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01.04.2008, 21:23
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#31
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Noch eine kurze Frage: es gibt ja viele Onlineanwälte....meint ihr die kann ich dann auch in Anspruch nehmen, zumal sie auch günstiger sind, also "normale" Anwälte, oder ?
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01.04.2008, 22:18
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#32
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Ljula
Noch eine kurze Frage: es gibt ja viele Onlineanwälte....meint ihr die kann ich dann auch in Anspruch nehmen, zumal sie auch günstiger sind, also "normale" Anwälte, oder ?
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Es gibt keine "Onlineanwälte", es gibt nur zugelassene Anwälte, die sich mit Online-"Beratungen" ein paar Euro dazu verdienen. Bei einfach zu klärenden Sachverhalten (die sich die Ratsuchenden oft auch selbst googeln könnten), mag das gangbar sein.
Dass Du in einem dieser Foren 'nem Anwalt 20 Euro auslobst, damit er Dir eine rechtssichere AGB macht, darauf solltest Du nicht hoffen.
Warum holst Du Dir nicht von ein paar niedergelassenen Anwälten wenigstens eine Kostenauskunft statt Dich gleich auf 'billig, billig'-Lösungen zu konzentrieren?
Grds. würde ich mir das mit der Selbstständigkeit nochmal gründlich überlegen, wenn es schon bei so grundlegenden und im Zweifel an die Existenz gehenden Dingen finanziell klemmt.
copy
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01.04.2008, 22:31
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#33
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Zitat:
Zitat von copy
Es gibt keine "Onlineanwälte", es gibt nur zugelassene Anwälte, die sich mit Online-"Beratungen" ein paar Euro dazu verdienen. Bei einfach zu klärenden Sachverhalten (die sich die Ratsuchenden oft auch selbst googeln könnten), mag das gangbar sein.
Dass Du in einem dieser Foren 'nem Anwalt 20 Euro auslobst, damit er Dir eine rechtssichere AGB macht, darauf solltest Du nicht hoffen.
Warum holst Du Dir nicht von ein paar niedergelassenen Anwälten wenigstens eine Kostenauskunft statt Dich gleich auf 'billig, billig'-Lösungen zu konzentrieren?
Grds. würde ich mir das mit der Selbstständigkeit nochmal gründlich überlegen, wenn es schon bei so grundlegenden und im Zweifel an die Existenz gehenden Dingen finanziell klemmt.
copy
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Hallo copy,
da hast Du schon recht, ich werde mich morgen mal nach einpaar Anwälten umsehen.
Danke für deinen Ratschlag. Gute Nacht,
LG
Ljula
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02.04.2008, 13:20
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#34
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Hallo Zusammen!
Ich hätte noch eine kleine Frage:
Da mein Freund ja hauptberuflich Angestellter ist, und nebenberuflich das Nebengewerbe betreiben möchte, wird dann sein Gehalt auch in das Einkommen vom Nebengewerbe einbezogen?
Ich denke eher nein, weil es schon sowieso versteuert wird, oder?
Ljula
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02.04.2008, 15:25
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#35
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Ljula
Hallo Zusammen!
Ich hätte noch eine kleine Frage:
Da mein Freund ja hauptberuflich Angestellter ist, und nebenberuflich das Nebengewerbe betreiben möchte, wird dann sein Gehalt auch in das Einkommen vom Nebengewerbe einbezogen?
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Die Frage taucht hier inzwischen fast täglich auf ... und die Antwort auch: ja, wird es. Wobei da nichts einbezogen, sondern zusammengerechnet wird.
Zitat:
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Ich denke eher nein, weil es schon sowieso versteuert wird, oder?
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Zu versteuern ist _immer_ das gesamte Einkommen. Dabei werden die einzelnen Einkommensarten addiert und der Gesamtbetrag versteuert.
Natürlich wird die bereits bezahlte Lohnsteuer angerechnet.
copy
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02.04.2008, 15:40
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#36
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Hallo copy,
aber wie wird das denn gemacht? Ich werde ja die EÜR erstellen, mit der ich meinen Gewinn ausrechne, das dann versteuert wird, falls der Gewinn über 72xx € liegt...
