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30.03.2008, 22:57
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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eBay Gewerbe?
Hallo,
ich habe diesen Monat angefangen einige Artikel bei ebay gewinnbringend zu verkaufen...handelt sich dabei um etwa 2-3 artikel täglich, die in aller regel für nur 1€ (+versand) verkauft werden, dementsprechend gering ist auch der insgesamte gewinn.
wäre es hier schon notwendig ein gewerbe anzumelden? der gewinn ist ja wahrlich nicht von großer bedeutung..
wenn ja..müsste ich dann auch agbs anbieten und gewährleistung anbieten? was genau hätte das für konsequenzen?
wie teuer ist es eigentlich so ein kleingewerbe anzumelden?
Wäre über hilfe wirklich sehr erfreut!!!
dankeschön schonmal im voraus
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30.03.2008, 23:24
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Wenn eine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt und der Handel auf nachhaltigkeit angelegt ist (also nicht nur ein paar Auktionen und dann ist Schluss), dann muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Höhe des Gewinnes ist dafür nicht ausschlagebend (nur für die Höhe und eine mögliche Befreiung von der Umsatzsteuer).
AGBs sind keine Pflicht, aber Gewährleistung wäre eine gesetzliche Pflicht, um die du dann nicht herum kommst.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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31.03.2008, 00:18
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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31.03.2008, 03:24
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Dazu kommen ja dann auch noch Abmahnungen wen du fehler in der Wiederufsbelehrung hast oder ggf. in den AGBs..... und und und.... also eBay ist immer so eine Sache manche Anwälte arbeiten nur bei eBay ^^ 1 Abmahnung = 300-700 Euro Gewinn für 15 Minuten Zeitaufwand was will man mehr... Jurist muss man sein...
Zum Kleingewerbe kommt ja dann auch noch ggf. Steuerberater, Krankenversicherung, Firmenhaftpflichtversicherung, Firmen Rechtsschutzversicherung und mehr ggf.. kommt auch immer drauf an wie du dich absichern willst... achja Anwalt zum erstellen von AGBs Wiederufs etc kommt ggf auch noch dazu....
Aber am besten forum suche benutzen hier steht einiges drin
MfG
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01.04.2008, 13:53
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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herje das ist ja echtmal übel...
stimmt die aussage denn, dass man bei nem verkauf ab über 40 artikel in 2 mon schon person mit gewerblicher absicht gilt?!
ich dachte, es würde heißen, wenn man ein un den selben artikel über einen längeren zeitraum verkauft (3mon + )
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01.04.2008, 16:33
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von peterpan888
herje das ist ja echtmal übel...
stimmt die aussage denn, dass man bei nem verkauf ab über 40 artikel in 2 mon schon person mit gewerblicher absicht gilt?!
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Es gibt keine formale Artikelgrenze, aber Du kannst getrost davon ausgehen, dass das Finanzamt Dir gewerbliches Handeln unterstellt (40 Artikel in 2 Monaten? Vorhin waren es noch 2-3 am Tag).
Zitat:
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ich dachte, es würde heißen, wenn man ein un den selben artikel über einen längeren zeitraum verkauft (3mon + )
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Nein, weder noch.
copy
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01.04.2008, 18:36
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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Hallo!
Die Frage richtet sich an Kleinunternehmer, die bei ebay handeln... oder einfach an alle, die es wissen:
Bei welcher Versicherung habt ihr eure rechtschutzversicherung für das Gewerbe abgeschlossen?
Ich bin nun am recherchieren, und war auch bei der ARAG, aber die Kosten sind wirklich sehr hoch... 
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01.04.2008, 18:42
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wozu soll ich die brauchen?
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01.04.2008, 18:47
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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@ Dorinthia:
was deine Antwort an mich gerichtet? 
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01.04.2008, 18:51
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja.
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01.04.2008, 18:54
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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naja, um ehrlich zu sein, habe ich mich durch die viele Abmahnwellen, die bei Ebay zum Alltag gehören, abschrecken lassen.
ich würde mich gern gegen diese Abmahnungen schützen, z.B...
Bzw. Wie schütze ich mich gegen diese Abmahnwellen?
OKay, AGBs ( was ja der Hauptgrund der Abmahnungen ist, und u.a. geklaute Bilder) möchte ich nciht reinstellen, diese sind ja nciht mehr notwendig. Aber trotzdem fühlt man sich recht hilflos....Wenn man in diese Ebayforen reinliest.
Und wie siehts aus, wenn ich beispielsweise meine Widerrufsbelehrung von einem Anwalt formulieren lassen möchte / bzw. anschauen lassen möchte?
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01.04.2008, 19:04
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Ljula
Und wie siehts aus, wenn ich beispielsweise meine Widerrufsbelehrung von einem Anwalt formulieren lassen möchte / bzw. anschauen lassen möchte?
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Kannst du doch machen... lass dir rechtssichere AGB oder was du brauchst von einem Fachanwalt erstellen.
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01.04.2008, 19:06
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bayern
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okay, aber das kostet doch wahrscheinlich einen Haufen Geld...oder?
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01.04.2008, 19:09
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von copy
Es gibt keine formale Artikelgrenze, aber Du kannst getrost davon ausgehen, dass das Finanzamt Dir gewerbliches Handeln unterstellt (40 Artikel in 2 Monaten? Vorhin waren es noch 2-3 am Tag).
copy
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hää?? also lass mal rechnen..3 artikel pro tag....ein monat hat 30 tage...2 mon also 60...60 mal 3... sind doch bei weitem mehr als 40?! wieso so überrascht? 
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01.04.2008, 19:11
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und? Die Versicherung kostet auch Geld und vor den meisten Dingen schützt die imho nicht.
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