusammenlöten muss. Deshalb unterliegen sie auch ziemlich wenig einschränkenden Bedingungen.
Mir geht es mit dem Internet-Auftritt nur darum, einen möglichst einfachen Vertriebskanal zu erhalten, ohne aber gleich als Kaufmann gelten zu müssen. Und da liegt der Knackpunkt: Normalerweise kann man als Ingenieurbüro ja freiberuflich arbeiten, aber soweit ich verstanden habe, sollte man auf keinen Fall etwas selbständig verkaufen. Sonst fällt man aus der "Freiberuflichkeit" raus.
Da ich aber den Vertriebskanal Internetshop brauche, bin ich in einem Dilemma.
Gruß,
Christoph
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14.03.2008, 13:21
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dann musst du halt ein Gewerbe anmelden, fertig.
Und ob nun Freiberufler (Definition ist ganz toll bei Wikipedia erklärt), Kleinunternehmer oder regelbesteuert - alle sind erstmal Einzelunternehmer und der haftet mit allem was er hat.
Lies dich doch mal hier durch die FAQ...
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14.03.2008, 13:51
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von chring
Zunächst einmal: Ich bin Ingenieur. Mir ging es aber nicht darum, ob ich die Schaltung bauen darf oder nicht, sonder darum, dass ich kein Kaufmann sein möchte.
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Warum schreibst Du da denn nicht gleich ...
Zitat:
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Da ich aber den Vertriebskanal Internetshop brauche, bin ich in einem Dilemma.
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Kein Dilemma weit und breit. Gewerbe anmelden und gut is'. Du musst Dich ja nicht ins Handelsregister eintragen.
copy
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14.03.2008, 17:58
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Karlsruhe
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Ok, danke erst mal für eure Antworten. Mein Gewerbe möchte ich auf den 22.4 anmelden. Aber ich würde gerne meinen Onlineshop vorher aufsetzen, damit er sichtbar wird und die Produkte bekannt werden.
Für das Impressum bräuchte ich ja die Ust-ID ( habe ja nicht, und falls ich mich für den Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzu entscheide, bekomme ich die ja nicht ).
Frage: was kann im schlimmsten Fall passieren ? Zur Berruhigung des Finanzamtes kann ich ja im Impressum meine gewöhnliche Steuernummer reinschreiben.
Ich habe mal kurz auf den Webhop von dorintia geschaut. Sieht gar nicht schlecht aus. Ich plage mich mit Joomla rum, weil es mir ein Bekannter als gute Lösung empfohlen hat.
Gruß,
Christoph
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14.03.2008, 18:10
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Melde doch dein Gewerbe einfach zum 01.04. an.
Entscheide dich bis dahin welche Besteuerung du in Anspruch nehmen willst, ist ja auch wichtig für die Preisauszeichnung im Shop und die Rechnungsstellung.
-Nebentätigkeit u.U. vom Arbeitgeber absegnen lassen
Ich hab meinen mal günstig bei ebay geschossen und ein paar kleine Anpassungen vorgenommen. Ich würd noch gern sooo viel... aber keine Zeit und fehlendes Können  .
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