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Alt 27.04.2008, 00:17   #1
TP-Junior
 
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ChaosNo1 macht alles soweit korrekt

Frage zur Selbsständigkeit als Student


Hallo erstmal

Ich weiß, es gibt schon viele Anfragen zu dem Thema, aber wie es so ist, keine passt irgendwie genau zur eigenen Situation. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zu mir:
Ich habe 5 Jahre in der IT-Branche gearbeitet und bin jetzt seit etwa ein 3/4 Jahr Student. Bei meiner alten Firma habe ich noch einen 400€ Job. Ich beziehe elternunabhängiges BaFÖG und zahle meine Versicherungsbeiträge selbst (ca 58€ pro Monat). Ich zahle pro Semester 500€ Studiengebühren.

Ich entwickle schon seit einige Jahren mit PHP. Immer wieder kommen mal Anfragen, ob ich nicht irgendwas mal für jemanden machen könnte, was ich aber wg. des fehlenden "Gewerbes" ablehne. Nun möchte ich den Schritt wagen, neben dem Studium selbsständig zu arbeiten. Ich möchte eigene Scripte zum Verkauf anbieten und Auftragsentwicklungen entgegen nehmen. Mein 400€-Job sollte/müsste dann als Auftragsarbeit mit "verrechnet" werden.
Leider ist mir nicht ganz klar, welche Art von Gewerbe ich hier brauche. Ist es eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Kleingewerbe?

Außerdem quält mich die Frage, wie das ganze dann finanziell aussieht (unter Berücksichtigung der persönlichen o.g. Situation). Stimmt es denn, dass die Freibeträge beim Bafög für "Nebenbei-Selbsständige" niedriger sind? Bestraft man da eingentlich nicht die, die versuchen, sich ein kleines Standbein aufzubauen? Nicht falsch verstehen. Es geht mir nicht unbedingt darum, dass nix vom Bafög agezogen wird. Den Freibetrag erreiche ich schon mit dem 400€ Job. Im Gegenteil, je weniger ich bekomme, desto weniger muss ich zurückzahlen. Die einzige Sorge die ich jedoch habe, dass unterm Strich am Ende nur mehr Arbeit, aber weniger Geld rauskommt, als wenn ich es sein ließe. Das soll nicht der Sinn der Sache sein .

Wenn mir hier jemand Tipps geben kann, auf was ich da achten soll und ob sich das überhaupt rentiert, wäre ich sehr dankbar!

Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verüfung!

Grüße
Sascha
ChaosNo1 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.04.2008, 14:21   #2
TP-Insider
 
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von ChaosNo1 Beitrag anzeigen
Hallo erstmal

Ich weiß, es gibt schon viele Anfragen zu dem Thema, aber wie es so ist, keine passt irgendwie genau zur eigenen Situation.
Das sehe ich ehrlich gesagt nicht. Das ist alles komplett Standard.

Zitat:
Ist es eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Kleingewerbe?
Es ist meiner Ansicht nach eine gewerbliche Tätigkeit.

*Kleingewerbe* wiederum ist eine rein steuerliche Angelegenheit. Hängt eben von Deinem Umsatz ab, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst (und willst) oder nicht.

Zitat:
Stimmt es denn, dass die Freibeträge beim Bafög für "Nebenbei-
Selbsständige" niedriger sind?
Nein, die Freibeträge sind für alle gleich.

copy
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Alt 27.04.2008, 14:52   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
ChaosNo1 macht alles soweit korrekt
Ok, vielen Dank. Das hat mir schon sehr weitergeholfen

Ich denke mal nicht, dass meine Einnahmen so hoch sind, dass ich den Status "Kleingewerbe" überschreite. WIe sieht es mit der Versicherung aus, ändert sich das was?
ChaosNo1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:03   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von ChaosNo1 Beitrag anzeigen
Ok, vielen Dank. Das hat mir schon sehr weitergeholfen

Ich denke mal nicht, dass meine Einnahmen so hoch sind, dass ich den Status "Kleingewerbe" überschreite. WIe sieht es mit der Versicherung aus, ändert sich das was?
Das besprichst Du am Montag am Besten mal mit Deiner Versicherung - mitteilen musst Du es ihr sowieso.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:22   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
ChaosNo1 macht alles soweit korrekt
Ok, danke
ChaosNo1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 00:43   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2008
Monsterwheel macht alles soweit korrekt
Klasse Forum



Hallo

Ich habe nun auch ab dem 1.5.08 den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und alle Informationen hierfür aus dem Forum gezogen.

Nun ist aber doch eine Frage aufgekommen und deswegen hab ich mich hier angemeldet.

Und zwar..

Bin Student ohne Bafög und zahle 58,-€ KV bei der AOK. Habe denen auch gleich persönlich mitgeteilt, dass ich nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet habe und die wollten nur wissen bzw haben wir nur darüber gesprochen, ob ich mehr als 20Std die Woche arbeite. Nein
Jetzt ist meine Frage, ob meine Einnahmen eine Rolle spielen für die KV, denn darüber haben wir nicht gesprochen.
Ich arbeite rein pauschal pro Monat und komme auf einen Reingewinn=Umsatz von ca 2200,-€ pro Monat für die nächsten drei Monate. Danach ist schluß, da es nur zu Überbrückung dient bis zu meiner Festeinstellung.

Wäre nett, wenn mir einer helfen könnte.


P.S. ist es möglich / ratsam sich den Steuerberater zu sparen und die Sachen selbst zu machen für die drei Monate? Abschreibungen hab ich keine und Umsatzsteuer nehme ich auch keine ein.
Monsterwheel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 07:37   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
ChaosNo1 macht alles soweit korrekt
Wg Krangkenkasse: Zu mir (SBK) sagten sie: Wenn ich 100-200 Euro im Monat Gewinn habe, dann brauchte ich nichts zu ändern. Danach kommt es auf den Gewinn und die Wochenarbeitsstunden an.

Max 20h / Woche und max 800€ Gewinn / Promat, dann würden die Beträge 115 EUR (Oder warens 135, hab meine Notitzen grad nicht da) kosten.
ChaosNo1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 09:30   #8
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
110 Euro pro Stunde? Wow, nicht schlecht. Könnte aber evtl. in der Tat Probleme geben. Vielleicht solltest Du das noch mal mit der Kasse abklären.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 09:45   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies sehr stark von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist.

Bei meiner jetzigen Krankenkasse z.B. kommt es nur auf die Wochenstunden an (also max. 20h). Bei meiner vorigen (Familien-)Krankenkasse hätte ich maximal 600 € verdienen dürfen...

Also musst Du wohl selbst abklären.

Steuerberater denke ich ist nicht unbedingt notwendig für die beschränkte Zeit, solange Du keine komplizierten Dinge zu erledigen hast.
__________________
vianetz.com
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 18:45   #10
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2008
Monsterwheel macht alles soweit korrekt
Hallo und Danke für die Antworten.

Scheint wohl doch von KV zu KV verschieden zu sein, denn er hat nur darauf rumgepocht das mein Studium weiterhin "Hauptberuf" bleibt und ich die Tätigkeit hauptsächlich Samstags ausübe. Dafür hat er extra Rücksprache mit der Zentrale gehalten und die sagtem ihm, dass er reicht, wenn er es schiftlich festhält, dass die Tätigkeit maßgeblich Sa ausgeübt wird. Von Geld wollt die auch nix wissen.

Werde bei denen trotzdem nochmals vorbei schon.



Also nochmals Danke und haut weiter rein. Klasse Forum
Monsterwheel ist offline   Mit Zitat antworten
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