Jugend mosht
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Alt 14.04.2008, 19:05   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
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screamfine macht alles soweit korrekt
Question

Garantie bei Second Hand Artikel?


Hi zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich beabsichtige Second Hand Artikel (Computer, Monitore) zu verkaufen und frage mich, ob man bei diesen Artikeln auch 14 Tage Rückgaberecht (bei Kauf übers Internet), sowie Garantie und Gewährleistung geben muss? Wie sieht das bei Second Hand Hardware denn im Allgemeinen aus?
__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.04.2008, 19:15   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das Widerrufsrecht musst du immer einräumen.
Garantie ist immer was freiwilliges und die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren beträgt 1 Jahr.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2008, 02:14   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Adromir
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
Adromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
@dorintia: Nicht ganz richtig. Die Gewährleistung für Gebrauchtware beträgt auch 2 Jahre, kann aber per Vereinbarung (AGB oder Individualvereinbarung) auf ein Jahr verkürzt werden.
Ein sehr wichtiger Unterschied.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2008, 14:46   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Gut zu wissen . Ich nahm es so an weil es halt überall dabei steht.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2008, 19:44   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
yulki macht alles soweit korrekt
2 paar schuhe:

fernabsatzgesetz:
rückgaberecht von nicht in gebrauch genommener ware ohne angabe von gründen innerhalb von 2 wochen
- gilt bei ferngeschäften, also telefon, haustür, internet, usw...

kauf im laden
rückgaberecht von fehlerfreier ware bei nichtgefallen/passen usw... ist IMMER eine kulanzentscheindung des verkäufers. käufer und verkäufer können beim kauf eine rückgabemöglichkeit (bar/gutschein/umtauschrecht) vereinbaren.

garantie und gewährleistung:
privatleute als verkäufer können diese ausschliessen. tun sie das nicht hat der käufer eine, daher stehts bei fast jedem ebay artikel dabei...
geschäftsleute/geschäfte können bei GEBRAUCHTwaren die 2jährige gewährleistung per agb/aushang/bemerkung auf der quittung auf 12 monate reduzieren. dies gilt auch bei "verkauf im auftrag und kommission" da der geschäftspartner des käufer/quittungsaussteller ja ein geschäft ist.
yulki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2008, 22:19   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Schön das du das nochmals für uns alle zusammengefasst hast...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2008, 23:06   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Moin
Zitat:
fernabsatzgesetz:
rückgaberecht von nicht in gebrauch genommener ware ohne angabe von gründen innerhalb von 2 wochen
- gilt bei ferngeschäften, also telefon, haustür, internet, usw...
14 Tage gelten doch aber nur, wenn man vor Kauf darauf hingewiesen wurde.
Ansonsten gelten 4 Wochen oder ein Monat (das ist mir nicht so ganz klar), ab Bekanntgabe.
Wenn also gar nicht darauf hingewiesen wird, kann der Kaeufer unbegrenzt die Ware zurueckgeben (sofern die Ware nicht "verbraucht" wurde).


Zitat:
...Garantie und Gewährleistung geben muss? Wie sieht das bei Second Hand Hardware denn im Allgemeinen aus?
Ist wohl der Grund, warum gerne auf Kommission verkauft wird.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2008, 11:34   #8
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Was heißt eigentlich auf "Kommission" kaufen?
__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2008, 11:40   #9
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Zitat:
auf "Kommission" kaufen?
Auf Kommission kaufen ist, wenn man Ware vom Lieferanten bekommt und den Lieferanten erst bezahlt, wenn man die Ware verkauft hat (in Kurzform, weiteres unter "Kommissionskauf").

Ich meinte aber auf Kommission verkaufen (nicht kaufen). Nur damit keine Verwechslungen entstehen.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 21:11   #10
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2008
Kommissioneur macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von yulki Beitrag anzeigen
2 paar schuhe:


geschäftsleute/geschäfte können bei GEBRAUCHTwaren die 2jährige gewährleistung per agb/aushang/bemerkung auf der quittung auf 12 monate reduzieren. <b>dies gilt auch bei "verkauf im auftrag und kommission" da der geschäftspartner des käufer/quittungsaussteller ja ein geschäft ist.<b>
@YULKI:
Ich benötige bitte dringend den genauen, rechtlichen Hintergrund für deine Meinung bezüglich Kommission und Gewährleistung.
Mir ist vor Gericht nämlich gerade eine Klage abgewiesen worden (ich als Konsument), da der Verkäufer angeblich beim Verkauf von "Kommission" gesprochen hat. Dh. dieser Umstand war nicht einmal im Geschäft, oder auf der Ware selbst kommuniziert. Da ich auch Geschäftsmann bin interessiert mich dies umso mehr. Nach diesem Urteil braucht ein Verkäufer nur mehr das Wort "Kommission" in seinen Bart zu murmeln und schon ist man die lästige Verpflichtung zur Gewärhleistung los. Das kann es aber nicht sein.
Auch Richter können irren. Da es auch von der Wirtschaftskammer nur "unverbindliche" rechtliche Hinweise nehme ich gerne Erfahrungen aus der judikatur entgegen. Danke!
Kommissioneur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2008, 00:56   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
Settler macht alles soweit korrekt
Talking

Zitat:
Zitat von Guin Beitrag anzeigen
Moin

14 Tage gelten doch aber nur, wenn man vor Kauf darauf hingewiesen wurde.
Ansonsten gelten 4 Wochen oder ein Monat (das ist mir nicht so ganz klar), ab Bekanntgabe.
Wenn also gar nicht darauf hingewiesen wird, kann der Kaeufer unbegrenzt die Ware zurueckgeben (sofern die Ware nicht "verbraucht" wurde).
[...]
Richtig, 14 Tage kan vereinbart werden, sonst 4 Wochen.
Bekannt wird dem Käufer das Rückgaberecht dem Käufer erst, wenn er diese schriftlich zugestellt bekommt - sprich per Email, oder mit Erhalt der Ware z.B auf dem Lieferschein. Wird der Käufer nicht in Kenntnis gesetzt, verlängert sich das Rückgaberecht auf unbestimmte Zeit - im TV wurde heute von der Verlängerung auf ein Jahr gesprochen.
Settler ist offline   Mit Zitat antworten
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