Aber auch wenn wir recht wenig mit dem Gewerbe verdienen, wird dann dennoch eine höhere Steuer fällig, richtig?
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02.04.2008, 16:46
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#37
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Ljula
Hallo copy,
aber wie wird das denn gemacht?
Ich werde ja die EÜR erstellen, mit der ich meinen Gewinn ausrechne, das dann versteuert wird, falls der Gewinn über 72xx € liegt...
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Um wen geht es denn jetzt eigentlich? Geht es um _Dein_ Gewerbe oder um das Deines Freundes? Mal schreibst Du von Dir,
Zitat:
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Ich werde ja die EÜR erstellen, mit der ich meinen Gewinn ausrechne, ...
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mal von Deinem Freund.
Zitat:
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Da mein Freund ja hauptberuflich Angestellter ist, und nebenberuflich das Nebengewerbe betreiben möchte ...
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Kläre das mal auf.
Nicht der Gewinn wird versteuert, wenn er über 7664,- Euro/Jahr liegt, sondern das _Einkommen_. Das Gesamteinkommen. Zum Einkommen zählt *auch* der Gewinn aus dem Gewerbe, aber *auch* das sonstige Einkommen.
copy
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02.04.2008, 19:23
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#38
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Tut mir leid, es geht um meinen Freund. Aber ich bin im moment diejenige, die sich informiert.
OKay, also das Einkommen ( Lohn zzgl. Gewinn) wird versteuert, falls es über den 7664€/ Jahr liegt...
Kann ich selbst ungefähr ausrechnen ( Nachdem ich alle Unterlagen an das FA abgegeben hab ( EÜR,...welche unterlagen sind es noch?))
wieviel wir dann dem FA an Steuern schuldig sind?
Ich weiß ich muss das anhand der Einkommenssteuertabelle berechnen, aber wie? Summiere ich den Bruttolohn von meinem Freund zzgl. den Gewinn vom Nebengewerbe und schaue dann in der Tabelle was er zahlen müsste an Steuern?
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
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02.04.2008, 19:46
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#39
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wie Dir schon mehrfach gesagt wurde, Du summierst den Lohn und den Gewinn, schaust welche Steuerlast dafür anfällt und siehst den Betrag, der insgesammt an das FA geht. Davon kannst Du dann abziehen, was der Arbeitgeber Deines Freundes bereits an Lohnsteuer einbehalten hat und kommst so in etwa (ungeachtet weiterer Abzüge wie Werbungskosten etc) auf den Betrag, den Ihr als Differenz noch an das FA zahlen müsst. Wenn die Gewinne des Gewerbes klein sind kann es sein, dass Ihr am Jahresende trotzdem noch was vom FA rausbekommt, hängt halt davon ab was schon an Lohnsteuer einbehalten wurde und was noch an Werbungskosten anzurechnen ist.
Einfache Einkommenssteuer-Rechner gibt es im Netz mehr als genug, einfach mal bei google&Co danach suchen.
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02.04.2008, 20:35
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#40
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wie Dir schon mehrfach gesagt wurde, Du summierst den Lohn und den Gewinn, schaust welche Steuerlast dafür anfällt und siehst den Betrag, der insgesammt an das FA geht. Davon kannst Du dann abziehen, was der Arbeitgeber Deines Freundes bereits an Lohnsteuer einbehalten hat und kommst so in etwa (ungeachtet weiterer Abzüge wie Werbungskosten etc) auf den Betrag, den Ihr als Differenz noch an das FA zahlen müsst. Wenn die Gewinne des Gewerbes klein sind kann es sein, dass Ihr am Jahresende trotzdem noch was vom FA rausbekommt, hängt halt davon ab was schon an Lohnsteuer einbehalten wurde und was noch an Werbungskosten anzurechnen ist.
Einfache Einkommenssteuer-Rechner gibt es im Netz mehr als genug, einfach mal bei google&Co danach suchen.
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Dankeschön!
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