Jetzt habe ich doch gerade eine interessante Erkenntnis gewonnen: So wie es aussieht, ist die
Angabe einer AGB für einen Online-Shop gar nicht zwingend:
Zitat:
>naja, so ganz stimmt das wohl nicht, da man dazu verpflichtet
ist, die kunden deutlich darauf hinzuweisen, wie das zb mit
rückgaberecht etc. ist.
nein, das ist schlicht Falsch! Verpflichtungen zu AGB gibt es nicht.
Man darf mit AGB nicht Informationspflichten verwechseln, welches aus
Verbraucherschutzgründen bestehen. Das sind KEINE AGB!!!
Hierzu gibt es gesetzliche Vorlagen in der BGB-Info-VO
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gefunden habe ich diese Aussage hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3953835.html