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Alt 06.04.2008, 21:06   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Suryah macht alles soweit korrekt

(Klein-) Gewerbe anmelden und Minijob-Kraft einstellen?


Guten Tag,

wie schön, dieses Forum gefunden zu haben.
Leider habe ich auch beim Durchsuchen nicht so richtig die Antwort auf das gefunden, was mich beschäftigt:

Ich überlege, in ganz kleinem Rahmen (vielleicht 3 die Woche) Ayurveda-Wellness-Massagen anzubieten, habe dazu schon verschiedene Kurse belegt und diese Tätigkeit liegt mir sehr.
Da ich das selbst nicht auf selbstständiger Basis tun darf, da ich Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe und zwar bis 350,- Euro (oder ist das schon wieder mehr geworden?, egal, da komm ich eh nicht dran) innerhalb unter 15 Stunden wöchentlich hinzuverdienen darf, aber eben nicht innerhalb selbständiger Arbeit, würde vielleicht ein Freund, der auch schon freiberuflich auf völlig anderem Gebiet tätig ist, das für mich (neu) anmelden und mich als Minijob-Kraft einstellen. Selbst ausüben würde er diese Dienstleistung nicht, also nicht selbst massieren.

Meine Frage ist, ob das so überhaupt geht und wie man da vorgeht, handelt es sich dann um ein Kleingewerbe, und was hat man zu beachten?

Ich freue mich über jede Antwort, liebe Grüße,

Suryah
Suryah ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.04.2008, 09:20   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
guter_plan macht alles soweit korrekt
Ich denke, dass wird sich kaum lohnen. Erstmal würde ich mich nochmal genau schlau machen, wie das bei deiner Rente ist. Normalerweise (Harz IV, Bafög, Kindergeld) ist es wichtig wieviel du verdienst, aber nie wie du es verdienst.

Das Problem bei deinm Plan ist, dass auf deinen Freund mit dem Gewerbe dann enorme Kosten zukommen. a) bedeutet das Anstellen eines Minijobbers ein mittelhohes Aufkommen an Papierkrams, den man machen muss, b) braucht man dann eine Lohnbuchhaltung, c) der Steuerberater dürfte damit auch etwas mehr kosten, d) muss er auf deinen Lohn nochmal 25% Pauschalabgaben an den Staat zahlen.
D. h., wenn du gerne 350 verdienen willst, müsst ihr nochmal 87,50 an den Staat abführen, d. h. du bekommst 350 auf die Hand, musst aber für 437,50 arbeiten gehen.

Ausserdem wird das Gewerbe - wenn mich nicht alles täuscht - mit Angestellten bilanzierungspflichtig.
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
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