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14.04.2008, 23:08
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Mehrere Gewerbescheine bei mehreren ähnlichen Tätigkeiten nötig?
Hallo,
ich möchte ein Gewerbe gründen (Musikunterricht, Online-Musikalienhandel und Musikverlag) und bin mir nicht sicher, ob ich für jeden dieser drei Teilbereiche eine eigene Gewerbeanmeldung und einen eigenen Gewerbeschein benötige.
Günstiger wäre es ja, alle diese Tätigkeiten auf einen Gewerbeschein zusammenzufassen. Ich dachte an einen Eintrag "Musikunterricht und Musikalienhandel".
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke für alle Antworten!!
MfG,
rumba72
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14.04.2008, 23:24
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Also grundsätzlich passt schon 'ne ganze Menge auf einen Gewerbeschein  .
Allerdings hast du da eine Tätigkeit dabei die unter freiberuflich fällt. Ich weiss jetzt nicht ob man das trennen kann oder sollte oder ob's egal ist - da werden dir aber sicher die Fachleute noch raten.
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14.04.2008, 23:27
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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moin auch
Zitat:
Zitat von rumba72
Günstiger wäre es ja, alle diese Tätigkeiten auf einen Gewerbeschein zusammenzufassen. Ich dachte an einen Eintrag "Musikunterricht und Musikalienhandel".
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yep, würde ich so auch empfehlen.
allerdings mit der Einschränkung/Frage: ist die Sparte " Musikunterricht" ggf. als freiberufliche Tätigkeit anerkannt? Könnte nämlich sein, ist ja eine Lehrtätigkeit.
Hätte den Vorteil, dass du Einnahmen aus Unterricht nur mit 7% USt. versteuern musst, während die gewerblichen Tätigkeiten (Musikalienhandel) immer mit 19% zu versteuern ist
EDIT
ok, habe verloren 
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15.04.2008, 09:00
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Generell würde ich dir mit auf den Weg geben, dass du über solche Sachen kostenfrei bei deinem Gewerbeamt Infos erhälst  Wieso also nicht da fragen, da gibt es zumindest rechtssichere Auskunft.
Generell würde ich mal beim Finanzamt nachfragen, ob die dir deinen Musikunterricht als freiberufliche Tätigkeit anerkennen (müssten sie aber) und wie berechnet wird, was den Großteil deiner Arbeit ausmachen (Zeit? Einkommen?).
Denn du könntest (meiner Meinung nach) auch dein komplettes Gewerbe freiberuflich laufen lassen, wenn ein "Großteil" (wie auch immer das Finanzamt das definiert) der Unterricht ausmacht. (Und natürlich die Vorbereitung auf den Unterricht)
Ich würde in jedem Falle versuchen, die freiberufliche Anerkennung zu bekommen.
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15.04.2008, 10:42
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Hallo an alle!
Vielen Dank erstmal für die kompetenten Antworten!
Ich bin in der Tat z. Z. noch als freiberuflicher Musiklehrer mit Kleinunternehmerstatus tätig, der ausschließlich Musikunterricht erteilt.
Sozialversichert bin ich über die Künstlersozialkasse (KSK).
Da aber abzusehen ist, daß ich demnächst Mwst.-pflichtig werde (leider 19% und nicht 7%  ...), und sich damit die Preise für meine privaten Kunden drastisch erhöhen werden, möchte ich ein zweites Standbein (Handel und Verlag) aufbauen, um Einnahmeausfälle aufzufangen.
guter_plan hat geschrieben:
Generell würde ich mal beim Finanzamt nachfragen, ob die dir deinen Musikunterricht als freiberufliche Tätigkeit anerkennen (müssten sie aber) und wie berechnet wird, was den Großteil deiner Arbeit ausmachen (Zeit? Einkommen?).
Denn du könntest (meiner Meinung nach) auch dein komplettes Gewerbe freiberuflich laufen lassen, wenn ein "Großteil" (wie auch immer das Finanzamt das definiert) der Unterricht ausmacht. (Und natürlich die Vorbereitung auf den Unterricht)
Da werde ich auf jeden Fall mal beim Finanzamt nachfragen. Danke für den Tipp!!
MfG,
rumba72
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15.04.2008, 14:30
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von guter_plan
da gibt es zumindest rechtssichere Auskunft.
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Da wär ich aber vorsichtig - die gibt es nämlich weder dort noch beim FA. Bei letzterem nur auf kostenpflichtige Anforderung.
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15.04.2008, 16:22
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Zitat:
Zitat von dorintia
Da wär ich aber vorsichtig - die gibt es nämlich weder dort noch beim FA. Bei letzterem nur auf kostenpflichtige Anforderung.
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Also wenn dir das Finanzamt schriftlich etwas mitteilt, dann kannst du schon davon ausgehen, dass das der aktuellen Gesetzeslage entspricht  Und ansonsten hast du zumindest was in der Hand, womit du wedeln kannst 
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18.04.2008, 10:15
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Hallo an alle,
eine Frage ist mir noch eingefallen:
Können auch ganz unterschiedliche Tätigkeiten auf einem Gewerbeschein eingetragen sein?
Also z. B. Anzeigenschaltung mit Google und Musikunterricht auf einem Schein?
Danke für alle Antworten!!
MfG,
rumba72 
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18.04.2008, 10:22
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Ich wiederhol mich ja nur ungerne, aber warum fragst du nicht einfach bei deinem Gewerbeamt nach? Meinste nicht, dass die dir das am besten sagen können?
Soweit ich mich erinnere, stand in meiner Gewerbeanmeldung "Beschreiben Sie alle Ihre Tätigkeiten so genau wie möglich.", aber ich weiß es nicht mehr sicher ... wie gesagt ... ruf halt die Leute an, die sich auskennen
Grüße
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