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19.04.2008, 20:51
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Gewerbeabmeldung = auch Ende der freiwilligen Mitgliedschaft in Krankenkasse?
Hallo und Guten Abend
ich finde nichts passendes im Netz und freue mich daher über jede brauchbare Antwort.
Ich werde mein Gewerbe nächste Woche abmelden - die Aufträge sind zu gering - und die Versicherungen fressen mich auf und ich wüsste gerne ob die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse direkt mit Gewerbeabmeldung endet ? Auf der HP der KK finde ich nichts - das ich seit Monaten keine Aufträge und somit kein Geld habe interessiert di nicht - die lassen mich nicht raus aus der Versicherung. In Zukunft werde ich über / mit meiner Frau familienversichert sein, da wir in wenigen Wochen heiraten werden.
Hat einer von Euch eine Idee wie ich an die passende Antwort komme ?
Herzlichen Dank schon mal vorab - Stevie
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19.04.2008, 21:03
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Meldest du dich dann arbeitslos? Hast du Anspruch auf deren Leistungen?
Weil: "Eine Kündigung einer freiwilligen Krankenversicherung ist nur möglich bei Nachweis einer anderen, anschließenden Krankenversicherung. Vor allem Selbstständige, die evtl. später aus finanziellen Gründen die Versicherung kündigen wollen, sollten dies vor Abschluss einer solchen Versicherung beachten, dies ist nämlich nicht möglich. Der Begriff „freiwillige“ Krankenversicherung ist insofern irreführend." von Wikipedia
Geändert von dorintia (19.04.2008 um 21:23 Uhr).
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20.04.2008, 19:11
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von bimage62
Ich werde mein Gewerbe nächste Woche abmelden - die Aufträge sind zu gering - und die Versicherungen fressen mich auf und ich wüsste gerne ob die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse direkt mit Gewerbeabmeldung endet ?
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Nein, denn es ist *Deine* Krankenversicherung, nicht die Deines Gewerbes.
copy
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23.04.2008, 00:07
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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Zitat:
Zitat von bimage62
...die lassen mich nicht raus aus der Versicherung.
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bei den gesetzlichen freiwilligen ist Meinung nach immer eine Kündigung 2 Monate zum Monatsende möglich. Sprich, du kündigst zum bis 30.04 und bis zum 01.07. raus. Beste Grüße
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23.04.2008, 01:31
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
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Ja, aber nur wenn er eine Folgeversicherung vorweisen kann.
Das kann eine private oder gesetzliche Kasse sein.
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23.04.2008, 01:43
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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das verstehe ich jetzt nicht "Folgeversicherung" ??? Wo steht denn geschrieben das du als freiwilliger versicherter eine Folgeversicherung nachweisen musst. Bei Angestellten die über der Bessungsgrenze liegen mag das sei, keine Ahnung, aber hier lagen die Vorausetzungen anders.
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23.04.2008, 01:53
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
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Hat doch dorintia auch schon geschrieben.
Ich hab gerade keinen Paragraphen zur Hand. Aber http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwil...enversicherung sagts auch nochmal deutlich (speziell der letzte Satz).
Nach der letzten "Gesundheitsreform" 2007 gibt es eine Versicherungspflicht. Kann mir vorstellen, dass es erst dadurch zu der Anpassung für Selbständige kam.
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23.04.2008, 14:31
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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kannst du dich überhaupt arbeitslos melden? hast du denn in die arbeitslosenversicherung eingezahlt?
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